Gesten und Foto-Handy im Straßenverkehr?

Hi!

Folgender „Verkehrsfall“:

Person A fährt mit dem PKW über die Autobahn (dreispurig) auf der linken Spur während eines Überholvorganges und muss verkehrsbedingt abbremsen. Ein anderer Verkehrsteilnehmer B (PKW) fährt daraufhin relativ dicht auf A auf.
A sieht im Rückspiegel (aufgrund des Abstands von B ist nichts weiter im Rückspiegel zu sehen!) wie B in Richtung A abwertende Hand- und Kopfbewegungen macht. A schert nach dem Überholvorgang auf die mittlere Spur, damit B ihn überholen kann. B überholt aber nicht und bleibt dicht hinter A. B holt sein Kamera-Handy heraus und fährt mind. 5-10 sec. dicht hinter A mit der Kamera über dem Lenkrad auf A gerichtet (vermutlich filmend oder Bilder machend). A schüttelt daraufhin unverständlich mit dem Kopf (vermutlich auch sichtbar für B) und zieht zunächst davon.
An der Autobahnabfahrt ähnliches Spiel, vermutlich jedoch ohne Handykamera von B (die Verkehrssituation lies ein Erkennen im Rückspiegel nicht zu). B fährt schon auf der Abfahrt dicht auf A auf. A muss an einer Ampel-Abbiege wegen eines ausscherenden LKWs wieder kurz abbremsen wobei die „aufregende“ Reaktion von B in Richtung A wieder im Rückspiegel deutlich zu erkennen war.
A schüttelt wieder den Kopf und greift kurz an die Stirn (ein sogenannter „facepalm“ auf die Stirn; nicht über die Augen, da A ja Auto fährt…) - es wurde kein „Vogel“ gezeigt oder eine andere Geste gegen B gerichtet.

  • A fragt sich, ob er für etwas „belangt“ werden könnte oder sich im Straßenverkehr falsch verhalten hat? Ist Kopfschütteln oder „an die Stirn greifen“ eine Beleidigung?
  • Was wäre, wenn B zur Polizei geht und A wegen „Nötigung“ (verkehrsbedingtes Abbremsen) oder den Gesten anzeigt? Welche Konsequenzen könnte das für A haben und welche Möglichkeiten hat A, sich zu verteidigen?
  • Generell: Ist eine Kamera (Foto-Handy) am Steuer erlaubt?

gruß
boba

Tach!

Folgender „Verkehrsfall“:

Person A fährt mit dem PKW über die Autobahn (dreispurig) auf
der linken Spur während eines Überholvorganges und muss
verkehrsbedingt abbremsen. Ein anderer Verkehrsteilnehmer B
(PKW) fährt daraufhin relativ dicht auf A auf.

Passiert. Macht normalerweise nichts.

A sieht im Rückspiegel (aufgrund des Abstands von B ist nichts
weiter im Rückspiegel zu sehen!) wie B in Richtung A
abwertende Hand- und Kopfbewegungen macht.

Böser Mensch…!

A schert nach dem
Überholvorgang auf die mittlere Spur, damit B ihn überholen
kann. B überholt aber nicht und bleibt dicht hinter A. B holt
sein Kamera-Handy heraus und fährt mind. 5-10 sec. dicht
hinter A mit der Kamera über dem Lenkrad auf A gerichtet
(vermutlich filmend oder Bilder machend).

Das könnte eine OWI seitens B sein. Stichwort: Aufnehmen des Handies während der Fahrt.

A schüttelt
daraufhin unverständlich mit dem Kopf (vermutlich auch
sichtbar für B) und zieht zunächst davon.
An der Autobahnabfahrt ähnliches Spiel, vermutlich jedoch ohne
Handykamera von B (die Verkehrssituation lies ein Erkennen im
Rückspiegel nicht zu).

Man soll ja auch nach vorne schauen…

Des Weiteren würde ich mich nicht zu sehr um irgendwelche Gesten beleidigter Menschen im Straßenverkehr kümmern.

B fährt schon auf der Abfahrt dicht auf
A auf.

Dies könnte eine OWI sein, Stichwort: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes.

A muss an einer Ampel-Abbiege wegen eines ausscherenden
LKWs wieder kurz abbremsen wobei die „aufregende“ Reaktion von
B in Richtung A wieder im Rückspiegel deutlich zu erkennen
war.

A schüttelt wieder den Kopf und greift kurz an die Stirn (ein
sogenannter „facepalm“ auf die Stirn; nicht über die Augen, da
A ja Auto fährt…) - es wurde kein „Vogel“ gezeigt oder eine
andere Geste gegen B gerichtet.

Zwei Deppen, ein Gedanke, vielleicht…?

  • A fragt sich, ob er für etwas „belangt“ werden könnte oder
    sich im Straßenverkehr falsch verhalten hat? Ist Kopfschütteln
    oder „an die Stirn greifen“ eine Beleidigung?

Wenn B sich beleidigt gefühlt haben sollte, könnte er eine Anzeige gegen A bei der Polizeidienststelle seines Vertrauens erstatten.

  • Was wäre, wenn B zur Polizei geht und A wegen „Nötigung“
    (verkehrsbedingtes Abbremsen) oder den Gesten anzeigt?

Die Anzeige würde von einem Polizeibeamten aufgenommen und einem Staatsanwalt zur Bewertung vorgelegt werden. Dieser würde dann über Weiterverfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden.

Welche
Konsequenzen könnte das für A haben und welche Möglichkeiten
hat A, sich zu verteidigen?

Das kommt darauf an, was B dem A vorwerfen würde, ob der zuständige Staatsanwalt überhaupt ein Verfahren eröffnen würde, ob es glaubwürdige Zeugen gäbe, ob der Fahrer des Fahrzeuges von B eindeutig identifiziert werden könnte (die vermutlich ohnehin qualitativ unbrauchbare Videoaufnahme könnte als Beweismittel gar nicht erst zugelassen werden) u.s.w.

  • Generell: Ist eine Kamera (Foto-Handy) am Steuer erlaubt?

Nein.

Letztendlich haben unsere Gerichte bereits genug zu tun. Irgendwelche Befindlichkeiten wegen Kinkerlitzchen im Straßenverkehr sollte ein erwachsener Mensch vertragen können.

Dass B den A mit dem Video in der Hand anzeigen würde, wäre ohnehin ausgesprochen unwahrscheinlich. Der Ärger wäre wohl schnell verraucht und die Möglichkeit der Nachfrage eines Polizeibeamten bzgl. der Entsteheung des Videos eine gewisse Gefahr, der ein einigermassen intelligenter Mensch sich nciht unbedingt aussetzen würde.

A könnte sich noch fragen, ob er nicht zur Eskalation beigetragen hat, indem er mit zu geringer Delta-V überholt oder gegen das Rechtsfahrgebot verstossen hätte. Evtl. könnte dies zur Vermeidung solcher Probleme in Zukunft beitragen. Das ist aber selbstverständlich nur eine rein hypothetische Empfehlung…

Erfahrungsgemäß ist in solchen Fällen nie nur einer allein schuld.

M.