Gestern Autounfall

Hallo,
hatte gestern einen „Autounfall“ bei dem der Verursacher seine Handbremse nicht geschlossen hat und auf mein Auto gerollt ist. Schuld ist klar!!
Nun Meine Fragen:
Wann steht mir ein Leihwagen zu? Wie, wer beantragt dies? Kann ich dies einfach fordern oder muss die geg.Versicherung erst das ok geben?

Was ist mit der Reparatur - Gleich machen oder erst Kostenvoranschlag?

Sorry, hatte noch nie einen Unfall :wink:

Grüße
Heiko

Hallo,

Hallo

hatte gestern einen „Autounfall“ bei dem der Verursacher seine
Handbremse nicht geschlossen hat und auf mein Auto gerollt
ist. Schuld ist klar!!

Gut

Nun Meine Fragen:
Wann steht mir ein Leihwagen zu? Wie, wer beantragt dies? Kann
ich dies einfach fordern oder muss die geg.Versicherung erst
das ok geben?

Was ist mit der Reparatur - Gleich machen oder erst
Kostenvoranschlag?

Ruf doch einfach mal bei der Versicherung an. Dort könne deine Fragen sicherlich kompetent und verbindlich beantwortet werden. Sollte es dann Probleme geben, stehen dir weitere Möglichkeiten offen. Solltest du den Versicherer nicht kennen, lediglich das Kennzeichen den Fahrzeuges haben, ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-25026 und du wirst i.d.R. direkt in die Schadenabteilung verbunden.

Sorry, hatte noch nie einen Unfall :wink:

Grüße
Heiko

Auch Grüße
Mike

Wann steht mir ein Leihwagen zu?

Für die Tage, in denen Dein Wagen in der Werkstatt ist.

Wie, wer beantragt dies?

Du nimmst Dir ein Mietauto und reichst die Rechnung bei der gegenerischen Versicherung ein.

ich dies einfach fordern oder muss die geg.Versicherung erst
das ok geben?

Man muß etwas mit der Zeitdauer aufpassen.

Was ist mit der Reparatur - Gleich machen oder erst Kostenvoranschlag?

Erst Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen und Übernahemerklärung abwarten. Die Versicherung muß Gelegenheit haben den Schaden zu besichtigen.

Sorry, hatte noch nie einen Unfall :wink:

Dann hast Du Glück gehabt.

Wann steht mir ein Leihwagen zu?

Für die Tage, in denen Dein Wagen in der Werkstatt ist.

Wie, wer beantragt dies?

Du nimmst Dir ein Mietauto und reichst die Rechnung bei der
gegenerischen Versicherung ein.

Naja, diese Aussage sehe ich etwas kritisch. Ich rate Dir, dich von der gegenerischen versicheurng beraten zu lassen, nicht dass du auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen bleibst!

ich dies einfach fordern oder muss die geg.Versicherung erst
das ok geben?

Man muß etwas mit der Zeitdauer aufpassen.

Was ist mit der Reparatur - Gleich machen oder erst Kostenvoranschlag?

Erst Kostenvoranschlag bei der Versicherung einreichen und
Übernahemerklärung abwarten. Die Versicherung muß Gelegenheit
haben den Schaden zu besichtigen.

Warum einen schriftlichen KoVo einreichen? Da verstreicht nur unnötige Zeit. Die Werkstatt soll grob sagen, wie hoch die Kosten in etwa wwerden, dann kann dir der Versicherer sagen, ob Bilder ausreichen oder ob ein Gutachter hinzu gezogen werden soll.

Sorry, hatte noch nie einen Unfall :wink:

Dann hast Du Glück gehabt.

Naja, diese Aussage sehe ich etwas kritisch. Ich rate Dir,
dich von der gegenerischen versicheurng beraten zu lassen,

Das ist der Unfallgegner , wie glaubst Du beraten die den Anspruchsteller ?

nicht dass du auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen bleibst!

Zur Vorsicht habe ich geraten.

Warum einen schriftlichen KoVo einreichen? Da verstreicht nur
unnötige Zeit. Die Werkstatt soll grob sagen, wie hoch die

Beim Mietwagen bist Du vorsichtig, beim eigentlichen Schaden eher großzügig. Aus der Fallschilderung geht hervor, dass es sich um einen kleinen Schaden handelt, und da wird sich die Versicherung keinen Gutachter schicken. Deswegen wird sie sich nicht mit unverbindlichen mündlichen Aussagen zufrieden geben, sondern etwes Schriftliches haben wollen.

Da jede Versicherung ihre eigene Regulierungspraxis hat, kann ich nur für die Versicherungen sprechen, mit denen ich als Unfallbeteiligter zu tun hatte und für die, für die ich arbeite.

Naja, diese Aussage sehe ich etwas kritisch. Ich rate Dir,
dich von der gegenerischen versicheurng beraten zu lassen,

Das ist der Unfallgegner , wie glaubst Du
beraten die den Anspruchsteller ?

Es geht hierbei um den Mietwagen! Und da werden Sie ihn sicherlich richtig beraten! Besser zumindest als der Rat, irgend einen Mietwagen zu nehmen!

nicht dass du auf einem Teil der Mietwagenkosten sitzen bleibst!

Zur Vorsicht habe ich geraten.

Warum einen schriftlichen KoVo einreichen? Da verstreicht nur
unnötige Zeit. Die Werkstatt soll grob sagen, wie hoch die

Beim Mietwagen bist Du vorsichtig, beim eigentlichen Schaden
eher großzügig. Aus der Fallschilderung geht hervor, dass es
sich um einen kleinen Schaden handelt, und da wird sich die
Versicherung keinen Gutachter schicken. Deswegen wird sie sich
nicht mit unverbindlichen mündlichen Aussagen zufrieden geben,
sondern etwes Schriftliches haben wollen.

Denke ich schon, außerdem haben viele Werkstätten AUDATEX

Da jede Versicherung ihre eigene Regulierungspraxis hat, kann
ich nur für die Versicherungen sprechen, mit denen ich als
Unfallbeteiligter zu tun hatte und für die, für die ich
arbeite.

Dito
Auch viele Grüße an Dich
Mike

Hallo Heiko,

hatte gestern einen „Autounfall“ bei dem der Verursacher seine
Handbremse nicht geschlossen hat und auf mein Auto gerollt
ist. Schuld ist klar!!

Ich hatte das Vergnügen eines Unfalls erst vor ca. 4 Wochen.

Nun Meine Fragen:
Wann steht mir ein Leihwagen zu? Wie, wer beantragt dies? Kann
ich dies einfach fordern oder muss die geg.Versicherung erst
das ok geben?

Rufe die gegnerische Versicherung an und melde den Schaden. Frag nach, ob Sie von der Werkstatt einen schriftlichen Kostenvoranschlag benötigen, falls ja, müssen Sie ihn natürlich auch bezahlen. Erst wenn sie dies ablehnen kannst du sofort eine Reparatur in Auftrag geben, ansonsten KoVo machen lassen, an die Versicherung faxen und das OK für die Reparatur abwarten. Gleichzeitig sagst du ihnen, dass du für die Zeit der Reparatur einen Mietwagen benötigst. Sehr häufig haben die Versicherer nämlich spezielle Tarife mit den Mietwagenfirmen und nur die werden dir ersetzt. Dummerweise erhältst du als Privatperson für das Geld noch nicht einmal ein Mofa.
Lass dir für die Werkstatt von der Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung zufaxen, dann brauchst du das Geld nicht auslegen.

Sorry, hatte noch nie einen Unfall :wink:

Glück gehabt.

Ralph

HI,

also: Du als Geschädigter kannst selber eine Gutachter nach Wahl beauftragen, den Schaden zu besichtigen und das Gutachten bei der Versicherung einreichen. Sollte es nur ein winziger Kratzer sein, bist Du allerdings zu Schadensminderungspflicht verdonnert, d.h. ein Kostenvoranschlag mit Bildern reicht.
Versicherungen stellen einen Leihwagen für die Zeit der Dauer der Reparatur zur Verfügung, i.d.R. eine Wagenklasse kleiner als Dein Fahrzeug. Du kannst auch eine Telefonkostenpauschale i.H.v. 25€ verlangen. Du hast auch das Recht auf einen Anwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlen muß.

Gruß mattrat

GEH ZUM ANWALT!
Der berät Dich, setzt Deine Ansprüche durch und muß, da die Schuld hier eindeutig beim Gegner liegt, von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.
Wenn Du´s auf eigene Faust machen willst, wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit über den Tisch gezogen: bei der Versicherung arbeiten Menschen, die jeden Tag nichts anderes tun, als möglichst wenig Geld rauszurücken.

Wotan

Hallo Wotan,

eigene Erfahrung oder „Hörensagen“?
Du wärest wohl ziemlich überrascht, wenn Du wüsstest, wieviel Geld ein Schadenbeamter jeden Tag rausschaufelt… und das häufig in Fällen, wo er im Prinzip weiß, dass er über den Tisch gezogen wird.

Das Einschalten eines Anwalts ist natürlich prinzipiell eine gute Entscheidung, wenn man selbst total hilflos ist.

Grüße, M

und dann beschweren, dass die Beiträge immer höher werden…

Wenn doch die Schuldfrage geklärt ist und kein Personenschaden vorliegt, warum dann gleich einen Anwalt einschalten. Die Schadenleute bei den Versicherern sind heute so gut geschult, dass ich mir nicht vorstellen kann, wieso jemand in einer solchen Angelegenheit über den Tisch gezogen werden sollte! Eher das Gegenteil ist der Fall, den Geschädigten wird in vielen Fällen sogar noch geholfen. Deine Aussage kann ich in keinster Weise bestätigen!
Grüße
Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

und dann beschweren, dass die Beiträge immer höher werden…

Nö, die fallen seit Jahren. Außerdem: Ich glaube nicht, dass die Beiträge (noch mehr) sinken würden, wenn man keinen Anwalt einschaltet - da mehrt man eher den Gewinn der Bosse…

Wenn doch die Schuldfrage geklärt ist und kein Personenschaden
vorliegt, warum dann gleich einen Anwalt einschalten.

Weil der weiß, was mir zusteht (Kostenpauschale, Mietwagen/Nutzungausfallentschädigung, Wertminderung etc.), die Arbeit für mich macht (warum soll ich nach dem Unfall auch noch Zeit und Energie für Geschreibe und Gerenne aufwenden?) und mich nichts kostet.

Die
Schadenleute bei den Versicherern sind heute so gut geschult,
dass ich mir nicht vorstellen kann, wieso jemand in einer
solchen Angelegenheit über den Tisch gezogen werden sollte!

Gut geschult ja: darin, das Geld ihres Arbeitgebers zusammenzuhalten, aber nicht darin, dem Anspruchssteller freiwillig alles das zu geben, was ihm zusteht. So sparen die Versicherer auf Kosten der Geschädigten pro Jahr ca. 2 Milliarden Euro.

S.z.B. http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung…