Hallo liebe Experten,
Herr A wohnt in einer Mietwohnung im 2. Stock eines fünfstöckigen Hauses. Auf seinem Balkon mit Südausrichtung steht sein Satellitenempfänger, mit dem er bisher einen einwandfreien Fernsehempfang hatte. Vor wenigen Tagen wurde ein Baukran aufgebaut, der nun bei einer bestimmten Stellung durch Überschattung einen Fernsehempfang verhindert.
Herr A kann natürlich seine Satellitenschüssel auf dem Dach des Miethauses installieren lassen, aber das ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Wird hier aus rechtlicher Sicht eine Chance gesehen, den Bauherrn zu einer Übernahme oder zumindest Beteiligung an diesen Kosten zu verpflichten.
Für ernst zu nehmende Antworten danke ich.
Gruß
Ev22853
Hi
Eine kurze Antwort aus technischer Sichtweise :
Die Antenne hat zu wenig „Schlechtwetter“ Reserve , sprich die Antenne ist zu klein
Ein Baukran der sich dreht und zufällig in der „Falschen“ Richtung stehen bleibt und nicht gerade 10 Meter vor der Antenne steht , kann bei fachmannicher Berechnung und fachmännicher Installation den Empfang nicht völlig verhindern.
häufigster Fehler : ein 4 fach LNB / Quattro wird auf eine 60 cm Antenne montiert
gruss
Toni
Hallo Toni,
danke für die technische Antwort. Der 4fach LNB ist auf einer 80cm Antenne montiert. Lustigerweise ist der Empfang nur dann total gestört, wenn der Schwenkarm des Krans mit der Betonbeschwerung in Richtung zur Antenne genau exakt auf den Satelliten zeigt. Wenn der Baukran in Betrieb ist (zusammen mit einem zweiten Kran) ist der Empfang ungestört. Herr A hat auch den LNB gegen einen neuen getauscht, da zuerst angenommen wurde, der LNB wäre defekt. Kann es sein, wenn die beiden Schwenkarme sich überkreuzen, vertikal natürlich in Höhendifferenz, dass das dann sich auf den Empfang des Signals auswirkt?
Gerade eben wurde der Betrieb erneut getestet und bei unveränderter Kranstellung (nicht überkreuzt) ist der Empfang wieder okay. Es ist für einen Laien ein Mysterium. Insofern war Ihr Hinweis auf technische Gründe sehr willkommen, denn blamieren möchte sich Herr A nun doch nicht. Auch nicht unnötig einen Anwalt beschäftigen!
Gruß
Ach Toni,
Du weißt doch gar nicht, wie nah der Kran dran steht. Wenn der wirklich blöde steht, kannst du eine Kathrein CAS90 haben und der Bild bleibt finster.