Hallo und guten Abend,
tja, hier mal wieder das altbekannte leidige Thema zu Ruhestörung im Mietshaus. Problem ist folgendes: Über uns von ein junger Mann, der nun, seit er mit der Schule fertig ist, die Freizeit quasi gepachtet hat. Allzu lautstarke Partys in den Nachtstunden haben wir ihm schon abgewöhnt (toitoitoi) mit Hinweis auf evtl. rechtliche Schritte. Damit ist das Problem leider nicht vollständig beseitigt. Wie es so ist, machen diese Leute die Nacht zum Tag. Geschlafen wird bis mittags, und ab 22:00 geht das Leben los, d.h. ab diesem Zeitpunkt wird in der Wohnung von dem Mieter (und meist auch von seinem Besuch) hin- und hergelaufen (besser getrampelt), Stühle (auf nacktem Parkett) verrückt, Türen geknallt etc., und das bis in die frühen Morgenstunden. Von mutwilligem Lärm kann man nicht reden, aber selbst mit Ohrenstöpseln und ins Kissen gedrückt, ist ans Schlafen nicht zu denken. Um es nochmal deutlicher zu formulieren: Es handelt sich mit Sicherheit nicht um mutwilligen Radau, uns den Schlaf zu rauben, sondern um die grobmotorischen Lebenszeichen unseres kernigen Obernachbars. Gewiß ist, daß man dagegen kaum eindeutig juristisch vorgehen kann, denn wann jemand zu schlafen und sich zu bewegen hat, läßt sich nun mal nicht vorschreiben (was unser Obernachbar sicher auch so äußern würde). Doch Fakt ist ebenso, daß unser Schlaf trotz Ohropax dadurch allnächtlich erheblich gestört wird. Meine Frage wäre nun: was muß man als Lärmbeslästigung hinnehmen? Wäre es möglich, eine objektive 3. Person einzuschalten, die dieses sachlich bezeugen könnte, die eben klar bestätigt, daß es sich hier um durchaus vermeidbare Geräusche handelt (z.B. Trampeln statt Gehen)? Was kann man tun, um seine Nachtruhe verläßlich wiederzufinden? Immerhin kann es nicht sein, daß andere Menschen einem ihren „Tagesablauf“ aufdrücken.
Im voraus vielen Dank und schöne Grüße
-> siehe auch FAQ:1129