Grüßt Euch,
der Hund meines Neffen wurde entführt. Die Person war ihm bekannt und er stellte Strafanzeige gegen sie. Sie behauptete, sie habe mit dem Hund nur Gassigehen wollen und er sei ihr entwischt. Er suchte ihn und fand ihn nach ein paar Wochen. Der neue „Besitzer“ behauptet, ihn „gutgläubig“ erworben zu haben und gibt ihn nicht zurück. Er hat ihn 2 Tage nach dem Verschwinden umgetauft und chippen lassen. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung und unfaßbarerweise darf er ihn behalten, obwohl der Anwalt meines Neffen gesagt hatte, alles spreche dafür, dass er seinen Hund zurückbekommt. Mein Neffe und seine Freunde wollten den Hund ursprünglich einfach wieder zurückholen, aber der Anwalt meinte, das sollen sie nicht machen. Ist Zurückholen von gestohlenem Eigentum etwa Diebstahl? Was kann mein Neffe jetzt noch tun? Es geht ja nicht nur um die Familie, in der der Hund die ersten 9 Jahre seines Lebens verbracht hat. Er durfte täglich im Grünen herumtollen und nun nur noch mitten in der Stadt Gassi gehen.
Jetzt sind aus einer Frage zwei geworden.
Ja, na klar- muss man Dir das etwa erklären.
Und offenbar ist der jetzige Besitzer des Hundes doch Eigentümer geworden.
Das Gericht wird das geprüft haben.
Lass es dir doch mal vom Anwalt des Neffen erklären. Der war ja dabei.
Etwas ungewöhnlich finde ich es aber schon.
In der Regel kann man an gestohlenen/unterschlagenen Sachen(Tiere auch) kein Eigentum erwerben. Gutgläubiger Käufer muss es zurückgeben.
Was hier anders gelaufen sein soll, kann ich nicht sagen. Dazu fehlen Infos.
"Hund zugelaufen " ?
Das wäre ja meldepflichtig wie bei einem Fund einer Geldbörse.
Nichtmelden und behalten wäre strafbar.
Und wenn alles so kurz nach dem Verlust des Tieres stattgefunden haben soll umso eher.
Irgendwas stimmt da nicht !
MfG
duck313
Hallo, ich würde gegen das Gerichtsurteil Widerspruch einlegen.
Das Urteil ist eigenartig, wenn die Sache so stimmt, denn es würde gegen die klare Rechtslage des § 935 Abs. 1 BGB verstoßen:
„Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.“
Und dies gilt sogar über eine ganze Kette von Eigentumsübergängen, wenn beim ersten Eigentumsübergang in der Kette der gutgläubige Erwerb nach § 935 Abs, 1 ausgeschlossen war.
Ich vermute mal, dass der Hund ursprünglich noch nicht gechipt war und man anscheinend nicht nachweisen konnte, dass er der Familie vorher gehört hat.
Der Anwalt ist ein Penner, sorry.
Es wird aus 9 Jahren tausende Fotos mit dem Hund geben, die nachweisen, dass der Hund der Familie gehörte.
Ebenso, wenn der Hund den Neffen wiedererkennt.
Ich glaube auch, dass irgendwas an der Geschichte nicht stimmt, aber ich habe am ehesten den Anwalt in Verdacht, der sein Geld auch so verdient hat mit wenig Aufwand.
Gruß, Diva
Könntest Du uns bitte erhellen, wo im Gesetz du die Möglichkeit gefunden hast, gegen ein zivilrechtliches Urteil „Widerspruch“ einzulegen?
rein spekulativ:
Fand die „Entführung“ zwischen (Ex)Ehepartnern oder innerhalb der Familie statt? Nur dann kann ich mir vorstellen, dass der Eigentümer sein Recht nicht wirklich beweisen konnte.
Denn wenn ein 9-jähriger, selbst ungechipter, Hund aus einer Familie verschwindet, gibt es doch viele Fotos und Zeugen, die bestätigen können, wem der Hund gehört. Auch der behandelnde Tierarzt kann einen guten Zeugen abgeben…
Wir lernen daraus: Haustiere immer gleich chippen und registrieren lassen…
Hallo,
das geht bei Onlineurteilen nach neuem EU-Recht innerhalb von 14 Tagen.
Oder so.
Oder so ähnlich.
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Ja, es war die Ex-Freundin meines Neffen. Sie wurde gesehen, als sie mit dem Hund das Haus verließ und deshalb hat man sich auch nichts dabei gedacht. Aber sie ist in der relativ kurzen Zeit der Freundschaft nicht Eigentümerin des Hundes geworden. Darauf angesprochen erklärte sie, dass sie nicht wisse, wo der Hund ist. Mein Neffe ist zur Polizei in der Hoffnung, dass die helfen könne, da er ihr nicht glaubte. Aber die sagten, sie können nicht helfen. Daraufhin stellte er Strafanzeige gegen seine Ex und dann kam der Anwalt ins Spiel.
Er wurde über die Möglichkeiten des Internet gesucht., allerdings da ohne Erfolg. Freunde meines Neffen hatten den Hund dann in der Stadt gesehen und ihn darauf aufmerksam gemacht und auch angeboten, ihm zu helfen, ihn zu holen. Aber der Anwalt riet davon ab und dann Gerichtstermin und danach hoffnungslos.
Dass dieser Hund der Hund meines Neffen ist, ist unbestritten. Es gibt jede Menge Fotos, Freunde, die den Hund gut kennen, und die Leute, von denen er den Hund hat. Leider bin ich nicht vor Ort und am Telefon heult er nur und ich kann mir kein komplettes Bild machen.
Was ich von Euch erfahren habe: Das Urteil anfechten geht nicht - den Hund einfach holen, geht auch nicht. Trotzdem: Danke.
Mit welcher Begründung wurde denn der Hund dann den neuen Besitzern zugesprochen?
Hallo!
Etwas mehr Info waren das ja nun.
Aber so recht klar immer noch nicht.
Was für ein Gerichtsverfahren lief da. Klage auf Herausgabe des Hundes ?
Was sagt denn der „neue“ Besitzer des Hundes wie er zu dem Tier kam ?
Gefunden, gekauft ?
gefunden wäre klar, es kann nicht sein Eigentum werden.
gekauft ? Von wem ? Und eigentlich kann auch hier kein Eigentum entstehen, weil der Hund ja entweder gestohlen, unterschlagen oder entlaufen war.
alles Punkte die kein neues Hunde-Eigentum begründen.