Gestohlener Mofaroller

Hallo ein kleines problem! Wollte wissen ob es besser wäre einen anwalt zu nehemen , oder einfach nur die Aussage sprich wahrheit sagen! Und welche strafe droht , Gefängnis ? Geldstrafe ? Ok ! Kurze beschreibung des problems ! Person A hat in der zeit irgendwann 2004- 2005> genaues datum weiss er nicht mehr genau, einen Mofaroller gekauft , an einem Motorrad treff! Der allerdings damals schon kaputt war ! A ruft sogar noch einen bekannten an , der ihm den Roller mit seinem Auto nach hause fährt ! Allerdings wurde der roller der zudem wie sich im nachhinein herausstellte total defekt war, so gekauft wie gesehen, und dann auch noch ohne kaufvertrag!!! Der Roller steht lange rum , da er nicht repariert wird! Irgendwann 2007 oder 2008 verkauft er den Roller weiter!2009 der neue besitzer wird angehalten , Kontrolliert , dabei stellt sich heraus das das Fahrzeug gestohlen , Papiere ok sind allerdings die Fahrgestellnummer manipuliert wurde !Angeblich neue nummer eingeschlagen !Der neue besitzer rief A an. A sagt ok der Roller ist ja von mir gewesen, allerdings habe ich nichts manipuliert, werde aber auch gerne zur Polizei gehen, das dort aussagen, weil A hat den roller ja auch so weitergereicht ohne Kaufvertrag , !!! Habe mich schon etwas umgehört, strafbar habe sich A wohl schon gemacht weil wenn auch unwissend einen gestohlenen roller gekauft ? Kann das A retten das er einen zeugen hat das er den Roller auf dem Treff gekauft hat ? Welche strafe gibt es? Gefängnis ? Bewährung ? DIe sache setzt mir nervlich stark zu , und beschäftigt mich stark!>Und was kostet im fall der fälle den ein anwalt der mich vor gericht vertritt ! mfg.

Hi,

die schlimmste Strafe wäre wohl ein Deutschkurs, wenn Du verstehst was ich meine.

Zudem fehlen auch noch einige Fakten, z.B. wie alt war A als er den Roller gekauft hat.

War es jetzt 2004 oder 2005.

Q-Gruß

Hallo,

Das nutzen der Entertaste (das ist die große rechts auf der Tastatur) würde den Text gliedern und somit lesbar machen, denn durch diesen Block arbeite ich, und wahrscheinlich auch viele andere, mich nicht durch.

Grüße

Hallo,

war der Roller ungewöhnlich billig? So billig, dass man damit rechnen musste, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein kann? Oder ist der defekte Roller einfach nur so gekauft worden, wie man einen defekten Roller nun mal kauft? Da der Käufer ja offenbar auch übers Ohr gehauen wurde, kann man zudem wohl kaum von einem Vermögensvorteil des Käufers sprechen :wink: Und genau auf den richtet sich ja der Straftatbestand, nämlich das Einvernehmen zwischen Vortäter und Hehler, dass hier unrecht erworbenes Gut zum beiderseitigen Vorteil vertrieben wird.

Hehlerei setzt mindestens Eventualvorsatz voraus, und wenn sich hierfür keine Anhaltspunkte ergeben, dann ist da auch nichts strafbar.

Gruß vom Wiz

Huhu!

Zudem fehlen auch noch einige Fakten, z.B. wie alt war A als
er den Roller gekauft hat.

War es jetzt 2004 oder 2005.

Auch wichtig: Hat es an dem Tag in Bamberg geregnet? War bei der Zahlung ein 10-Euro-Schein dabei? Trug A eine grüne Jacke?

Ernsthaft: Was für eine Relevanz misst Du dem Alter bei? Wer einen Mofaroller kauft, dürfte das 14. Lebensjahr wohl vollendet haben.

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Ernsthaft: Was für eine Relevanz misst Du dem Alter bei? Wer
einen Mofaroller kauft, dürfte das 14. Lebensjahr wohl
vollendet haben.

Hi,

Du glaubst noch an das gute im Menschen und das nur ab 14 Roller gehandelt werden. Also, ich bin schon mit 13 Moped gefahren, und das ohne Versicherung. :wink:

Wenn einer so fragt was ihm blüht, gehe schon fast, aber nur fast davon aus das zumindest eine Ahnung da war das mit dem Roller etwas nicht gestimmt hat.
Und wenn das der Fall gewesen sein sollte, spielt es schon eine Rolle ob zum Zeitpunkt des Kaufs er Jugendlicher oder Erwachsener war.

Q-Gruß