Gestolpert , verletzt auf unbefugt betr Grundstück

Hallo

um die Frage im Anschluss zu erklären , bedarf es zunächst einer beschreibung der Örtlichkeit .

Am Ortseingang an der Hauptstrasse steht zuerst ein 6 Familenhaus , dann kommt ein Parkplatz mit ca 30 Stellplätzen , dann ein fast baugleiches 6 Familienhaus und dann ein Garagenpark mit ca 30 Garagen
die ersten 30 Stellplätze zwischen den beiden Häusern sind für die Mieter beider Häuser , die sich diese Parkmöglichkeit teilen .
der darauffolgende Garagenpark gehört zwar dem selben Eigentümer wie diese beiden Häuser , aber gehört eigentlich Grundstückstechnich nicht zu den Wohnhäusern.
zwischen dem hinteren Haus und dem Garagenpark geht eine Doppeleinfahrt rein , die zum einen als Zufahrt für den Garagenpark dient und weiterhin die möglichkeit gibt von hinten ans Haus zu fahren z.b. für den Heizöllieferant .

hinter diesen Häusern ist ein Industriegebiet , das über eine Parallelstrasse erreicht werden kann .
um auf diese Strasse zu kommen fährt man ca 1,5 km in den Ort , biegt dort rechts ab und biegt dann nach ca 500 Meter erneut rechts ab um dann ca 1,5 km zurück zu fahren .

Manche Kunden sind so Pfiffig und parken auf den Parkplätzen der Wohnhäuser und laufen durch diese besagte Doppeleinfahrt quer über das Grundstück , quer durch eine Hecke die irgendwer irgendwann mal soweit frei geschnitten hat , das man da durch passt , quer über eine Wiese des Freigeländes des dortigen Gartencenter-Baumarktes , wenn Sie nicht viel zu kaufen haben .

Jetzt war es der Fall das auf dem Grundstück des Garagenparkes arbeiten ausgeführt wurden und die Handwerker sich eine Kabeltrommel vom Keller des Wohnhauses gezogen hatten , das quer über der Einfahrt lag .
Jetzt kam ein Kunde des Gartencenters mal wieder durch die Büsche und stürzte über das Kabel , verletzte sich so sehr das ein Notarzt gerufen werden musste .
Der Kunde droht jetzt mit Schadensersatz und Schmerzensgeld forderung .

Laut Aussage des Kunden wäre der Trampelpfad schon ewig und man wüsste das , das dort Leute lang gehen .
Der Hauseigner , sowie auch die Handwerker sind der Meinung , das der Kunde unbefugt über ein Privatgrundstück gelaufen ist und somit selbst verantwortlich ist .
Ein Kennzeichnung das dort ein Kabel liegt wäre nicht von nöten gewesen .

Wer weiss da was , ist ein Trampelpfad den sich Kunden unbefugt getreten haben irgendwann ein genehmigter Weg , obwohl der Vermieter dort schon ein Türchen gestellt hatte , neue Büsche geplanzt hatte und auch vorne an der Einfahrt ein Tor angebracht hatte, die aber entweder immer wieder unbefugt geöffnet wurden , oder beschädigt wurden um diesen Trampelpfad quer über das Grundstück nutzen zu können .

Laut Baugenehmigung und Katasteramt gibt es dort keinen Weg .

gruss

Toni

Hallo,

sobald hier tatsächlich Forderungen vom „Verunfallten“ selbst oder seiner Krankenkasse etc. gestellt werden, hilft wohl nur noch eine Anwalt. Denn häufig kommt es auf Details an, die der Betroffene gar nicht bedenkt oder zunächst nicht für erwähnenswert hält, die jedoch der Sache eine neue Wendung geben können.

So wird es vielen gehen, die diesen Beitrag lesen und ganz am Ende erfahren, dass hier der Grundstückseigentümer schon Maßnahmen ergriffen hat, die unbefugte Nutzung zu unterbinden und das Privatgrundstück auch durch einen Zaun, Tor etc. klar als solches gekennzeichnet hat und insofern niemand Vernünftiges auf die Idee kommt, dass er es einfach so benutzen könnte.

Ein Gewohnheitsrecht auf unberechtigte Nutzung gibt es ohnehin nicht, Trampelpfad hin oder her. Demnächst fordern diese Leute noch eine Beleuchtung und Überdachung. Der Eigentümer muss keinen Stacheldrahtzäune, Panzergräben und sonstwas installieren, um von seiner Haftung gegenüber unberechtigte Nutzung seines Grundstückes befreit zu sein.

Er hat jedoch Verkehrssicherungspflichten und man kann im dümmsten Fall auch gegenüber Einbrechern für Schäden haften, die sich diese bei ihrer Berufsausübung auf dem eigenen Grundstück zuziehen.

Die hätten keinen Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeldanspruch, wenn die beim Überklettern meiner drei Meter hohen Mauer von der Krone fallen und sich den Hals brechen. Aber wenn die dann wohlbehalten angekommen sind und in meine ungesicherte Baugrube fallen sieht es eben wieder anders aus.

Hier würde daher vielleicht geprüft werden müssen, ob auch andere, sich berechtigt auf dem Grundstück bewegende, Personen über das Kabel hätten stürzen können. Man haftet als Grundstückseigentümer auch schon mal für die Schäden von Kindern die über/durch den Zaun klettern und in die unzureichend gesicherte Baugrube fallen. Da nützt auch ein weiß-rotes Flatterband und ein Schild, welches das Kind noch nicht lesen kann, nichts.

Also die Frage wird weniger sein, ob der Verunfallte auf dem Grundstück sein durfte, sondern ob der Eigentümer oder im Zweifel die Handwerker alles Zumutbare getan hatten, diesen Unfall zu vermeiden. Hierzu wird dann gehören, wo genau das Kabel lag und woher der Verunfallte kam. Möglicherweise gibt es ein anteilges Selbstverschulden des Verunfallten, welches sich dieser anrechnen lassen muss.

Um mögliche Zahlungen aus Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu kompensieren, sollte der Grundstückseigentümer vielleicht einen Vertrag mit einem Parkraumbewirtschafter abschließen, der dann gegen ein gewisses Entgelt unberechtigt Parkende abschleppt. Machen andere ja auch so und es schränkt dann den unberechtigten Besucherverkehr deutlich ein ;o)

Grüße