Hallo
um die Frage im Anschluss zu erklären , bedarf es zunächst einer beschreibung der Örtlichkeit .
Am Ortseingang an der Hauptstrasse steht zuerst ein 6 Familenhaus , dann kommt ein Parkplatz mit ca 30 Stellplätzen , dann ein fast baugleiches 6 Familienhaus und dann ein Garagenpark mit ca 30 Garagen
die ersten 30 Stellplätze zwischen den beiden Häusern sind für die Mieter beider Häuser , die sich diese Parkmöglichkeit teilen .
der darauffolgende Garagenpark gehört zwar dem selben Eigentümer wie diese beiden Häuser , aber gehört eigentlich Grundstückstechnich nicht zu den Wohnhäusern.
zwischen dem hinteren Haus und dem Garagenpark geht eine Doppeleinfahrt rein , die zum einen als Zufahrt für den Garagenpark dient und weiterhin die möglichkeit gibt von hinten ans Haus zu fahren z.b. für den Heizöllieferant .
hinter diesen Häusern ist ein Industriegebiet , das über eine Parallelstrasse erreicht werden kann .
um auf diese Strasse zu kommen fährt man ca 1,5 km in den Ort , biegt dort rechts ab und biegt dann nach ca 500 Meter erneut rechts ab um dann ca 1,5 km zurück zu fahren .
Manche Kunden sind so Pfiffig und parken auf den Parkplätzen der Wohnhäuser und laufen durch diese besagte Doppeleinfahrt quer über das Grundstück , quer durch eine Hecke die irgendwer irgendwann mal soweit frei geschnitten hat , das man da durch passt , quer über eine Wiese des Freigeländes des dortigen Gartencenter-Baumarktes , wenn Sie nicht viel zu kaufen haben .
Jetzt war es der Fall das auf dem Grundstück des Garagenparkes arbeiten ausgeführt wurden und die Handwerker sich eine Kabeltrommel vom Keller des Wohnhauses gezogen hatten , das quer über der Einfahrt lag .
Jetzt kam ein Kunde des Gartencenters mal wieder durch die Büsche und stürzte über das Kabel , verletzte sich so sehr das ein Notarzt gerufen werden musste .
Der Kunde droht jetzt mit Schadensersatz und Schmerzensgeld forderung .
Laut Aussage des Kunden wäre der Trampelpfad schon ewig und man wüsste das , das dort Leute lang gehen .
Der Hauseigner , sowie auch die Handwerker sind der Meinung , das der Kunde unbefugt über ein Privatgrundstück gelaufen ist und somit selbst verantwortlich ist .
Ein Kennzeichnung das dort ein Kabel liegt wäre nicht von nöten gewesen .
Wer weiss da was , ist ein Trampelpfad den sich Kunden unbefugt getreten haben irgendwann ein genehmigter Weg , obwohl der Vermieter dort schon ein Türchen gestellt hatte , neue Büsche geplanzt hatte und auch vorne an der Einfahrt ein Tor angebracht hatte, die aber entweder immer wieder unbefugt geöffnet wurden , oder beschädigt wurden um diesen Trampelpfad quer über das Grundstück nutzen zu können .
Laut Baugenehmigung und Katasteramt gibt es dort keinen Weg .
gruss
Toni