Liebe Experten,
Antragsteller ist Kind xy,
Das minderjährige Kind kann als Minderjäjhriger kein Antragsteller sein, sondern nur künftiger Kontoinhaber. Antragsteller sind die gesetzlichen Vertreter. Regelung des BGB.
Einzugsermächtigung erteilte Mutter
von ihrem eigenen Konto,
OK, geht.
Unterschrieben auch nur von der
Mutter - mit der Bestätigung, dass sie den Antrag für sich
persöhlich abschließt.
Das hört sich seltsam an.
Was für eine Bestätigung soll das sein ? Etwa die Frage in wessen Rechnung gehandelt wird ?
Wurde eigene Rechnung angegeben, ist damit nicht der Antragsteller gemeint, sondern der Kontoinhaber, also das Kind. Dann ist es aber auch Vermögen des Kindes und kann nicht einfach zurückgefordert werden (Schenkung!).
Wieso wurde der Antrag nur von der Mutter unterschrieben ?
Gesetzliche Vertreter sind laut Gesetz beide Elternteile, außer im Todesfall eines Elternteiles oder aufgrund eines Scheidungsurteils.
Stellt sich die Frage, ob der Vertrag überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.
Wäre mal eine Frage für das Rechtsbrett.
Bausparer wurde nach wenigen Montaten gestoppt von der Mutter.
Jetzt, nach einigen Jahren möchte die Mutter das eingezahlte
Geld ausbezahlt haben.
Ist überhaupt Guthaben auf dem Konto (die ersten Einzahlungen werden mit der Abschlußgebühr verrechnet)?
Nach Kündigung und bitte um Buchung auf Mutters Konto kam die
AW der B… dass die schriftliche Zustimmung beider
Erziehungsberechtigter, Kopien beider Personalausweise oder
Scheidungsurteile notwendig sind.
Ist das wirklich so, oder kann es ganz einfach die Mutter
wieder alleine kündigen und auszahlen lassen?
Das ist so korrekt.
Aber bitte klären, ob der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.
Wenn nicht, besteht evtl. auch die Möglichkeit, daß der Vertrag ab Beginn rückabgewickelt werden kann inkl. Erstattung der Abschlußgebühr.
Wie ist es mit Sparbriefen bei der Bank, welche auch nur die
Mutter im Namen des Kindes von ihrem Geld gekauft und angelegt
hat?
Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Unterschrift beider Eltern nötig. Zusätzlich Legitimation des Kindes und der Eltern.
Quellen dazu sind u.a. die Abgabenordnung, der Anwendungserlaß zur Abgabenordnung, Geldwäschegesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch.
Wäre superlieb wenn ihr Antwortet, einen schönen Sonntag noch
und herzliches Dankeschön!!
Claudia
Gruß
Jürgen