Gestoppter Bausparer minderjähriger auszahlen

Liebe Experten,

Antragsteller ist Kind xy, Einzugsermächtigung erteilte Mutter von ihrem eigenen Konto, Unterschrieben auch nur von der Mutter - mit der Bestätigung, dass sie den Antrag für sich persöhlich abschließt.

Bausparer wurde nach wenigen Montaten gestoppt von der Mutter. Jetzt, nach einigen Jahren möchte die Mutter das eingezahlte Geld ausbezahlt haben.

Nach Kündigung und bitte um Buchung auf Mutters Konto kam die AW der B… dass die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigter, Kopien beider Personalausweise oder Scheidungsurteile notwendig sind.

Ist das wirklich so, oder kann es ganz einfach die Mutter wieder alleine kündigen und auszahlen lassen?

Wie ist es mit Sparbriefen bei der Bank, welche auch nur die Mutter im Namen des Kindes von ihrem Geld gekauft und angelegt hat?

Wäre superlieb wenn ihr Antwortet, einen schönen Sonntag noch und herzliches Dankeschön!!

Claudia

Hallo?

Antragsteller ist Kind xy, Einzugsermächtigung erteilte Mutter
von ihrem eigenen Konto, Unterschrieben auch nur von der
Mutter - mit der Bestätigung, dass sie den Antrag für sich
persöhlich abschließt.

Verstehe ich nicht. Wie sieht diese Formulierung aus? Hab ich noch nie gesehen un dglaube ich daher nicht bis ich sie kennenlerne.

Bausparer wurde nach wenigen Montaten gestoppt von der Mutter.
Jetzt, nach einigen Jahren möchte die Mutter das eingezahlte
Geld ausbezahlt haben.

Der BSV lautet auf das Kind. Es gibt ein gemeinsames Sorgerecht. also müssen beide Elternteile unterschreiben.

Nach Kündigung und bitte um Buchung auf Mutters Konto kam die
AW der B… dass die schriftliche Zustimmung beider
Erziehungsberechtigter, Kopien beider Personalausweise oder
Scheidungsurteile notwendig sind.

Richtig.

Ist das wirklich so, oder kann es ganz einfach die Mutter
wieder alleine kündigen und auszahlen lassen?

Nein, das ist so. Die Banken mussten sehr viel früher noch nicht mal ne Personalausweiskopie des Kunden einfordern. Die anforderungen haben sich verändert und entsprechend wird dies auch umgesetzt.

Wie ist es mit Sparbriefen bei der Bank, welche auch nur die
Mutter im Namen des Kindes von ihrem Geld gekauft und angelegt
hat?

Genau die selbe Kiste.

Wäre superlieb wenn ihr Antwortet, einen schönen Sonntag noch
und herzliches Dankeschön!!

Gruss Ivo

Antragsteller ist Kind xy, Einzugsermächtigung erteilte Mutter
von ihrem eigenen Konto, Unterschrieben auch nur von der
Mutter - mit der Bestätigung, dass sie den Antrag für sich
persöhlich abschließt.

Versteh ncit, was das sollte. Mal abgesehen davon, dass die Frage ob auf eigene rechnung gehandelt würde falsch beantwortet wurde, um die Identifizierung nach GWG zu umgehen.

Vertragsinhaber ist das Kind, mit allen Konsequenzen, die das hat. Das läßt sich jetzt nicht mehr rückgängig machen.

Liebe Experten,

Antragsteller ist Kind xy,

Das minderjährige Kind kann als Minderjäjhriger kein Antragsteller sein, sondern nur künftiger Kontoinhaber. Antragsteller sind die gesetzlichen Vertreter. Regelung des BGB.

Einzugsermächtigung erteilte Mutter
von ihrem eigenen Konto,

OK, geht.

Unterschrieben auch nur von der
Mutter - mit der Bestätigung, dass sie den Antrag für sich
persöhlich abschließt.

Das hört sich seltsam an.
Was für eine Bestätigung soll das sein ? Etwa die Frage in wessen Rechnung gehandelt wird ?
Wurde eigene Rechnung angegeben, ist damit nicht der Antragsteller gemeint, sondern der Kontoinhaber, also das Kind. Dann ist es aber auch Vermögen des Kindes und kann nicht einfach zurückgefordert werden (Schenkung!).
Wieso wurde der Antrag nur von der Mutter unterschrieben ?
Gesetzliche Vertreter sind laut Gesetz beide Elternteile, außer im Todesfall eines Elternteiles oder aufgrund eines Scheidungsurteils.
Stellt sich die Frage, ob der Vertrag überhaupt rechtswirksam zustande gekommen ist.
Wäre mal eine Frage für das Rechtsbrett.

Bausparer wurde nach wenigen Montaten gestoppt von der Mutter.
Jetzt, nach einigen Jahren möchte die Mutter das eingezahlte
Geld ausbezahlt haben.

Ist überhaupt Guthaben auf dem Konto (die ersten Einzahlungen werden mit der Abschlußgebühr verrechnet)?

Nach Kündigung und bitte um Buchung auf Mutters Konto kam die
AW der B… dass die schriftliche Zustimmung beider
Erziehungsberechtigter, Kopien beider Personalausweise oder
Scheidungsurteile notwendig sind.

Ist das wirklich so, oder kann es ganz einfach die Mutter
wieder alleine kündigen und auszahlen lassen?

Das ist so korrekt.
Aber bitte klären, ob der Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist.
Wenn nicht, besteht evtl. auch die Möglichkeit, daß der Vertrag ab Beginn rückabgewickelt werden kann inkl. Erstattung der Abschlußgebühr.

Wie ist es mit Sparbriefen bei der Bank, welche auch nur die
Mutter im Namen des Kindes von ihrem Geld gekauft und angelegt
hat?

Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Unterschrift beider Eltern nötig. Zusätzlich Legitimation des Kindes und der Eltern.
Quellen dazu sind u.a. die Abgabenordnung, der Anwendungserlaß zur Abgabenordnung, Geldwäschegesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Wäre superlieb wenn ihr Antwortet, einen schönen Sonntag noch
und herzliches Dankeschön!!

Claudia

Gruß
Jürgen