Gestrichender Urlaub rechtens?

Folgender theoretischer Fall:

Ein AN hat Mitte Juli ordentlich zum 30.09.2009 gekündigt und seinen Resturlaub vom 22. August bis zum 11. September beantragt. Der Urlaub wurde sofort vom Chef genemigt.

Am 14. August erfährt der AN vom AG, dass er ab sofort nicht mehr mit ihm zusammen arbeiten möchte. Der AG besteht auf eine Übergabe der aktuellen Projekte des AN an einen anderen (bestimmten) AN. Da die Person, an der die Projekte übergeben werden sollen bis zum 23. August auf Dienstreise ist, streicht der AG den bereits genehmigten Urlaub des AN.

Das Unternhemen hat am Standort ca. 250 Mitarbeiter. Das Verlangen des Chefs die aktuellen Projekte nur an den einen bestimmten Mitarbeiter zu übergeben, der auf Dienstreise ist, ist unbegründet. Der AN vermutet vielmehr, dass es vom AG „Schikane“ ist, um dem AN die letzten Wochen im Unternehmen schwer zu machen.

Der AG hat bereits angekündigt, den AN fristlos zu kündigen, sollte dieser Widererwartend in den Urlaub gehen.

Wie sollte sich der AN verhalten?

Hallo

Ist die Genehmigung des Urlaubes nachweisbar?

Gruß,
LeoLo

Ja, per Unterschrift auf dem Urlaubsantrag durch den Chef.

Hallo

Dann dürfte einer Urlaubsnahme nichts in Wege stehen. Natürlich muß der AN einkalkulieren, daß der AG seine Drohung wahr macht und der AN vor Gericht ziehen muß, um gegen die fristlose Kü zu klagen.

Es macht vielleicht Sinn, sich vorher ein vorläufiges Abschlusszeugnis erstellen zu lassen. Sofern nach der Urlaubsnahme der Segen schief hängt, wird es leichter sein, gegen ein abgewertetes Arbeitszeugnis anzugehen.

Vorher ein fachanwaltliche Beratung zur Absicherung ducrhzuführen, ist natürlich auch möglich.

Gruß,
LeoLo