Gestrichene Eigenheimzulage bei Expats

Guten Tag,

wir sind fuer drei Jahre als Expats in Indien. Unser Eigenheim in Deutschland haben wir extra nicht vermietet, um es fuer einige Wochen im Jahr im (Heimat-)Urlaub selbst nutzen zu koennen. Das Finanzamt hat nun die EHZ fuer 2010 gestrichen, weil es davon ausgeht, dass das Haus nicht genutzt wird. Die Frage, ab welchem Zeitraum eine zulagenrelevante Nutzung fuer 2010 als gegeben angesehen wird, konnte das FA aber auch nicht geben (!), ergo, noch rechtsunklarer Raum offenbar.
Fuer 2009 hat FA noch EHZ gezahlt, obwohl Nutzung des Hauses dort nur knapp drei Moante.
Wer hat hier bereits Entscheidungen eines FA in aehnlicher Situation? Gibt es bereits ein Urteil dazu? Wer hat eine fundeirte Empfehlung? Ausgleich der entsendenden Firma?

Freundliche Gruesse
A.S.

Hallo AS,

ohne den Sachverhalt im Einzelnen beurteilen zu koennen folgende Anmerkungen:

  1. Die Eigenheimzulage wir nur Personen gezahlt, die in der BRD uneingeschraenkt einkommensteuerpflichtig sind. Da Ihr Wohn- und Arbeitsplatz in Indien ist duerften Sie in Deutschland nicht mehr einkommensteuerpflichtig sein.

Dass die Eigenheimzulage 2009 noch gezahlt wurde, kann daran liegen, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch uneingeschraenkt einkommensteurpflichtig waren und der Leistungsbescheid des FA bei Wegzug nach Indien bereits bestandskraeftig war. Selbst wenn die Gewaehrung der Eigenheimzulage 2009 fehlerhaft gewesen sein sollte, koennen Sie sich nicht darauf berufen, da es keine sog. „Gleichheit im Unrecht“ gibt.

  1. Ablehnungbescheide sind grundsaetzlich zu begruenden. Sind Sie mit der Entscheidung des FA nicht zufrieden, koennen Sie dagegen Widerspruch innerhalb der gesetzlich Frist einlegen. Meines Wissens ist der Widerspruch kostenlos.

  2. Ob der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden kann haengt von Ihren vertraglichen Vereinbarungen ab bzw. inweit dieser aus Kulanz zu Zugestaendnissen bereit ist. Grundsaetzlich halte ich dies fuer fraglich, da die Finanzierung eines Eigenheims eine reine Privatanlegenheit ist und nichts mit dem Arbeitsverhaeltns zu tun hat.

Ich hoffe, meine Ueberlegungen haben Ihnen weitergeholfen. Beste Gruesse, Bettina Schneeweis

Guten Tag, Frau Schneeweis,

vielen Dank fuer die ueberraschend rasche Antwort.
Widerspruch wurde bereits abgelehnt. Nach Auskunft unserer Steuerberaterin hanegt die Aussicht auf eine Beantragung fuer 2010 davon ab, ob das Eigenheim zumindest zeitweise von uns auch waehrend des Auslandsaufenthalts (nachweislich) genutzt wird. Der Nachweis kann auch erbracht werden, indem sich ein Teil der Familie (aber nicht der Einkommenserbringer, aus naheliegenden Gruednen, Stichwort Doppelbesteuereung) wieder fuer einen bestimmten Zeitraum im Heimatort voruebergehend polizelich anmeldet, z.B. fuer 3 Monate. Hat der fuer diese Zeit in Deutschland lebende Teil der Familie in dieser Zeit kein steuerpflichiges Einkommen, gelten die Voraussetzungen der Eigenheimzulage (die als Grundlage ja seinerzeit das Einkommen beider Ehegatten hatte)weiterhin - so ihre Rechtsaufassung. UNs ist aber noch kein Urteil dazu bekannt.

Die Frage der Kulanzerstattung des entsendenden Unternehmens im Falle einet aberkannten EHZ wird wohl unterschiedlich bewertet, es sollte hier aber aus unserer Sicht der Grundsatz gelten, dass sich erst nachtraeglich erweisende Nachteile aus der Entsendung nicht zum alleinigen Nachteil des Entsendeten gehen sollten.

Freundliche Gruesse
A.S.

ohne den Sachverhalt im Einzelnen beurteilen zu koennen
folgende Anmerkungen:

  1. Die Eigenheimzulage wir nur Personen gezahlt, die in der
    BRD uneingeschraenkt einkommensteuerpflichtig sind. Da Ihr
    Wohn- und Arbeitsplatz in Indien ist duerften Sie in
    Deutschland nicht mehr einkommensteuerpflichtig sein.

Dass die Eigenheimzulage 2009 noch gezahlt wurde, kann daran
liegen, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch
uneingeschraenkt einkommensteurpflichtig waren und der
Leistungsbescheid des FA bei Wegzug nach Indien bereits
bestandskraeftig war. Selbst wenn die Gewaehrung der
Eigenheimzulage 2009 fehlerhaft gewesen sein sollte, koennen
Sie sich nicht darauf berufen, da es keine sog. „Gleichheit im
Unrecht“ gibt.

  1. Ablehnungbescheide sind grundsaetzlich zu begruenden. Sind
    Sie mit der Entscheidung des FA nicht zufrieden, koennen Sie
    dagegen Widerspruch innerhalb der gesetzlich Frist einlegen.
    Meines Wissens ist der Widerspruch kostenlos.

  2. Ob der Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden kann
    haengt von Ihren vertraglichen Vereinbarungen ab bzw. inweit
    dieser aus Kulanz zu Zugestaendnissen bereit ist.
    Grundsaetzlich halte ich dies fuer fraglich, da die
    Finanzierung eines Eigenheims eine reine Privatanlegenheit ist
    und nichts mit dem Arbeitsverhaeltns zu tun hat.

Ich hoffe, meine Ueberlegungen haben Ihnen weitergeholfen.
Beste Gruesse, Bettina Schneeweis

Hallo Andreas,

kenne mich zwar gut mit der Eigenheimzulage aus,
aber in diesem Fall muss ich leider passen.
Ist aber komisch, dass nicht mal das FA dazu etwas sagen kann.

Gruss von Sylvia

Guten Tag,

wir sind fuer drei Jahre als Expats in Indien. Unser Eigenheim
in Deutschland haben wir extra nicht vermietet, um es fuer
einige Wochen im Jahr im (Heimat-)Urlaub selbst nutzen zu
koennen. Das Finanzamt hat nun die EHZ fuer 2010 gestrichen,
weil es davon ausgeht, dass das Haus nicht genutzt wird. Die
Frage, ab welchem Zeitraum eine zulagenrelevante Nutzung fuer
2010 als gegeben angesehen wird, konnte das FA aber auch nicht
geben (!), ergo, noch rechtsunklarer Raum offenbar.
Fuer 2009 hat FA noch EHZ gezahlt, obwohl Nutzung des Hauses
dort nur knapp drei Moante.
Wer hat hier bereits Entscheidungen eines FA in aehnlicher
Situation? Gibt es bereits ein Urteil dazu? Wer hat eine
fundeirte Empfehlung? Ausgleich der entsendenden Firma?

Freundliche Gruesse
A.S.

Guten Tag,

leider kann ich nicht weiterhelfen.ich bin nur interessentin. viel glück mfg