muss ein gebäudereiniger die arbeiten die auf einen gesetzlichen feiertag fallen würden auf den rest der woche umverteilen? und wenn ja zählt die dann als mehrarbeit und muss vergütet werden.
vielen dank
Hallo,
muss ein gebäudereiniger die arbeiten die auf einen gesetzlichen feiertag fallen würden auf den rest der woche umverteilen? und wenn ja zählt die dann als mehrarbeit und muss vergütet werden.
Natürlich muss die Arbeit dann zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Die Gebäude sind ja trotzdem dreckig. Darum hat sich jedoch der Arbeitgeber des Gebäudereinigers zu kümmern. Der ist auch für die Lohnfortzahlung an Feiertagen zuständig. Wenn er seine Angestellten die Arbeit dann an anderen Tagen erledigen lässt, dann muss er sie natürlich auch bezahlen.
Grüße