Wenn eine Familie ein Kind über den Hauptverdiener (der PKV versichert ist) in der PKV vollversichert hat, und der andere Ehepartner als GKV-Versicherter plötzlich mehr als der PKV-Versicherte Ehepartner verdient in welche Versicherung kann bzw. muss das Kind? Einfach Frage mit erstaunlich widersprüchlichen Aussagen wenn man diese Frage den Versicherungen (sowohl GKV als auch PKV)stellt. Daher stelle ich diese Frage hier nochmals, evtl. mit der Bitte um Hinweis auf einen entsprechenden Gesetzestext.
Hallo,
Ohne Gewaehr wuerde ich sagen, dass sich nichts aendert durch den hoeheren Verdienst des Ehepartners. Kind kann bei PKV versichert bleiben oder aber in die GKV wechseln.
Erklaer am besten mal, warum du meinst, dass sich durch den hoeheren Verdienst etwas aendern sollte.
Gruss
Christoph
danke für die Antwort. Habe, wie gesagt wiedersprüchliche Aussagen erhalten. Die einen sagen Kind muss beim Hauptverdiener versichert sein, die Anderen sagen Kind muss in der PKV bleiben. Deine Variante (man hat die Wahlmöglichkeit)ist für mich ganz neu und natürlich für die Betroffenen die Beste. Wenn man jetzt noch wüsste wo das entsprechende Gesetz steht…
§ 10 Abs. 3 SGB V Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
danke für die Antwort. Habe, wie gesagt wiedersprüchliche
Aussagen erhalten. Die einen sagen Kind muss beim
Hauptverdiener versichert sein, die Anderen sagen Kind muss in
der PKV bleiben. Deine Variante (man hat die
Wahlmöglichkeit)ist für mich ganz neu und natürlich für die
Betroffenen die Beste. Wenn man jetzt noch wüsste wo das
entsprechende Gesetz steht…
Hallo,
steht im Sozialgesetzbuch SGB V § 10, kurze Erläuterung hier:
Hallo,
Ohne Gewaehr wuerde ich sagen, dass sich nichts aendert durch
den hoeheren Verdienst des Ehepartners.
Doch, sonst könnte das Kind nicht in die Familienversicherung!
Ehh… warum sollte es denn können? Entsteht ein Anspruch auf Familienversicherung, der die PKV-Vorversicherung übertrumpft?
Wenn überhaupt, natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfristen bei der PKV… aber an dieser Stelle lerne ich gerne mal wieder dazu.
§ 10 Abs. 3 SGB V Kinder sind nicht versichert, wenn der
mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des
Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein
Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der
Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als
das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der
Zahlbetrag berücksichtigt.
Hi Cassiesmann,
das ist heute nicht mein Tag. Dieser Paragraph besagt, dass das Kind selbst versichert werden muss, WENN der PKV-Partner >JAEG und >:stuck_out_tongue_winking_eye:artner verdient.
Woraus schließt Du den aufkeimenden Anspruch auf Familienversicherung in der GKV, wenn der Partner zwar immer noch >JAEG aber
Hallo; bei Renten wird der
Zahlbetrag berücksichtigt.
Hi Cassiesmann,
das ist heute nicht mein Tag. Dieser Paragraph besagt, dass
das Kind selbst versichert werden muss, WENN der PKV-Partner
>JAEG und >:stuck_out_tongue_winking_eye:artner verdient.
Nö, es geht um die beitragsfreie Familienversicherung.
Woraus schließt Du den aufkeimenden Anspruch auf
Familienversicherung in der GKV, wenn der Partner zwar immer
noch >JAEG aber
Hallo Frank,
wenn Anspruch auf Familienversicherung besteht entspricht dies Versicherungspflicht, ergo Kündigung ohne 3-Monatsfrist lt. MB/KK.
Die Familienversicherung endet, wenn der PKV-Versicherte Ehepartner
ein Einkommen oberhalb der Entgeltgrenze hat und der GKV-versicherte
Ehepartner ein geringeres Einkommen hat. Hat also der GKV-versicherte
Ehepartner ein höheres Einkommen tritt (wieder) Familienversicherung
für das Kind ein.
Gruß joerg koenig
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das ist heute nicht mein Tag. Dieser Paragraph besagt, dass
das Kind selbst versichert werden muss, WENN der PKV-Partner
>JAEG und >:stuck_out_tongue_winking_eye:artner verdient.
Nö, es geht um die beitragsfreie Familienversicherung.
Das mag Deine Interpretation sein, aber wenn der Satz mit „Kinder sind nicht versichert, wenn…“ beginnt, geht es hier um den Ausschluß einer Versicherung.
Woraus schließt Du den aufkeimenden Anspruch auf
Familienversicherung in der GKV, wenn der Partner zwar immer
noch >JAEG aber
das ist heute nicht mein Tag. Dieser Paragraph besagt, dass
das Kind selbst versichert werden muss, WENN der PKV-Partner
>JAEG und >:stuck_out_tongue_winking_eye:artner verdient.
Nö, es geht um die beitragsfreie Familienversicherung.
Das mag Deine Interpretation sein, aber wenn der Satz mit
„Kinder sind nicht versichert, wenn…“ beginnt, geht es hier
um den Ausschluß einer Versicherung.
Morgen Herzchen,
das ist nicht meine Interpretation sondern geltendes Recht! Kinder sind nicht in der FamVers versichert wenn … und das Einkommen des PKV-versicherten regelmäßig über dem des GKV-versicherten liegt. Ist das EK des GKVlers über dem des PKVlers, ist das Kind also in der FamVers versicherbar.