Gestzliche KV Wer erhält das Pflegegeld?

Hallo

folgenden Fall gibt es innerhalb meiner Familie.

Im Haus meiner Schwiegereltern lebt in einer separaten Wohnung die Mutter meiner Schwiegermutter. Diese ist 86 Jahre und hat vermutlich Pflegestufe 2. Im Haushalt meiner Schwiegereltern lebt ebenfalls noch eine Schwägerin von mir. Diese hat bis vor einigen Monaten stets nach dem Rechten gesehen, ohne hierfür Pflegegeld zu erhalten oder zu beanspruchen.

Nach ihrem Urlaub musste Sie sich sagen lassen, dass sie „nicht mehr gebraucht würde“, da Eva, Ex-Schwiegertochter, das Geld brauche und jetzt die Pflege übernommen habe.

Doch Eva kommt lediglich zweimal täglich, morgens und mittags, für ein paar Minuten, und ist danach wieder verschwunden. Aufräumen der Wohnung, nachts dasein wenn es der Großmutter schlecht geht usw., sind zwischenzeitlich wieder Aufgaben, die von meiner Schwägerin bzw. meinen Schwiegereltern erledigt werden.

Testamentarisch ist übrigens festgelegt worden, dass meine Schwiegermutter ihre Mutter zu pflegen hat.

Meine Fragen:

Gibt es Vorschriften, welche Aufgaben die Person zu erledigen hat, die das Pflegegeld erhält?

Ist die Ex-Schwiegertochter überhaupt berechtigt, das Pflegegeld in Empfang zu nehmen?

Wo finde ich eventuell noch weitere Informationen zu diesem Thema.

Danke

Norbert

Hallo
als Mitarbeiter einer Pflegekasse (DAK) kann ich Dir

folgendes schreiben.
Das Pflegegeld erhält grundsätzlich der/die zu flegende Person.
Diese bestimmt was mit dem Pflegegeld geschieht. Der Sinn dieses
Geldes ist, dass damit beigetragen wird, dass die Pflege sichergestellt ist.
Bezieht jemand ausschliesslich Pflegegeld, ohne dass noch
Sachleistungen (Pflege durch Sozialstationen und ähnliche) bezogen werden, muss die Sicherstellung der Pflege halb- oder vierteljährlich durch einen Pflegeeinsatz eine Sozialstation
oder ähnliches, also einen Profi, überprüft werden.
Es ist also nicht gesetzlich geregelt, dass die Pflegeperson
auch das Pflegegeld erhält.
Gruss
Günter