Liebe Experten,
ich suche die erste bekannte Definition des öffentlichen Rechtes. Soweit ich weiß steht diese im Corpus Iuris Civilis, gibt es dazu eine Fundstelle im Netz? (Vielleicht sogar auf Latein?)
Viele Grüße
Anton
Liebe Experten,
ich suche die erste bekannte Definition des öffentlichen Rechtes. Soweit ich weiß steht diese im Corpus Iuris Civilis, gibt es dazu eine Fundstelle im Netz? (Vielleicht sogar auf Latein?)
Viele Grüße
Anton
http://web.upmf-grenoble.fr/Haiti/Cours/Ak/
aber von dort aus musst Du noch Punkt 10 anklicken.
Gruß
Peter B.
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Hallo Peter,
http://web.upmf-grenoble.fr/Haiti/Cours/Ak/
aber von dort aus musst Du noch Punkt 10 anklicken.
Gruß
Peter B.
danke für den Link, meine amateurhaften Lateinkenntnisse haben mich die entsprechende Stelle nicht finden lassen.
Kennst du eine Online-Übersetzung der Institutiones (ich bin mir sicher dass solche Definitionen wie „Was ist Recht?“ und „Was ist Öffentliches Recht“ hier zu finden sind)?
Viele Grüße
Anton
Hallo,
wenn Du mit dem lateinischen Titel googelst, findest Du Übersetzungen in verschiedene Sprachen. Was aber die Definitionen angeht, würde ich so viel jetzt nicht erwarten. Damals wurde viel vorausgesetzt.
Gruß
Peter
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