ich möchte innerhalb der DKV den Tarif wechseln. Die DKV stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat brauche (Rechtsschutz vorhanden).
Hallo, Lion999,
ich hatte bisher keinen Grund, so tief in das Thema einzusteigen, daß ich mit Anwälten wegen solcher Themen zu tun hätte, oder auch nur einer meiner Kunden (soweit ich davon erfahren habe). In der Regel klemmt man sich hinter seinen Betreuer, und versucht so etwas zu erreichen. Oder macht eine Vorstandsbeschwerde, wendet sich an den PKV-Ombudsmann, beschwert sich beim Bundesaufsichtsamt (BaFin). Erst wenn solche Aktionen nichts nützen, würde ich mich an einen Anwalt wenden. Was ist denn die genauere Problematik, warum die Umstellung nicht möglich sein soll?
Michael Rischer
ich möchte innerhalb der DKV den Tarif wechseln. Die DKV
stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat
brauche (Rechtsschutz vorhanden).
ich möchte innerhalb der DKV den Tarif wechseln. Die DKV
stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat
brauche (Rechtsschutz vorhanden).
Hallo,
kann nur einen Rechtsanwalt empfehlen, allerdings hat er sehr gute Referenzen!
http://www.putz-medizinrecht.de/anwaelte/alexander-s…
Viel Glück die DKV ist eine nicht gerade kooperative Gesellschaft!
Auf langfristig werden Sie bei einer anderen Gesellschaft bestimmt besser aufgehoben sein!
Mit freundlichen Grüssen
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
Prinzipiell ist ein Tarifwechsel möglich, wieso die DKV sich quer stellt kann ich nicht wissen. Von welchem Tarif in welchen?
Lass Dich von einem Makler informieren!
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stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat
brauche (Rechtsschutz vorhanden).
Rechtsschutz vorhanden
Einen Fachanwalt kann dir die Hotline der Rechtsschutzversicherung vermitteln.
Viele Grüße
oscar.
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stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat
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Hallo!
Bin kein Anwalt. Gehen Sie mal auf „WWW.bvvb.de“ und suchen sich einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe aus. Diese Berufsgruppe wird von „Capital“ und „Stiftung Warentest“ empfohlen. Sie arbeiten auf Honorarbasis.
Viel Glück
H.C. Sanders
Guten Tag,
hier empfehle ich Ihnen Herrn Rudi Lehnert:
Versicherungs-Berater - Rudi & Susanne Lehnert
Neuweiherstr. 17 - 90480 Nürnberg - Fon 0911-405173 - Fax 0911-4097732
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely
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stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat
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Hallo Michael,
danke für die Tipps!
Ich möchte von einem eingestellten Tarif wechseln, da ich nicht jedes Jahr 10% Erhöhung tragen will. Die Dkv hat jetzt nach 3 Monaten der Umstellung zwar zugestimmt ABER mit Ausschluss von Krankheiten - das geht gar nicht.
Ich hatte einen Versicherungsmakler eingeschaltet, der aber auch nicht weiterhelfen kann/will.
Ich werde wohl erst mal den Ombudsmann einschalten.
Viele Grüsse
Jürgen
ich möchte innerhalb der DKV den Tarif wechseln. Die DKV
stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat
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Normalerweise ist ein Tarifwechsel ohne Problem möglich.
Jetzt kommen meine Fragen:
Warum stellt sich die DKV quer?
Wurden die Beiträge nicht bezahlt?
Gibt es jrtzt ein erhöhtes Risiko das Ihr nach bekannt werden mitversichern wollt?
Seid Ihr nur im Zahlungsverzug und wollt wegen der
KV-pflicht einen besseren Schutz?
Ein Fachganwalt für Medzinrecht wird da eher weniger helfen können. Hier handelt es sich um eine Frage aus dem Versicherungs-Vertragsrecht.
Ein Wechsel innerhalb einer Gesellschaft der PKV steht eigentlich alleine im Ermessen des Versicherungsnehmers. Es kommt jetzt natürlich darauf an, in welcher Form der Wechsel sein soll.
Grundsätzlich liegt das Gestaltungsrecht beim Versicherungsnehmer.
Bei einer Vertragserweiterung ist in der Regel mit erneuter Gesundheitsprüfung zu rechnen. Diese sollte aber nur auf diesen Erweiterungsteil begrenzt werden.
Bei einer Reduzierung des Versicherungsschutzes kann der Versicherer auf die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist für den verringerten Beitragsanteil bestehen.
Es ist reine Verhandlungssache, wie der künftige Vertrag gestaltet werden soll. Häüfig weigert sich der direkte Ansprechpartner einer Änderung zuzustimmen, weil er Provisionsverlust befürchtet. Ein schriftlicher Antrag an die Gesellschaft selbst hilft da normalerweise bereits weiter.
ich möchte innerhalb der DKV den Tarif wechseln. Die DKV
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Ich würde mich vorab an den Ombudsmann PKV wenden und ggf. parallel an die Bafin.
Einen guten Fachanwalt zu finden ist schwierig. Ombudsmann ist in meinen Augen vorab die bessere Wahl.
Warum sträubt sich denn die DKV gegen einen Wechsel?
Weitere Fragen gerne an [email protected]
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Nach § 204 VVG besteht ein Rechtsanspruch darauf den Tarif zu wechseln - der Versicherer ist dazu verpflichtet
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Nein, es ist zahlungstechnisch alles ok - und das seit 25Jahren - auch kein neues Risiko.
Querstellen bedeutet a) Anbebot mit fast 100% Risikozuschlag und jetzt neu b) Angebot mit Krankheitsausschluss. Beides möchte ich natürlich nicht oder nicht in dieser Größenordnung.
Hallo Herr Rosenbaum,
danke für die Antwort. Ich bin direkt mit der Gesellschaft in Kontakt, die aber nach Risikozuschlag (100%) jetzt Krankheitsauschluss im neuen Tarif fordert.
Kennen Sie denn einen Vertragsrechtler, der hier weiterhelfen kann?
danke Jürgen S.
ich würde das Angebot mit dem Risikoausschluss wählen.
Das ist Sittenwiedrig. Damit hast du (wenn es zu einer Behandlung kommt) vor Gericht sehr gute Karten.
Leider hat der Versicherungsnehmer nur ein Recht auf Überprüfung eines etwaigen Risikozuschlags. Die Entscheidung ob, und in welcher Höhe die Gesellschaft den Zuschlag in Zukunft berechnet, liegt in deren Ermessen.
Da könnte evtl. die Verbraucherzentrale helfen. Die Erfolgsaussichten schätze ich da eher gering ein. Die DKV weiß natürlich, dass diese gesundheitliche Risiko auch von einer anderen Gesellschaft genau so eingeschätzt werden wird.
Einem Ausschluss einer bestimmten Krankheit würde ich auf keinen Fall empfehlen. Man weiß dann ja nie, wie andere Erkrankungen im Kontext mit dieser einen Krankheit wirken. Da könnte man vielleicht einfach Behauptungenb aufstellen, die dann wiederum erhebliche Prozesse nach sich ziehen.
Da ist man dann schnell am Ende der eigenen Entscheidung.
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brauche (Rechtsschutz vorhanden).
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Hallo
ich selbst vermittle auch die DKV.
Welcher Tarif besteht und wie heißt der neue Tarif?
Gruß
Franjo
Hallo,
man müsste jetzt Begründungen der DKV kennen, aber trotzdem schwierig zu beantworten. Ich würde mit Wechsel drohen, villeicht hilft das (aber man müsste gesund sein)
Gruß H.
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stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat
brauche (Rechtsschutz vorhanden).
Hallo!
Innerhalb der Vollkostenversicherung kann man nach § 204 VVG wechseln - dies kann der Versicherer nicht ablehnen, für alle Bereiche, die eine Höherversicherung darstellen, aber eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen.
Ausnahme: ganze Kostenbereiche waren bisher nicht versichert (zum Beispiel „Zahn“ oder „ambulanter Vers.-Schutz“)- die muss der Versicherer dann auch nicht mehr zulassen.
Risikozuschläge für ein ggf. erhöhtes Risiko muss man nicht akzeptieren - stattdessen kann man auch einen Leistungsausschluss wählen -> ob dann ein Tarifwechsel jedoch noch sinnvoll ist, ist abhängig von den gewählten Tarifen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man hierfür rechtlichen Beistand benötigt, diese Regelungen sind m.E. brancheneinheitlich bekannt. Zur Not hilft der Ombudsmann bei der Vermittlung zwischen Versicherten und Versicherer.
Viel Erfolg!
Sosa
ich möchte innerhalb der DKV den Tarif wechseln. Die DKV
stellt sich quer, sodass ich einen guten rechtlichen Rat
brauche (Rechtsschutz vorhanden).
Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen.