Gesucht wird der Buchungssatz

Hallo Ihr Fachleute!

Für folgenden Sachverhalt benötige ich Eure Unterstützung hinsichtlich der Umsatzbesteuerung bzw der chronologischen Buchungsabfolge:

Der Unternehmer U (Kapitalgesellschaft) führt für andere Unternehmer sonstige Leistungen aus. Gearbeitet wird per Kostenvoranschlag, der Endbetrag ist bei Auftragsannahme nie fest vereinbart. U rechnet im Falle von größen Aufträgen häufig Abschlagszahlungen ab. Die Leistung die er dabei berechnet, ist jedoch ihrer Natur nach keine einzeln abrechenbare Leistung, also keine wirtschaftlich teilbare Leistung i.S. des Umsatzsteuergesetzes.

Bsp.:
01.08.2007 Auftragsannahme / vereinbarte Fertigstellung; November 2007
25.08.2007 Rechnung über Abschlagszahlung i.H.v. 1.000,-+190,- USt
01.09.2007 Zahlungseingang der Anzahlung
28.09.2007 Fertigstellung der vereinbarten Leistung
01.10.2007 Abschlussrechnung
05.10.2007 Zahlungseingang

Wie sind die einzelnen Vorfälle buchhalterisch zu erfassen und wie wäre es, wenn die Abschlagszahlung eine wirtschaftlich teilbare Leistung abrechnet? Die Nennung der entsprechenden Konten im SKR03 wäre meeeeega hilfreich!

Vielen Dank im Vorfeld für Eure Unterstützung!

VG
Chris

Ich versuch mal mein Glück:

01.09.2007 Bank (1200) an erh. Anzahlungen (1718)
28.09.2007 Forderungen (1400) an Erlöse (8400)

  • erh. Anzahlungen (1718) an Ford. (1400)
    05.10.2007 Bank (1200) an Ford. (1200)

Da Anzahlung und Erbringung der Leistung im gleichen Monat liegen, kannste dir die Anzahlungsbuchung auch sparen.

Hallo Tommel!
Das klingt erstmal gut! :o) Schönen Dank dafür! Aber wie ist es eigentlich mit der ausgewiesenen USt bei der Abschlagsrechnung? Muss er die dann nicht eigentlich abführen, wenn er sie schon ausweist? Könnte er theoretisch mit dem Verweis „es handelt sich um eine Abschlagsrechnung“ nicht den USt-Ausweis weglassen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn jem. ne Anzahlung erhält, dann ist diese USt-Pflichtig § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Ob die Rechnung USt ausweist od. nicht, ist da egal. Nur der Empfänger hat nur den Vorsteuerabzug mit ner ordentlichen Rechnung.

Wenn jem. ne Anzahlung erhält, dann ist diese USt-Pflichtig §
13 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Ob die Rechnung USt ausweist od. nicht,
ist da egal. Nur der Empfänger hat nur den Vorsteuerabzug mit
ner ordentlichen Rechnung.

axo, dann ist das konto 1718 eines mit ust-automatik?!

Servus,

axo, dann ist das konto 1718 eines mit ust-automatik?!

das kommt auf die verwendete Software drauf an. Der grausige 03er wird nicht nur von Datev verwendet, und letztlich kann man alle USt-Funktionen frei definieren.

Von der Voreinstellung und der Beschriftung her hat die Hausnummer 1718 bei Datev eine USt-Automatik. Generell ist es aber empfehlenswert, sich gedanklich von dieser Art von Vorbelegungen zu trennen und die Behandlung der USt unabhängig von den Kontenbezeichnungen nicht formal, sondern inhaltlich zu verfolgen, dann kann man sofort beim Buchen auf den Konten sehen, ob das richtig ist, was man eingibt.

Schöne Grüße

MM

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