Gesund während AU-Bescheinigungs-Zeitraum

Hallo,

folgende völlig theoretische Frage: angenommen ein Arbeitnehmer muss am Knie operiert werden, der Chirurg meint vor der OP, der AN müsse damit rechnen, nach der OP noch 3 Wochen nicht arbeiten zu können. Der AN lässt sich daraufhin vom Hausarzt nach der OP für drei Wochen krankscchreiben.

Die Genesung schreitet schneller voran als erwartet, nach der 2. Woche hat der AN eigentlich fast keine Beschwerden mehr und läuft sozusagen wieder wie ein junger Gott.

Eigentlich könnte er jetzt wieder arbeiten gehen, aber einmal krankgeschrieben geht das doch nicht, oder? Kann er trotz AU-Bescheinigung die dritte Woche wieder arbeiten oder gibts da irgendwelche versicherungssrechtlichen Probleme?

Angenommen, er würde die dritte Woche der Krankschreibung nutzen, um z.B. ausgedehnte Shoppingtouren zu unternehmen und würde dabei von seinem Chef gesehen, was würde passieren?

Danke und Grüße
Chang

Hallo,

wenn der Arbeitnehmer wieder erwerbsfähig ist, muss er arbeiten. Die AU-Bescheinigung bescheinigt nur die Erwerbsunfähigkeit, fingiert diese jedoch nicht. Arbeitet der erwerbsfähige nicht, kann dies im schlimmsten Falle zu einer Kündigung führen.

Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass eine AU-Bescheinigung einen hohen Wert hat, bezüglich ihrer Richtigkeit. Ob bloßes Shoppen diesen Wert hinreichend erschüttert ist hier fraglich. Jedoch beeinträchtigt dies allemal den Betriebsfrieden.

Beste Grüße

Alexander

Danke, Alexander!

Ich dachte, ich hätte dazu mal was gelesen, von wegen, man sei nicht versichert, wenn man trotz AU-Bescheinigung arbeitet. Again what learned.

Grüße
Chang

Hallo,
die AU ist lediglich ein Abschätzung des Arztes, wer sich vorher fit fühlt, darf auch die Arbeit wieder aufnehmen (ohne Nachteile befürchten zu müssen).

In dem von Dir beschriebenen Beispiel kann ein Stadtbummel sicherlich nicht negativ ausgelegt werden, anders könnte es Aussehen, wenn man beim Ausüben einer Sportart erwischt wird, die nahelegt, man wäre eigentlich wieder arbeitsfähig.

Hallo,
bitte Arbeitsunfähigkeit nicht mit Erwerbsunfähigkeit verwechseln.
Dies nur als Anmerkung
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn der Arbeitnehmer wieder erwerbsfähig ist, muss er
arbeiten. Die AU-Bescheinigung bescheinigt nur die
Erwerbsunfähigkeit, fingiert diese jedoch nicht.
Arbeitet der
erwerbsfähige nicht, kann dies im schlimmsten Falle zu einer
Kündigung führen.

Es ist aber auch darauf hinzuweisen, dass eine
AU-Bescheinigung einen hohen Wert hat, bezüglich ihrer
Richtigkeit. Ob bloßes Shoppen diesen Wert hinreichend
erschüttert ist hier fraglich. Jedoch beeinträchtigt dies
allemal den Betriebsfrieden.

Beste Grüße

Alexander

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Guten Tag,

guter Hinweis der komplett richtig ist. Vielen Dank da habe ich mich verhaspelt.

Für den Fall ändert sich dadurch aber nichts.

Beste Grüße
Alexander

Auf einer AU steht „voraussichtlich“ bis…

d.h. es könnte länger dauern aber natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass der Patient auch früher wieder arbeitsfähig ist und dann natürlich selbstverständlich auch arbeiten darf.

Eine ausgedehnte Shoppingtour bei der man mit 6 Tüten in der Hand hinter der Partnerin her läuft kommt vermutlich nicht so gut wenn der Chef das sieht.

Krümelchen

In dem von Dir beschriebenen Beispiel kann ein Stadtbummel
sicherlich nicht negativ ausgelegt werden, anders könnte es
Aussehen, wenn man beim Ausüben einer Sportart erwischt wird,
die nahelegt, man wäre eigentlich wieder arbeitsfähig.

Und das meinst du auch noch wenn er oder sie ein Bürotätigkeit hat?

Woher hier immer wieder Leute das Wissen haben solche Behauptungen allgemeingültig
aufzustellen bleibt mir rätselhaft.

Der Plem

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In dem von Dir beschriebenen Beispiel kann ein Stadtbummel
sicherlich nicht negativ ausgelegt werden, anders könnte es
Aussehen, wenn man beim Ausüben einer Sportart erwischt wird,
die nahelegt, man wäre eigentlich wieder arbeitsfähig.

Und das meinst du auch noch wenn er oder sie ein Bürotätigkeit
hat?

Was sollte dagegensprechen? Es ist doch auch als kranker Büromensch nicht verboten, das Haus zu verlassen.

Gruß
T.

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Hai!
.

Was sollte dagegensprechen?

Mal unabhängig von der rein rechtlichen Seite ob eine ausgedehnte Shoppingtour der Genesung für
einen knieverletzten zuträglich ist.

Ich fürchte wenn die Kollegen, die ja nun seine Arbeit mitmachen, dies sehen wäre der Firmenfrieden
dahin.

Allein die Frage impliziert doch schon das da ein Stück weit schlechtes Gewissen mitspielt und
dann sollte man es lassen.

Der Plem

Hallo,

Die Genesung schreitet schneller voran als erwartet,

Das hat ein behandelnder Arzt festgestellt oder ist eine von Fachwissen ungetrübte subjektive Einschätzung?

nach der 2. Woche hat der AN eigentlich fast keine Beschwerden mehr und läuft sozusagen wieder wie ein junger Gott.

Fast und sozusagen könnte auf eine nicht vollständige Genesung hindeuten?
Was genau bedeutet das also? Das Knie bzw. die OP ist vollkommen verheilt = wieder voll belastbar oder nicht?
Gesetzliche und private Unfallversicherungen sowie die KV stürzen sich da vielleicht wie die Geier drauf, wenn da auf Arbeit oder dem Weg dorthin ein Unfall passiert und vielleicht irgendwie die noch nicht vollständig verheilte Knieverletzung ursächlich sein könnte. Denn dann ist es vielleicht kein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis.

Eigentlich könnte er jetzt wieder arbeiten gehen, aber einmal krankgeschrieben geht das doch nicht, oder?

Kann er trotz AU-Bescheinigung die dritte Woche wieder arbeiten oder gibts da irgendwelche versicherungssrechtlichen Probleme?
Ich würde das aus o.g. Gründen vorsichtshalber vom behandelnden Arzt prüfen lassen.

Angenommen, er würde die dritte Woche der Krankschreibung nutzen, um z.B. ausgedehnte Shoppingtouren zu unternehmen und würde dabei von seinem Chef gesehen, was würde passieren?

Der Betriebsfrieden wäre gestört, wobei das Ausmaß vielleicht auch davon abhängen mag, wie schwer bepackt man da gerade angetroffen wird, welchen Job man ausübt und wieviel da gerade los ist.

Grüße

Guten Tag,

Für den Fall ändert sich dadurch aber nichts.

Doch, weil der erste Teil Deines Postings kompletter Unsinn ist. Ein AN kann auf die AU-Bescheinigung vertrauen. Als medizinischem Laien fehlt ihm die Qualifikation, entsprechende Sachverhalte zu beurteilen. Im Übrigen hat ein AN, der AU ist, keinen Hausarrest und muß zB evtl. weiterhin einen Haushalt am Laufen halten, wozu auch Einkäufe gehören könnten.

Beste Grüße

&Tschüß

Alexander

Wolfgang

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Das ein Arbeitnehmer darauf vertrauen kann, wird auch nicht bestritten. Er darf aber auch wieder arbeiten, wenn er meint gesund zu sein.

Daher ist an dieser Aussagen nicht dran, was kompletten Unsinn darstellen würde. Hier wurde der Fall gebildet, dass der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist. Ist er dies, muss er auch wieder arbeiten. Das dies praktisch nicht der Fall sein wird ist davon zu trennen, da dies deskriptiver Natur ist und weniger normativer.

Beste Grüße

Alexander

Das ein Arbeitnehmer darauf vertrauen kann, wird auch nicht
bestritten. Er darf aber auch wieder arbeiten, wenn er meint
gesund zu sein.

Darf er, muß er aber nicht, solange kein neues ärztliches Zeugnis vorliegt

Daher ist an dieser Aussagen nicht dran, was kompletten Unsinn
darstellen würde. Hier wurde der Fall gebildet, dass der
Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist. Ist er dies, muss er
auch wieder arbeiten. Das dies praktisch nicht der Fall sein
wird ist davon zu trennen, da dies deskriptiver Natur ist und
weniger normativer.

Unabhängig von der „Natur“ Deiner Ausführungen ist die Verwendung von Begriffen wie „fingiert“, „erwerbsfähig“ im Zusammenhang mit AU vollkommen unsachgemäß und auch daher Deine Schlußfolgerung in Bezug auf eine evtl. Kündigung vollkommen falsch.

Der einer AUB attestierte „hohe Beweiswert“ bezieht sich auch auf die vermerkte Dauer der AU. .

Beste Grüße

&Tschüß

Alexander

Wolfgang

Guten Morgen,

Unabhängig von der „Natur“ Deiner Ausführungen ist die
Verwendung von Begriffen wie „fingiert“, „erwerbsfähig“ im
Zusammenhang mit AU vollkommen unsachgemäß und auch daher
Deine Schlußfolgerung in Bezug auf eine evtl. Kündigung
vollkommen falsch.

Das Erwerbsfähigkeit falsch ist, ist seit langem klar und ich schrieb gerade, dass keine Fiktion vorliegt und ebenfalls schrieb ich, dass der Arbeitnehmer auf die AU Bescheinigung vertrauen kann (Praxisbezug). Ihm würde im aber eine Abmahnung drohen, wenn er trotz AU Bescheinigung gesund ist, aber dennoch nicht arbeitet. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise ein Rückenleiden (2 Wochen krank geschrieben) und geht am 5. Tage kerngesund zum Bungee-Jumping statt zur Arbeit, dann ist das schon problematisch. Denn wenn ich auf die AU Bescheinigung vertraue, unterlasse ich auch Sachen die schädlich sind. Insofern würde ich bei einfach Einkaufen davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer selber noch vertraut.

Der einer AUB attestierte „hohe Beweiswert“ bezieht sich auch
auf die vermerkte Dauer der AU. .

Das hat nie einer bestritten.

&Tschüß

&Tschüß

:Wolfgang
Alexander