Hallo,
folgende völlig theoretische Frage: angenommen ein Arbeitnehmer muss am Knie operiert werden, der Chirurg meint vor der OP, der AN müsse damit rechnen, nach der OP noch 3 Wochen nicht arbeiten zu können. Der AN lässt sich daraufhin vom Hausarzt nach der OP für drei Wochen krankscchreiben.
Die Genesung schreitet schneller voran als erwartet, nach der 2. Woche hat der AN eigentlich fast keine Beschwerden mehr und läuft sozusagen wieder wie ein junger Gott.
Eigentlich könnte er jetzt wieder arbeiten gehen, aber einmal krankgeschrieben geht das doch nicht, oder? Kann er trotz AU-Bescheinigung die dritte Woche wieder arbeiten oder gibts da irgendwelche versicherungssrechtlichen Probleme?
Angenommen, er würde die dritte Woche der Krankschreibung nutzen, um z.B. ausgedehnte Shoppingtouren zu unternehmen und würde dabei von seinem Chef gesehen, was würde passieren?
Danke und Grüße
Chang