Vielen Dank auf jeden Fall für die ausführliche Antwort!
Gern geschehen! 
Schul-/Ausbildungs-/Studienzeiten zählen auch zu den 35
Jahren, oder?
Ja, sie zählen dazu, soweit sie anrechenbar sind. D.h. hier gibt es gewisse Höchstzeiten zu beachten. Zu den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten: Die betreffende Person müsste im Alter von 63 ja schon mehrere Versicherungsverläufe und Rentenauskünfte bekommen haben. Einfach mal einen Blick hinein werfen - insbesondere in die Rentenauskünfte! -, da steht’s drin.
Der Brutto-Verdienst ist wohl etwas niedriger als die 32003
Euro. Ich schätze ca. 30000 Euro. Wie sieht das dann mit der
Erhöhung der monatlichen Renten pro Einzahlungsjahr aus?
Steigt die Rente nicht sogar höher an, wenn man auch im 64.
und 65. Jahr noch arbeitet, im Vergleich wenn man anstatt mit
60 mit 62 in Rente gehen würde?
Nein, das Alter spielt bezüglich des Einzahlungsjahres überhaupt keine Rolle. Warum sollte es? Jemand der im Alter von 30 Jahren im Jahr 2010 rund 30.000 Euro verdient, steigert seine Rente in der gleichen Höhe wie jemand, der mit 62 diesen Betrag im selben Jahr, also 2010, erhält.
Bei 30.000 Euro steigert sich die Altersrente um
30.000 : 32.003 = 0,9374 x 1,0 = 0,9374 x 1,0 x 27,20 Euro = 25,50 Euro. Dabei sind die zweiten 1,0 der Rentenartfaktor, die ersten 1,0 der Zugangsfaktor. Der Zugangsfaktor vermindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme, d.h. wenn eine Rente mit Abschlägen in Anspruch genommen wird. Dies ist aber nicht gegeben.
Ist die Erwerbsminderungsrente nicht sogar niedriger als die
„normale“ Rente?!
Im Alter von 63 Jahren nicht, da keine Abschläge mehr zum Tragen kommen. Der Rentenartfaktor beträgt bei einer Altersrente 1,0, bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ebenfalls.
Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe: Nehmen wir
an die Person geht mit 63 in Rente (ohne Erwerbsminderung) und
erhält 1000 Euro Rente pro Monat. Wie hoch wäre in etwa die
Rente, wenn die Person ab dem 63. Lebensjahr erwerbsgemindert
wäre? Niedriger oder gleichhoch?
Da ergibt sich kein Unterschied, die Renten wäre gleich hoch, also 1.000 Euro. Das gilt für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung! Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wäre erheblich niedriger.
Und die bekäme die Person dann auch ab dem 65. LJ?
Wenn Du meinst: erst Rente wegen voller Erwerbsminderung, dann Altersrente ab 65. Lebensjahr => Richtig
Woher bekommt man die angesprochenen „Renten-Infos“?
Die Renten-Info wird seit 2002 ab dem vollendeten 27. Lebensjahr und zurückgelegten 60 Monaten mit Beitragszeiten jedes Jahr durch den RV-Träger versendet, bis jemand 54 Jahre alt ist. Im Anschluss soll dann alle drei Jahre eine Rentenauskunft versendet werden. Die Person, um die es hier geht, müsste also schon mehrmals eine Rentenauskunft erhalten haben! Nichts desto trotz:
Wie im vorherigen Beitrag beschrieben, würde ich empfehlen eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern. Das kann auf jeden Fall ungemein weiterhelfen, verbunden mit einer Beratung beim RV-Träger.
Servus,
Robert
P.S.: Du siehst vielleicht, Sonnenschein, da geht es schon ziemlich ins Eingemachte. Da kann man Vieles mündlich besser erklären als schriftlich. Noch dazu ergeben sich aus meiner Schreibe ja keinerlei Rechtsansprüche, was bei einer Beratung beim RV-Träger anders sein kann. Deswegen: Fachmännische Beratung kann wer-weiss-was.de nicht ersetzen! 
P.P.S.: Was mir gerade noch eingefallen ist: Die Person ist nicht im Bergbau tätig, oder? Dann können sich andere „Dinge“ ergeben. Würde mich aber schwer wundern, denn dann wäre er/ sie wahrscheinlich schon in Rente … 