Gesundheitliche Beeinträchtigung im Alter/Rente

Hallo zusammen,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Männliche Person, Dezember 1947 geboren (er wird also im Dez. 63), zu 60% schwer behindert, momentan erhebliche gesundheitliche Probleme (Rücken-/Knie-Probleme, kann nur kurze Strecken laufen und das nur sehr langsam, maximal 15 Minuten ohne Schmerzen stehen,…). Beruf: Lagerarbeiter in einem mehr oder weniger automatisch geführtem Lager, stehende Tätigkeit.

Es gibt nun Meinungen, dass die Person nicht mehr (voll) arbeitsfähig ist. Sie selbst will aber bis 65 arbeiten, da sonst die Rente niedriger ausfällt. Aufgrund der Schwerbehinderung gibt es wohl keine prozentualen Abschläge wenn er mit 63 in Rente geht, jedoch würde er ja zwei Jahre weniger in die RV einzahlen und damit auch weniger Rente kriegen.

Was gibt es bei gesundheitlichen Problemen im Alter für Möglichkeiten, sodass man aus dem Arbeitsleben ausscheiden kann?
Wer kann einen in der Hinsicht beraten?
Wie sieht das z. B. mit einer Erwerbsminderung aus (Kann man die selbst beantragen? Wie wird diese festgestellt? Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente? Und würde die Person mit 65 dann weiter Erwerbsminderungsrente oder dann die normale Rente bekommen?).

Zur Rentenhöhe: Kann man sich einfach bei der Deutschen Rentenversicherung erkundigen, wie hoch die gesetzliche Rente ausfällt, je nachdem wann man in Rente geht?

Ich freue mich auf Hinweise und Tipps. Vielleicht kennt jemand weitere Möglichkeiten, was man noch tun könnte. Wie sieht das mit finanziellen Einbußen aus, wenn man lange krankgeschrieben sein würde?

Mit freundlichen Grüßen, Sonnenschein

Hallo zusammen,

Hallo alleine,

Sie selbst will aber bis 65 arbeiten, da sonst die Rente niedriger :ausfällt. Aufgrund der Schwerbehinderung gibt es wohl keine :stuck_out_tongue:rozentualen Abschläge wenn er mit 63 in Rente geht, jedoch würde er :ja zwei Jahre weniger in die RV einzahlen und damit auch weniger :Rente kriegen.

das ist schon richtig. Ich möchte aber auch anmerken, dass er/ sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben muss … ansonsten besteht kein Anspruch auf diese Altersrente.

Wenn es gesundheitlich nicht mehr geht, ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert. Denn die Person sollte überlegen, um wie viel sich die Rente denn in den zwei Jahren noch steigert. Dies kann man grob errechnen:

Wenn er/ sie brutto so viel verdient, wie der Durchschnitt aller Versicherten (im Westen sind dies im Jahr 2010 derzeit 32.003 Euro brutto im Jahr) erhöht sich die monatliche Rente aktuell um 27,20 Euro im Jahr, also bei zwei Jahren um 54,40 Euro.

Wer kann einen in der Hinsicht beraten?

Der Rentenversicherungsträger. Jeder RV-Träger verfügt über Auskunfts- und Beratungsstellen, die unter

[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/Sh…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap node.html nnn=true)

abgefragt werden können. Die Beratung dort kostet auch nichts.

Wie sieht das z. B. mit einer Erwerbsminderung aus (Kann man
die selbst beantragen? Wie wird diese festgestellt? Wie hoch
ist die Erwerbsminderungsrente? Und würde die Person mit 65
dann weiter Erwerbsminderungsrente oder dann die normale Rente
bekommen?).

Ja, die kann man selber beantragen. Aber einen Unterschied macht dies im vorliegenden Fall nicht, denn diese Rente ist auch nicht höher als die Altersrente. Und während der zwei Jahre werden auch keine weiteren Beiträge gezahlt.

Mit 65 wird dann die Regelaltersrente gewährt, die sich gegenüber der Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich aber nicht mehr erhöht.

Zur Rentenhöhe: Kann man sich einfach bei der Deutschen
Rentenversicherung erkundigen, wie hoch die gesetzliche Rente
ausfällt, je nachdem wann man in Rente geht?

Ja, das kann man … teilweise. Einfach an den RV-Träger schreiben, dass man eine Rentenauskunft beantragen möchte, und zwar für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und eine Altersrente wegen Schwerbehinderung. Allerdings kann der RV-Träger nicht hochrechnen, wie hoch die Rente mit 65 sein würde, da man nicht weiß, wie viel in den nächsten zwei Jahren wohl verdient werden wird. In Renten-Infos macht man dies, in dem man den Durchschnitt der letzten fünf Jahre ansetzt und projeziert, in Rentenauskünften allerdings nicht.

Wie sieht das mit finanziellen Einbußen aus, wenn man lange :krankgeschrieben sein würde?

Langes Krankschreiben mit Krankengeldbezug wäre in Erwägung zu ziehen … ist aber auch nicht so einfach. Vom geldlichen her könnte es passen, das Krankengeld beträgt vor Abzug der Beiträge zur RV und Arbeitsförderung ca. 70% des letzten Brutto-Gehaltes, höchstens 90% des letzten Nettogehaltes und ist meist höher als die Rente. Aber:

Stellt die Krankenkasse fest, dass der Versicherte nicht mehr arbeiten kann, fordert sie ihn zur Rentenantragstellung auf. Und dieser Aufforderung muss Folge geleistet werden, da sonst die Zahlung des Krankengeldes eingestellt werden kann.

Ich würde mir vom RV-Träger die o.g. Rentenauskünfte besorgen und mich dann an eine Auskunfts- und Beratungsstelle für weitere Fragen - die sich bestimmt ergeben werden - wenden. Den „Verlust“ durch einen Rentenbezug ab 63 statt mit 65 kann man ungefähr ermitteln - siehe oben. Ich würde daher dann abwägen, ob man mit diesem Verlust leben kann.

Mit freundlichen Grüßen, Sonnenschein

Servus,
Robert

Vielen Dank auf jeden Fall für die ausführliche Antwort!

Ich möchte aber auch anmerken, dass er/
sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben muss …
ansonsten besteht kein Anspruch auf diese Altersrente.

Schul-/Ausbildungs-/Studienzeiten zählen auch zu den 35 Jahren, oder?

Wenn er/ sie brutto so viel verdient, wie der Durchschnitt
aller Versicherten (im Westen sind dies im Jahr 2010 derzeit
32.003 Euro brutto im Jahr) erhöht sich die monatliche Rente
aktuell um 27,20 Euro im Jahr, also bei zwei Jahren um 54,40
Euro.

Der Brutto-Verdienst ist wohl etwas niedriger als die 32003 Euro. Ich schätze ca. 30000 Euro. Wie sieht das dann mit der Erhöhung der monatlichen Renten pro Einzahlungsjahr aus? Steigt die Rente nicht sogar höher an, wenn man auch im 64. und 65. Jahr noch arbeitet, im Vergleich wenn man anstatt mit 60 mit 62 in Rente gehen würde?

Ja, die [Erwerbsminderungsrente] kann man selber beantragen. Aber einen Unterschied
macht dies im vorliegenden Fall nicht, denn diese Rente ist
auch nicht höher als die Altersrente. Und während der zwei
Jahre werden auch keine weiteren Beiträge gezahlt.

Ist die Erwerbsminderungsrente nicht sogar niedriger als die „normale“ Rente?!

Mit 65 wird dann die Regelaltersrente gewährt, die sich
gegenüber der Rente wegen voller Erwerbsminderung
grundsätzlich aber nicht mehr erhöht.

Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe: Nehmen wir an die Person geht mit 63 in Rente (ohne Erwerbsminderung) und erhält 1000 Euro Rente pro Monat. Wie hoch wäre in etwa die Rente, wenn die Person ab dem 63. Lebensjahr erwerbsgemindert wäre? Niedriger oder gleichhoch? Und die bekäme die Person dann auch ab dem 65. LJ?

Woher bekommt man die angesprochenen „Renten-Infos“?

Vielen Dank auf jeden Fall für die ausführliche Antwort!

Gern geschehen! :smile:

Schul-/Ausbildungs-/Studienzeiten zählen auch zu den 35
Jahren, oder?

Ja, sie zählen dazu, soweit sie anrechenbar sind. D.h. hier gibt es gewisse Höchstzeiten zu beachten. Zu den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten: Die betreffende Person müsste im Alter von 63 ja schon mehrere Versicherungsverläufe und Rentenauskünfte bekommen haben. Einfach mal einen Blick hinein werfen - insbesondere in die Rentenauskünfte! -, da steht’s drin.

Der Brutto-Verdienst ist wohl etwas niedriger als die 32003
Euro. Ich schätze ca. 30000 Euro. Wie sieht das dann mit der
Erhöhung der monatlichen Renten pro Einzahlungsjahr aus?
Steigt die Rente nicht sogar höher an, wenn man auch im 64.
und 65. Jahr noch arbeitet, im Vergleich wenn man anstatt mit
60 mit 62 in Rente gehen würde?

Nein, das Alter spielt bezüglich des Einzahlungsjahres überhaupt keine Rolle. Warum sollte es? Jemand der im Alter von 30 Jahren im Jahr 2010 rund 30.000 Euro verdient, steigert seine Rente in der gleichen Höhe wie jemand, der mit 62 diesen Betrag im selben Jahr, also 2010, erhält.

Bei 30.000 Euro steigert sich die Altersrente um

30.000 : 32.003 = 0,9374 x 1,0 = 0,9374 x 1,0 x 27,20 Euro = 25,50 Euro. Dabei sind die zweiten 1,0 der Rentenartfaktor, die ersten 1,0 der Zugangsfaktor. Der Zugangsfaktor vermindert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme, d.h. wenn eine Rente mit Abschlägen in Anspruch genommen wird. Dies ist aber nicht gegeben.

Ist die Erwerbsminderungsrente nicht sogar niedriger als die
„normale“ Rente?!

Im Alter von 63 Jahren nicht, da keine Abschläge mehr zum Tragen kommen. Der Rentenartfaktor beträgt bei einer Altersrente 1,0, bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ebenfalls.

Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe: Nehmen wir
an die Person geht mit 63 in Rente (ohne Erwerbsminderung) und
erhält 1000 Euro Rente pro Monat. Wie hoch wäre in etwa die
Rente, wenn die Person ab dem 63. Lebensjahr erwerbsgemindert
wäre? Niedriger oder gleichhoch?

Da ergibt sich kein Unterschied, die Renten wäre gleich hoch, also 1.000 Euro. Das gilt für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung! Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wäre erheblich niedriger.

Und die bekäme die Person dann auch ab dem 65. LJ?

Wenn Du meinst: erst Rente wegen voller Erwerbsminderung, dann Altersrente ab 65. Lebensjahr => Richtig

Woher bekommt man die angesprochenen „Renten-Infos“?

Die Renten-Info wird seit 2002 ab dem vollendeten 27. Lebensjahr und zurückgelegten 60 Monaten mit Beitragszeiten jedes Jahr durch den RV-Träger versendet, bis jemand 54 Jahre alt ist. Im Anschluss soll dann alle drei Jahre eine Rentenauskunft versendet werden. Die Person, um die es hier geht, müsste also schon mehrmals eine Rentenauskunft erhalten haben! Nichts desto trotz:

Wie im vorherigen Beitrag beschrieben, würde ich empfehlen eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern. Das kann auf jeden Fall ungemein weiterhelfen, verbunden mit einer Beratung beim RV-Träger.

Servus,
Robert

P.S.: Du siehst vielleicht, Sonnenschein, da geht es schon ziemlich ins Eingemachte. Da kann man Vieles mündlich besser erklären als schriftlich. Noch dazu ergeben sich aus meiner Schreibe ja keinerlei Rechtsansprüche, was bei einer Beratung beim RV-Träger anders sein kann. Deswegen: Fachmännische Beratung kann wer-weiss-was.de nicht ersetzen! :smile:

P.P.S.: Was mir gerade noch eingefallen ist: Die Person ist nicht im Bergbau tätig, oder? Dann können sich andere „Dinge“ ergeben. Würde mich aber schwer wundern, denn dann wäre er/ sie wahrscheinlich schon in Rente … :smile:

Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe: Nehmen wir
an die Person geht mit 63 in Rente (ohne Erwerbsminderung) und
erhält 1000 Euro Rente pro Monat. Wie hoch wäre in etwa die
Rente, wenn die Person ab dem 63. Lebensjahr erwerbsgemindert
wäre? Niedriger oder gleichhoch?

Da ergibt sich kein Unterschied, die Renten wäre gleich hoch,
also 1.000 Euro. Das gilt für eine Rente wegen voller
Erwerbsminderung! Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
wäre erheblich niedriger.

Ok, was aber wäre dann der Vorteil eine Erwerbsminderung zu beantragen, wenn man auch einfach so mit 63 in Rente gehen kann und das gleiche Geld bekommt? Gibt es überhaupt einen Vorteil?

Und die bekäme die Person dann auch ab dem 65. LJ?

Wenn Du meinst: erst Rente wegen voller Erwerbsminderung, dann
Altersrente ab 65. Lebensjahr => Richtig

Ja so in etwa meinte ich das.
Es ändert sich also nur der Name der Rente und nicht die Höhe (zum 65. LJ).

P.S.: Du siehst vielleicht, Sonnenschein, da geht es schon
ziemlich ins Eingemachte. Da kann man Vieles mündlich besser
erklären als schriftlich. Noch dazu ergeben sich aus meiner
Schreibe ja keinerlei Rechtsansprüche, was bei einer Beratung
beim RV-Träger anders sein kann. Deswegen: Fachmännische
Beratung kann wer-weiss-was.de nicht ersetzen! :smile:

Ja, ist mir schon klar. Nur will die Person ja nicht in Rente gehen, andere sind jedoch der Meinung sie sollte es besser tun, sodass es mir erstmal um allgemeine Infos ging…

P.P.S.: Was mir gerade noch eingefallen ist: Die Person ist
nicht im Bergbau tätig, oder? Dann können sich andere „Dinge“
ergeben. Würde mich aber schwer wundern, denn dann wäre er/
sie wahrscheinlich schon in Rente … :smile:

Nein, kein Bergbau!

Noch was: Pensionskassenrenten oder Riester-Renten werden auch ausgezahlt sobald man entweder voll erwerbsgemindert oder altersbedingt in Rente geht, oder kann man den Auszahlungstermin nach hinten verschieben und zwischendurch noch Beiträge einzahlen?

Danke nochmals :smile:!

Hallo,

Ok, was aber wäre dann der Vorteil eine Erwerbsminderung zu
beantragen, wenn man auch einfach so mit 63 in Rente gehen
kann und das gleiche Geld bekommt? Gibt es überhaupt einen
Vorteil?

nein, in dem Alter nicht. Aber das war es ja, was Du wissen wolltest - siehe Deine Eingangsfragen:

Wie sieht das z. B. mit einer Erwerbsminderung aus (Kann man die :selbst beantragen? Wie wird diese festgestellt? Wie hoch ist die :Erwerbsminderungsrente?

Ja so in etwa meinte ich das.
Es ändert sich also nur der Name der Rente und nicht die Höhe
(zum 65. LJ).

Wieder richtig. :smile:

Ja, ist mir schon klar. Nur will die Person ja nicht in Rente
gehen, andere sind jedoch der Meinung sie sollte es besser
tun, sodass es mir erstmal um allgemeine Infos ging…

Ok. Im Endeffekt muss die betreffende Person am besten wissen, was er/ sie möchte. Wenn es dann ins „Eingemachte“ geht … Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen! :smile:

Noch was: Pensionskassenrenten oder Riester-Renten werden auch
ausgezahlt sobald man entweder voll erwerbsgemindert oder
altersbedingt in Rente geht, oder kann man den
Auszahlungstermin nach hinten verschieben und zwischendurch
noch Beiträge einzahlen?

Da kann ich leider nicht weiterhelfen, in diesen Dingen kenne ich mich nur ansatzweise, aber nicht so gut aus, dass ich dazu etwas sagen könnte. Tut mir leid. :frowning:

Danke nochmals :smile:!

Gerne … nochmals! :wink:

Servus,
Robert

Ok, alles klar, Danke!