Hallo,
wenn man einem Gesundheitsamt vor ca. 5 Jahren ein psychiatrisches gerichtliches Gutachten gegeben hat, ohne nachzudenken und man möchte dieses Gutachten wieder haben, da man nun mehr was dagegen hat, das die das besitzen, kann man das dann zurückverlangen. ?
Danke
Dagmar
Hallo Dagmar,
das Gutachten kann man sich zurück holen.
Allerdings wird eine Kopie davon gemacht und diese wird in den Akten des Gesundheitsamtes aufgehoben.
Ob das nun in allen Bundesländern so gehandhabt wird, kann ich dir leider nicht sagen.
Gruss
Unkama