Gesundheitsamt

hallo liebe www-user,

wozu gibt es überhaupt ein Gesundheitsamt ??? In unserer Eigentumswohnung sind Gase und Dämpfe, die durch die Dachsanierung der Wohnung über uns entstanden sind. Dieses Amt ist für unsere Angelegenheit nicht zuständig. Das ist für mich völlig unverständlich!

fragende Grüsse

chatboy

Ordnungsamt informieren, die vermitteln ggf. weiter,
wenn sie nicht selber tätig werden.

hallo liebe www-user,

wozu gibt es überhaupt ein Gesundheitsamt ??? In unserer
Eigentumswohnung sind Gase und Dämpfe, die durch die
Dachsanierung der Wohnung über uns entstanden sind. Dieses Amt
ist für unsere Angelegenheit nicht zuständig. Das ist für mich
völlig unverständlich!

fragende Grüsse

chatboy

Hallo Du,

Die GA sind in erster Linie für den Gesundheitsschutz der Allgemeinheit
zuständig.D.h. Seuchen und ansteckende Krankheiten sowie Lebensmittel=
hygiene…

Anprechpartner für deinen Fall wäre eher das Bauamt bzw. Ordnungsamt.

Wobei ich an deiner Stelle aber eher mal mit dem Vermieter reden würde zwecks Wohnungstausch…

mfg

Frank

Hallo,
Auszug aus dem Infomaterial unseres Gesundheitsamtes:
Das Gesundheitsamt hat die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung zu vertreten und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Es wirkt insofern an der bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung mit.
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst führt in Ergänzung vorhandener Vorsorgeangebote für Kinder und Jugendliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Behinderungen und Entwicklungsstörungen durch.
Der Zahnärztliche Dienst berät und betreut insbesondere Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten in Fragen der Gesunderhaltung des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs. Er führt dazu regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen durch, um Krankheiten und Fehlentwicklungen zu verhüten, zu mildern oder zu beseitigen.
Das Gesundheitsamt trägt insbesondere bei nachfolgenden Krankheiten und Behinderungen Sorge für ein hinreichendes Beratungs- und Betreuungsangebot für Betroffene und deren Angehörige:

  1. AIDS und HIV-Infektionen,
  2. Diabetes mellitus,
  3. Geschlechtskrankheiten,
  4. Geschwulstkrankheiten,
  5. Herz-Kreislauf-Krankheiten,
  6. Rheumatische Krankheiten,
  7. Tuberkulose.
    Der sozialpsychiatrische Dienst berät und betreut psychisch Kranke sowie seelisch und geistig Behinderte und deren Angehörige.
    Der Bereich Hygiene und Umweltmedizin überwacht die Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene in öffentlichen Einrichtungen und des Infektionsschutzes.

Der letzte Punkt Umweltmedizin hat eigentlich was mit deinem Problem zu tun, aber
hierbei liegt die Betonung auf öffentlichen Einrichtungen. Dh. privat kann man sein Haus verseuchen, wie man will, solange nicht Baugesetze oder Ordnungsverfügungen dem entgegenstehen.

Beatrix
http://www.trixi.de

danke Euch für die Antworten … o.w.T.
.