Hi,
ich möchte demnächst bei einer Firma anfangen bei der ich im Rahmen der Vorstellungsgespräche zu einem Gesundheitscheck muss.
Kann mir jemannd sagen, was da untersucht/gefragt wird und was ich (nicht) verschweigen darf?
Danke.
Andreas
Hi,
ich möchte demnächst bei einer Firma anfangen bei der ich im Rahmen der Vorstellungsgespräche zu einem Gesundheitscheck muss.
Kann mir jemannd sagen, was da untersucht/gefragt wird und was ich (nicht) verschweigen darf?
Danke.
Andreas
Hi,
kommt auf die Firma drauf an, und auf deinen Aufgabenbereich. Zum einen soll gewährleistet werden, dass du für die Arbeit geeignet bist, zum anderen der Feststellung bestehender Gebrechen, um später ggf. zu beweisen, dass die Firma daran nicht schuld ist und nicht haften muss. Auch für dich sinnvoll, um bereits im Vorfeld festzustellen, dass keine Langzeitschäden auftreten. Zwingen darf der AG dich nicht, theoretisch, aber wenn du dich hinderst, dient da nicht unbedingt der Einstellung. Im Normalfall wird alles durchgechecked, Sinne -hören, sehen, Blutbild, bei körperlich schwerer Arbeit kann auch die Wirbelsäule geröntgt werden usw.
Was du nicht verschweigen darfst, kann ich dir leider nicht sagen. Meines Wissens muss auf die Frage, ob man schwanger ist, nicht geantwortet werden, aber das ist bei dir wohl nicht der Fall. Ein Aids-Test darf afaik, wie die ganze Untersuchung eigentlich, nur mit deiner Einstimmung durchgeführt werden, man möge mich ggf. korrigieren.
Hier noch ein paar Links:
http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar…
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
Grüße Alex
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Hi Andreas,
ohne Angabe Deiner geplanten Tätigkeit kann Dir da keiner eine seriöse Auskunft geben…
Als ich meine Ausbildung zum Laboranten begann war die Untersuchung recht kurz…aber als ich zur Feuerwehr wechselte mußte ich die G26 (Atemschutztauglichkeit) bestehen. Große Laboruntersuchung von Blut und Urin, Toraxröntgen, Höhrtest, Sehtest, Belastungs-EKG ect.pp.
Kurz: Es wird untersucht, ob Du für die Tätigkeit körperlich geeignet bist.
Wenn Du uns nun noch sagst, was Du verschweigen willst, wirst Du hier auch Fachleute finden, die dazu Stellung nehmen.
Gruß Stefan
Zwang zur Untersuchung
Hi Alex,
Langzeitschäden auftreten. Zwingen darf der AG dich nicht,
theoretisch, aber wenn du dich hinderst, dient da nicht
unbedingt der Einstellung.
Das stimmt so nicht (ganz). Es gibt Tätigkeiten, da ist eine Eignungsuntersuchung zwingend vorgeschrieben und ohne die darf der AG seinen Mitarbeiter nicht arbeiten lassen.
In wie weit eine Einstellungsuntersuchung allgemein zwingend ist, weiß ich nicht genau - aber bei vielen Arbeiten (bes. körperlich schwere oder gefährliche Arbeit) gehört es zur Fürsorgepflicht des AG!
Übrigens sind in diesen Fällen auch bei bestehendem Arbeitsverhältnis regelmäßige Untersuchungen vorgeschrieben.
In unserer Firma wird ohne die Einstellungsuntersuchung niemand eingestellt, nicht mal eine Büroaushilfe…
Was mir gerade noch einfällt: Drogenscreenings werden zur Einstellung immer beliebter…
Gruß Stefan
Schon sinnvoll…
Hallo!
Es ist schon sinnvoll, vor Beginn einer neuen Stelle eine Untersuchung zu machen. So könnte z. B. bei einem Bildschirmarbeitsplatz eine Verschlechterung der Sehkraft belegt werden (vorher 100 % Sehkraft - nach Jahren braucht man eine Brille)
Oder am Skelett: Rückenprobleme…
Hat man keine Untersuchungen gemacht, kann man keine Anprüche geltend machen.
Übrigens hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf und kann freiwillig zu diesen Untersuchungen gehen.
Es dient der eigenen Gesundheit und ist auch eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Abgesehen davon macht es sich strafbar, wenn der Arbeitsplatz bestimmte Vorgaben hat (Arbeit mit Atemschutz usw.) und der Arbeitnehmer fällt bewußtlos um…
Gruß + schönen Tag der Arbeit!
Carmen