Gesundheitsfragen

Hallo,

beim Abschluß privater Krankenversicherungen bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen Standard. Bekannt ist, dass der VN bei unvollständiger Beantwortung der Fragen riskiert, später im Leistungsfall seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Dieses Risiko ist aufgrund der sehr weit gefassten Fragen („Waren Sie in den letzten 10 Jahren beim Arzt?“) sehr real.

Bei einer BU-Versicherung ist dies irgendwie nachvollziehbar. Meine Frage betrifft aber die PKV. Wenn A einen PKV Vertrag abschließt und dabei anschließend herauskommt, dass er die Angabe einer Vorerkrankung (fahrlässig) verschwiegen hat, kann dann die PKV komplett vom Vertrag zurücktreten und der VN steht plötzlich völlig ohne Versicherungsschutz dar? Muss ihn in diesem Fall die GKV wieder aufnehmen? Kann die PKV Leistungen, die sie vor Kenntnis der fehlenden Angaben im Antrag bereits geleistet hatte, zurückfordern? Gibt es zeitliche Fristen nach Vertragsschluß, nach deren Überschreitung die PKV nicht mehr vom Vertrag zurücktreten darf, auch wenn eine Lücke im Antrag festgestellt wird?

Vielen Dank im Voraus!

Risiko ist aufgrund der sehr weit gefassten Fragen („Waren Sie
in den letzten 10 Jahren beim Arzt?“) sehr real.

Seit letztem Jahr sind die Frage sehr viel konkreter, weil das neue VVg solche Globalfragen nicht zuläßt.

abschließt und dabei anschließend herauskommt, dass er die
Angabe einer Vorerkrankung (fahrlässig) verschwiegen hat, kann
dann die PKV komplett vom Vertrag zurücktreten

Bei fahrlässigem Verschweigen wohl noch nicht, eher bei grober Fahlässigkeit bzw. arglistiger Täuschung.

und der VN
steht plötzlich völlig ohne Versicherungsschutz dar?

Auf diese Art und Weise haben zahlreiche PKV-Versicherute ihren Versicherungsschutz verloren. Ab diesem Jahr geht das nicht mehr, da besteht Versicherungspflicht.

Muss ihn in diesem Fall die GKV wieder aufnehmen?

Nein, raus ist raus.

Kann die PKV
Leistungen, die sie vor Kenntnis der fehlenden Angaben im
Antrag bereits geleistet hatte, zurückfordern?

Wenn der Vertrag rückabgewickelt wird, ja, sonst nicht.