Hallo,
beim Abschluß privater Krankenversicherungen bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen Standard. Bekannt ist, dass der VN bei unvollständiger Beantwortung der Fragen riskiert, später im Leistungsfall seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Dieses Risiko ist aufgrund der sehr weit gefassten Fragen („Waren Sie in den letzten 10 Jahren beim Arzt?“) sehr real.
Bei einer BU-Versicherung ist dies irgendwie nachvollziehbar. Meine Frage betrifft aber die PKV. Wenn A einen PKV Vertrag abschließt und dabei anschließend herauskommt, dass er die Angabe einer Vorerkrankung (fahrlässig) verschwiegen hat, kann dann die PKV komplett vom Vertrag zurücktreten und der VN steht plötzlich völlig ohne Versicherungsschutz dar? Muss ihn in diesem Fall die GKV wieder aufnehmen? Kann die PKV Leistungen, die sie vor Kenntnis der fehlenden Angaben im Antrag bereits geleistet hatte, zurückfordern? Gibt es zeitliche Fristen nach Vertragsschluß, nach deren Überschreitung die PKV nicht mehr vom Vertrag zurücktreten darf, auch wenn eine Lücke im Antrag festgestellt wird?
Vielen Dank im Voraus!