Gesundheitsfragen bei Berufsunfähigkeitsv

Hallo, ich habe eine Frage an die Experten hier im Forum.
folgender Fall:
ich hatte im Jahr 2000 eine einmalige Behandlung wegen Wirbelsäuleblockade (WBS-Syndrom / „was ausgerenkt“). Ich will eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen. Da viele Versicherungen in ihren Anträgen nur nach Vorerkrankungen der letzten 5 Jahre fragen, wäre es da sinnvoll, noch bis nächstes Jahr zu warten, bis das ganze „verjährt“ ist ? Gehe ich dann ein Risiko ein, wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht belangt zu werden ?
Ich habe schon durch anonyme Voranfragen bei einigen Versicherungen nachgefragt.
Dabei bekam ich meist die Auskunft, dass Wirbelsäulenerkrankungen dann generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

So, ich danke euch allen schon mal für eure Antworten

mfg

Andy

Hallo Andy,

die Gesundheitsfragen bitte in jedem Fall korrekt beantworten. Das mit dem Warten kann jedoch auch ein Eigentor werden. Von heute auf morgen habe ich selber einen Bandscheibenvorfall erlitten. Es gibt jedoch auch Anbieter die keinen entsprechend langen Zeitraum zurückfragen. Hierbei lohnt in jedem Fall ein Vergleich.
Viele Grüße Oliver

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Hallo Andy,

die Gesundheitsfragen bitte in jedem Fall korrekt beantworten.
Das mit dem Warten kann jedoch auch ein Eigentor werden. Von
heute auf morgen habe ich selber einen Bandscheibenvorfall
erlitten. Es gibt jedoch auch Anbieter die keinen entsprechend
langen Zeitraum zurückfragen. Hierbei lohnt in jedem Fall ein
Vergleich.
Viele Grüße Oliver

Hallo Oliver,
ich würde die Gesundheitsfragen auch korrekt beantworten.
Wenn ich wahrheitsgemäß über die letzten 5 Jahre auskunft geben würde,
würde nächstes Jahr dies Behandlung ja aus dem Zeitrahmen rausfallen.
Die Frage ist eben, prüfen die Gesellschaften auch Zeiträume nach, die
vor dem Zeitraum liegen, nach dem im Antrag gefragt wurde.
Tun sie das bei der Antragsprüfung, ist die Sache ja egal, dann kann ich auch jetzt eine Versicherung abschliesen.
Tun sie das nicht, koennte es passieren, dass sie sich im Leistungsfall querstellen. Allerdings ist eben die Frage, in wiefern sie sich bei einer „einfachen“ Wirbelsäuleblockade dann aus der Affäre ziehen könnten oder versuchen würden.
(Obwohl die Sache wohl doch nicht so einfach ist, denn
ansonsten würde ich wohl nicht von einigen anderen Versicherungen
deswegen Ausschluss der Wirbelsäule bekommen)

Grüße,

Andreas

Hallo Andy,
je nach Anbieter werden Gesundheitsfragen über 5 bzw. 10 Jahre erfragt. In der Regel wird der Zeitraum von 10 Jahren nur bei Krankenhausaufenthalt erfragt. Aber selbst der Zeitraum von 5 Jahren bei Besuch und Behandlungen von Ärzten ist von den meisten nur schwer zu beantworten. Der Zeitraum ist einfach zu lang. Versäumt der Kunde im Antrag hierbei eine Angabe, so kann der Versicherer den Kunden im Leistungsfall hierbei kündigen und keine Leistung zahlen. Somit sind hierbei Verträge mit weiter verkürzten Gesundheitsfragen über nur 2 Jahre die sichere Art und Weise für jeden Kunden.
Sofern eine Krankheit/Beschwerden vor 2 bzw. 5 oder gar 10 Jahre war, so hat dies den Versicherer nicht zu interessieren. Es sei denn, die Beschwerden/Krankheiten dauern derzeit noch an.
Ein Leistungsausschluss von Erkrankungen der Wirbelsäule ist jedoch schon recht gross. Hierbei würde ich in jedem Fall nach einem anderen Versicherer suchen.
Melde Dich ggf. via e-mail bei mir.
Viele Grüße
Oliver
PS: Es gibt noch weitere Unterschiede bei der Wahl der Berufsunfähigeitsversicherung! Zahlt die BU bereits ab 1 Pflegepunkt? Wer zahlt die Kosten vor Entscheid einer BU? Usw.

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Die Versicherung wird Dir im Leistungsfall nachweisen, dass in der Zeit nach der einmaligen Behandlung ebenfalls Beschwerden bestanden, die Du nicht korrekt angegeben hast.

Ich würde in Deinem Fall eine BU nur unter der Bedingung abschließen, dass Du ein ärztliches Gutachten einreichen darfst. Die meisten Versicherungen werden das zwar ablehnen, da sie sich im Schadensfall dann nicht mehr von der Zahlung drücken können, aber für Dich ist das der einzigste Weg eine sichere BU zu erhalten.

BU versicherungen sollten auch nie bei Gesellschaften wie der Cosmos Direkt oder anderen windigen Vereinen abgeschlossen werden. Die Ersparnis beim Beitrag erkaufst Du Dir mit Ärger im Schadensfall. Besonders Cosmos ist absolut nicht zu empfehlen, da sie in der Vergangenheit bereits mehrfach den Paragraph 119BGB zum Nachteil Ihrer Kunden angewandt haben.

Fazit: Hände weg!

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Hallo Oliver,

ich interessiere mich auch für eine BU

Hallo Andy,

je nach Anbieter werden Gesundheitsfragen über 5 bzw. 10 Jahre
erfragt. In der Regel wird der Zeitraum von 10 Jahren nur bei
Krankenhausaufenthalt erfragt. Aber selbst der Zeitraum von 5
Jahren bei Besuch und Behandlungen von Ärzten ist von den
meisten nur schwer zu beantworten. Der Zeitraum ist einfach zu
lang. Versäumt der Kunde im Antrag hierbei eine Angabe, so
kann der Versicherer den Kunden im Leistungsfall hierbei
kündigen und keine Leistung zahlen. Somit sind hierbei
Verträge mit weiter verkürzten Gesundheitsfragen über nur 2
Jahre die sichere Art und Weise für jeden Kunden.

Welche Gesellschaften wären das?

PS: Es gibt noch weitere Unterschiede bei der Wahl der
Berufsunfähigeitsversicherung! Zahlt die BU bereits ab 1
Pflegepunkt? Wer zahlt die Kosten vor Entscheid einer BU? Usw.

Welche Gesellschaften würdest Du empfehlen?

Hallo Chrishan,
Werbung jeglicher Art ist in diesem Forum verboten. Sende mir bitte ggf. direkt eine e-mail und ich kann Dir nähere Infos hierzu geben.
Viele Grüße
Oliver

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Ich wollte mich bei euch bedanken für die Ratschläge

Grüße,

Andreas