Gesundheitsfragen bei BU-Vers

Liebe Experten,
ich habe eine sehr knifflige Frage zum Thema „Gesundheitsfragen beim Abschluss einer BU“:
Ich habe bei einer Vers.-Gesellschaft vor 3 Jahren einen Antrag auf BU gestellt, den Fragebogen mit Angabe von Facharztbesuchen ausgefüllt und daraufhin einen Risikozuschlag erhalten. Daraufhin habe ich den Antrag zurückgezogen - es kam nicht zum Vertragsabschluß von meiner Seite.
Alle Facharztberichte hat mein Hausarzt nicht(!) vorliegen - das habe ich geprüft. Nun möchte ich bei einer anderen Gesellschaft erneut eine BU abschliessen und meinen Hausarzt als Ansprechpartner angeben - die besuchten Fachärzte aber nicht.
Mir ist weiterhin bekannt, daß die Versicherungen einen gemeinsamen Datenpool (vermutlich beim Rückversicherer) führen auf den jede Versich. Zugriff hat.
Nun meine Frage: Sind meine Daten von der ersten Antragstellung von vor 3 Jahren dort noch gespeichert? ,- auch wenn kein Vertrag zustande kam?, werden dort auch nur Anfragen gespeichert? Wenn ja wie lange? und wenn ja nur personenbezogene Daten bzw. bei welcher Versicherungsgesellschaft dieser Antrag eingereicht wurde? oder auch die Gesundheitsdaten aus dem Fragebogen?- wäre ja eine heftige Verletzung des Datenschutzes - denn von diesem entbinde ich die Versicherung erst dann wenn ich einen Vertrag abschliesse - dann stimme ich erst der Zugänglichkeit und Offenlegung meiner Daten zu - vorher so meine juristische Einschätzung nicht. Also ist diese erste Anfrage gelöscht worden? Und die weitere Frage wäre ob bei erneuter Antragstellung eine automatische Abfrage bei diesem Datenpool erfolgt?
Ich freue mich auf Eure Antworten - habe den bisherigen Chat zu diesem Thema schon durchgeforscht jedoch keine befriedigende Antwort gefunden.
Gruß von
webbl

erneut eine BU abschliessen und meinen Hausarzt

als Ansprechpartner angeben - die besuchten Fachärzte aber
nicht.

Wenn du die „Erkrankungen“ angibst, was ja zwingend zur Risikofindung/Beitragsfindung ist, mußt du auch die behandelnden Ärzte/Krankenhäuser angeben.

Mir ist weiterhin bekannt, daß die Versicherungen einen
gemeinsamen Datenpool (vermutlich beim Rückversicherer) führen
auf den jede Versich. Zugriff hat.
Nun meine Frage: Sind meine Daten von der ersten
Antragstellung von vor 3 Jahren dort noch gespeichert?

Ja!

,-

auch wenn kein Vertrag zustande kam?, werden dort auch nur
Anfragen gespeichert?

Ja!

Wenn ja wie lange?

Meines Wissens 10 Jahre.

und wenn ja nur
personenbezogene Daten bzw. bei welcher
Versicherungsgesellschaft dieser Antrag eingereicht wurde?

Es wird nur vermerkt das ein Antrag zu erschwerten Bedingungen angenommen werden konnte. Das reicht, um bei deinem „neuen“ Versicherer eine genauere Prüfung der gesundheitlichen Risiken zu veranlassen.

oder auch die Gesundheitsdaten aus dem Fragebogen?- wäre ja
eine heftige Verletzung des Datenschutzes - denn von diesem
entbinde ich die Versicherung erst dann wenn ich einen Vertrag
abschliesse - dann stimme ich erst der Zugänglichkeit und
Offenlegung meiner Daten zu - vorher so meine juristische
Einschätzung nicht. Also ist diese erste Anfrage gelöscht
worden?

Du entbindest mit dem ANTRAG deinen Arzt und alle damit zusammenhängenden Personen/institutionen der Schweigepflicht. Alle Daten die die Versicherung dann sammelt unterliegen der Schweigepflicht. Z. Bsp., erfährt ein Betreuer vor Ort, nur dann den genauen Grund zur Ablehnung, wenn der Kunde einverstanden ist.

Und die weitere Frage wäre ob bei erneuter
Antragstellung eine automatische Abfrage bei diesem Datenpool
erfolgt?

Ja!

Hallo Stefan,
die Gesundheitsfragen sind nicht ohne Grund ins Leben gerufen worden. Sie geben dem Versicherer die Möglichkeit, vor Abschluß eines Geschäftes , sich ein Bild über die zu erwartenden Leistungsansprüche zu machen. Leider trifft das manche schon ganz hart, wenn der Versicherer Sie nicht annimmt. Das liegt in dem Aufbau der Versicherung begründet:„Viele Zahlen ein und einige nehmen raus!“ Stimmt das Verhältnis (in der GKV, Rente stimmt es nicht mehr) können die Versicherten sicher sein, das ihre vertragliche Leistung auch ausbezahlt wird.

Zu dem Punkt des Datenschutzes kann ich dich beruhigen. Nichts wird so sehr überwacht, wie dieser Punkt. Einen Fehler und du hast das als Versicherer das Aufsichtsamt und die Presse am Hintern. Was das für ein Marketingeffekt ist, kannst du dir wohl vorstellen.

Ich hoffe, ich konnte dir einigermaßen weiterhelfen.

Gruß

Martin

Hallo Martin,
danke für die schnelle und kompetente Antwort
Gruß
Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]