Hallo Leute,
dies ist meine erste Frage, hoffe, dass ich hier richtig bin.
Nun, gleich zum Thema. Ich habe mich selbständig gemacht und
möchte nun sowohl eine PKV und eine BU abschließen. Problem
ist, dass ich vor ca. 5 Jahren wg. Stress im Studium mal beim
Psychodoc war. Nun habe ich gehört, dass eine PKV
grundsätzlich die annahme des Vertrages ablehnt, wenn ein
Ja-Kreuzchen bei Psycho gemacht wird.
Hallo Alex,
Erstmal stellt sich wahrscheinlich die Frage was genau denn die Diagnose / Behandlung usw. war. Da gibt es sicherlich Krankenversicherungen die genauer hinschauen. Wenn es denn wirklich eine schwerwiegende Sache war, lehnt die KV zurecht ab oder formuliert eben einen entsprechenden Ausschluß
Mein Makler sagt, kein: Problem, „Nein“ ankreuzen und nie wieder zum alten Doktor
zurück.
Ich warne ausdrücklich davor Gesundheitsfragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Allerdings stellen Krankenversicherungen hinsichtlich der "zurückliegenden Zeit seit einer Behandlung durchaus unterscheidliche Fragen.
Allerdings ist das ein Makler, den ich schleunigst wechseln würde, da er mir doch unseriös erscheint. Er hat ja auch nicht das Problem, daß der Vertrag gekündigt oder angefochten wird und du evtl. auf den Kosten sitzenbleibst bzw. auf einmal ohne Krankenversicherung oder BU Versicherung da stehst. Geht es Ihm vielleicht um die sehr attraktive Provision???
Ist das tatsächlich so? Wir recherchieren
Versicherungen im Schadensfall? Sind meine „alten“
Krankenversicherungen auskunftsberechtigt (Datenschutz??),
woher weiss die neue Versicherung, wo ich vorher war (oder
weiss sie das vielleicht garnicht?) - ich war in der
zwischenzeit auch noch bei einer anderen Gesellschaft
versichert. (Anmerkung: Der damalige „schadensfall“ war bei
einer privaten KV, danach war ich in der GKV, jetzt wieder
Wechsel in die PKV geplant).
Sie sind Auskunftsberechtigt und die jetztige Versicherung will mit Sicherheit von dir Angaben zu den Vorversicherungen haben. Auch diese sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
Dieselbe Frage dann auch nochmal
für die BU. Auch da tritt das Problem auf, ich möchte einen
Ausschluss vermeiden.
Auch hier gilt das gleiche. Fragen ordnungsgemäß beantworten. Es wird das „wirkliche“ Risiko bewertet. Auch meine Gesellschaft differenziert zwischen der Schwere der Krankheit. Das kann von normaler Annahme, über Ausschluss bis zur Ablehnung reichen.
Wenn es denn wirklich eine Ausschlussklausel geben sollte, würde ich die im Zweifel immer noch einer Falschaussage in den Gesundheitsfragen vorziehen, denn die Folgen daraus sind verheerend. hrlich gesagt kann ich auch deinen Makler nicht verstehen, aber vielleicht gibt es ja ein paar Kollegen, die das nicht so sehen wie ich (oder gerade).
Bitte, gerne geschehen, auch wenn dir die ANtwort vielleicht nicht wirklich gefällt.
Tschüß Michael Rasche
Vielen Dank für die Mühe
Alex.