Gesundheitsfragen bei PKV/BU

Hallo Leute,

dies ist meine erste Frage, hoffe, dass ich hier richtig bin.

Nun, gleich zum Thema. Ich habe mich selbständig gemacht und möchte nun sowohl eine PKV und eine BU abschließen. Problem ist, dass ich vor ca. 5 Jahren wg. Stress im Studium mal beim Psychodoc war. Nun habe ich gehört, dass eine PKV grundsätzlich die annahme des Vertrages ablehnt, wenn ein Ja-Kreuzchen bei Psycho gemacht wird. Mein Makler sagt, kein Problem, „Nein“ ankreuzen und nie wieder zum alten Doktor zurück. Ist das tatsächlich so? Wir recherchieren Versicherungen im Schadensfall? Sind meine „alten“ Krankenversicherungen auskunftsberechtigt (Datenschutz??), woher weiss die neue Versicherung, wo ich vorher war (oder weiss sie das vielleicht garnicht?) - ich war in der zwischenzeit auch noch bei einer anderen Gesellschaft versichert. (Anmerkung: Der damalige „schadensfall“ war bei einer privaten KV, danach war ich in der GKV, jetzt wieder Wechsel in die PKV geplant). Dieselbe Frage dann auch nochmal für die BU. Auch da tritt das Problem auf, ich möchte einen Ausschluss vermeiden.

Vielen Dank für die Mühe

Alex.

Ist dir klar, wonach du hier fragst? Du fragst danach, ob das Verhalten, das du offenbar sogar selbst als rechtswidrig erkennst, denn als solches rechtswidriges Verhalten überhaupt aufzufliegen droht. Das kann doch nicht dein Ernst sein!

Wenn du falsche Angaben machst, kann das neben allerlei zivilrechtlichen Ansprüchen (und natürlich Vertragsaufhebung) auch strafrechtliche Konsequenzen machen.

Levay

Hallo Leute,

dies ist meine erste Frage, hoffe, dass ich hier richtig bin.

Nun, gleich zum Thema. Ich habe mich selbständig gemacht und
möchte nun sowohl eine PKV und eine BU abschließen. Problem
ist, dass ich vor ca. 5 Jahren wg. Stress im Studium mal beim
Psychodoc war. Nun habe ich gehört, dass eine PKV
grundsätzlich die annahme des Vertrages ablehnt, wenn ein
Ja-Kreuzchen bei Psycho gemacht wird.

Hallo Alex,

Erstmal stellt sich wahrscheinlich die Frage was genau denn die Diagnose / Behandlung usw. war. Da gibt es sicherlich Krankenversicherungen die genauer hinschauen. Wenn es denn wirklich eine schwerwiegende Sache war, lehnt die KV zurecht ab oder formuliert eben einen entsprechenden Ausschluß

Mein Makler sagt, kein: Problem, „Nein“ ankreuzen und nie wieder zum alten Doktor

zurück.

Ich warne ausdrücklich davor Gesundheitsfragen nicht vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Allerdings stellen Krankenversicherungen hinsichtlich der "zurückliegenden Zeit seit einer Behandlung durchaus unterscheidliche Fragen.

Allerdings ist das ein Makler, den ich schleunigst wechseln würde, da er mir doch unseriös erscheint. Er hat ja auch nicht das Problem, daß der Vertrag gekündigt oder angefochten wird und du evtl. auf den Kosten sitzenbleibst bzw. auf einmal ohne Krankenversicherung oder BU Versicherung da stehst. Geht es Ihm vielleicht um die sehr attraktive Provision???

Ist das tatsächlich so? Wir recherchieren

Versicherungen im Schadensfall? Sind meine „alten“
Krankenversicherungen auskunftsberechtigt (Datenschutz??),
woher weiss die neue Versicherung, wo ich vorher war (oder
weiss sie das vielleicht garnicht?) - ich war in der
zwischenzeit auch noch bei einer anderen Gesellschaft
versichert. (Anmerkung: Der damalige „schadensfall“ war bei
einer privaten KV, danach war ich in der GKV, jetzt wieder
Wechsel in die PKV geplant).

Sie sind Auskunftsberechtigt und die jetztige Versicherung will mit Sicherheit von dir Angaben zu den Vorversicherungen haben. Auch diese sind wahrheitsgemäß zu beantworten.

Dieselbe Frage dann auch nochmal

für die BU. Auch da tritt das Problem auf, ich möchte einen
Ausschluss vermeiden.

Auch hier gilt das gleiche. Fragen ordnungsgemäß beantworten. Es wird das „wirkliche“ Risiko bewertet. Auch meine Gesellschaft differenziert zwischen der Schwere der Krankheit. Das kann von normaler Annahme, über Ausschluss bis zur Ablehnung reichen.

Wenn es denn wirklich eine Ausschlussklausel geben sollte, würde ich die im Zweifel immer noch einer Falschaussage in den Gesundheitsfragen vorziehen, denn die Folgen daraus sind verheerend. hrlich gesagt kann ich auch deinen Makler nicht verstehen, aber vielleicht gibt es ja ein paar Kollegen, die das nicht so sehen wie ich (oder gerade).

Bitte, gerne geschehen, auch wenn dir die ANtwort vielleicht nicht wirklich gefällt.

Tschüß Michael Rasche

Vielen Dank für die Mühe

Alex.

Hallo Leute,

dies ist meine erste Frage, hoffe, dass ich hier richtig bin.

Nun, gleich zum Thema. Ich habe mich selbständig gemacht und
möchte nun sowohl eine PKV und eine BU abschließen. Problem
ist, dass ich vor ca. 5 Jahren wg. Stress im Studium mal beim
Psychodoc war. Nun habe ich gehört, dass eine PKV
grundsätzlich die annahme des Vertrages ablehnt, wenn ein
Ja-Kreuzchen bei Psycho gemacht wird. Mein Makler sagt, kein
Problem, „Nein“ ankreuzen und nie wieder zum alten Doktor
zurück. Ist das tatsächlich so?

Glückwunsch, das ist Beihilfe zum Versicherungsbetrug, die Ihr Makler da begeht. Er hofft wohl, dass, falls es auffliegt, er aus der Stornohaftung ist.

Aber eine Psychotherapie bedeutet nicht zwnagsläufig eine Ablehung.„Wir“ fragen z.B. ambulant nur nach den letzten 3 Jahren. ggf. muss sie somit nicht angegeben werden.

Dieselbe Frage dann auch nochmal
für die BU. Auch da tritt das Problem auf, ich möchte einen
Ausschluss vermeiden.

Da sieht es ähnlich aus, jedoch kann man die genauen Auswirkungen eigentlich nur durch eine (Probe-)Antrag herausbekommen.

Da sieht es ähnlich aus, jedoch kann man die genauen
Auswirkungen eigentlich nur durch eine (Probe-)Antrag
herausbekommen.

Bitte, hört endlich mit den probeanträgen auf - das ist humbug.

Einen Antrag oder eine Voranfrage!

Richtig ist - über den Markt anfragen!

Thorulf Müller

[email protected]

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Mein Makler sagt, kein
Problem, „Nein“ ankreuzen und nie wieder zum alten Doktor
zurück. Ist das tatsächlich so? Wir recherchieren
Versicherungen im Schadensfall? Sind meine „alten“
Krankenversicherungen auskunftsberechtigt (Datenschutz??),
woher weiss die neue Versicherung, wo ich vorher war (oder
weiss sie das vielleicht garnicht?) - ich war in der
zwischenzeit auch noch bei einer anderen Gesellschaft
versichert. (Anmerkung: Der damalige „schadensfall“ war bei
einer privaten KV, danach war ich in der GKV, jetzt wieder
Wechsel in die PKV geplant).

Also:

  1. Ist die alte PKV auskunftspflichtig! Du entbindest von der Schweigepflicht.

  2. Müsstest Du jetzt schon zwei Fragen falsch beantworten - bestand eine private Krankenversicherung ist die zweite Frage!

  3. Wirst Du es im Schadenfall selbst erzählen. Wenn es Dir dreckig geht, dann erzählst Du Deinen Ärzten alles!

Dieselbe Frage dann auch nochmal
für die BU. Auch da tritt das Problem auf, ich möchte einen
Ausschluss vermeiden.

Das geht nicht - den Ausschluss wirst Du in BU erhalten, es sei der Versicherer würde nur fünf Jahre fragen!

Thorulf Müller

[email protected]

Dein Makler begeht Beihilfe zum Versicherungsbetrug.

Im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bist Du derjenige der gerade stehen müsste.

Selbst das neue VVG hilft nicht bei diesen Fällen.

Tip: Auf jeden Fall angeben und versuchs mal bei Versicherung die ein Leben lang hält- Namen darf ich ja nicht nennen ( risikobasierte Zuschläge, z.B. in Deinem Fall SB bei Psychotherapie ).

Alles Gute.

UND : Wechsel den Makler…und such einen der seriös arbeitet.

Andreas Sokol

Hallo,

vergiss deinen Makler, der will nur Geschäft machen auf Kosten anderer.
Ich würde dir Empfehlen, bei der DKV (evtl. gibt es auch andere Unternehmen) zu fragen, hier werden Psychotherapien nur 5 Jahre rückwirkend gefragt.
Bei der BU gibt es ein Sonderconcept von der Barmenia, hier werden nur 2 Jahre rückwirkend gefragt und es sind auch sehr wenige Gesundheitsfragen zu beantworten.
Infos dazu kann ich dir besorgen, oder Kontakte zu guten Beratern herstellen, wenn Interesse, dann bitte ein Rückmail.

Gruß Manfred

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Ich würde dir Empfehlen, bei der DKV (evtl. gibt es auch
andere Unternehmen) zu fragen, hier werden Psychotherapien
nur 5 Jahre rückwirkend gefragt.
Bei der BU gibt es ein Sonderconcept von der Barmenia, hier
werden nur 2 Jahre rückwirkend gefragt und es sind auch sehr
wenige Gesundheitsfragen zu beantworten.
Infos dazu kann ich dir besorgen, oder Kontakte zu guten
Beratern herstellen, wenn Interesse, dann bitte ein Rückmail.

Gruß Manfred

Ich kann Dir die Debeka empfehlen, die fragen auch nur 5 Jahre zurück, andere empfehlen andere Unternehmen, usw…

Jeder empfiehlt halt seine Vertragspartner bzw. Arbeitgeber!

Eins Plus für den gelungenen Werbeeinschub!!!

Könnten jetzt wahrscheinlich alle incl. mir auch, da es reichlich Gesellschaften gibt, die das so oder besser können!!! Abgesehen davon sagt die Art der Gesundheitsfragen ja nicht wirklich was über die Leistungspraxis im Schadenfall aus, die im Zweifelsfall ein entscheidendes Kriterium sein sollte. Diese Aussage von mir ist allgemein, nicht explizit auf die genannten Gesellschaften bezogen.

Michael Rasche

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