Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung

Hallo,
meine Ausgangssituation:
Ich möchte eine selbständige BU abschließen und war in den letzten 5 Jahren bei relativ vielen Ärzten. Von allen habe ich die Befundschlüssel erhalten (die zur Abrechnung genutzt werden). Diese sind wohl aber nicht mit der Diagnose gleich, z.t. wurden abenteuerliche bzw. nichtssagende Befundschlüssel abgerechnet. Teilweise sind diese auch ungünstig im Hinblick auf die Gesundheitsfragen. Ein Arzt sagte mir jetzt: Ich schreibe Ihnen dazu ein aussagekräftiges Attest, denn die Befundschlüssel sagen gar nichts aus, sind nur zur Abrechnung.
Meine Fragen:

  1. Was sollte die Grundlage der Beantwortung der Gesundheitsfragen sein? Ein voll-umfassendes Attest von wirklich jedem Arzt bei dem ich in den letzten 5 Jahren war?
  2. Muss darin jede Einzelheit, z.B. wirklich jeder zeitweise erhöhte Blutwert (Cholesterin etc.) dargelegt werden?
  3. Was passiert im Ernstfall, woher bekommt die Versicherung die Diagnosen, wen spricht sie an?
    > Weiß Sie bei welchen Ärzten ich überall war oder kann ich ggf. welche außer Acht lassen?
    > Was wenn ich z.B. bei mehreren Orthopäden war und diese unterschiedliche Diagnosen (mal gut, mal weniger gut) gestellt haben?
  4. Wo bekomme ich Kriterien her, wie die Versicherungen einen aufgrund bestimmter Diagnosen einstufen?
    Das Ganze ist absolut intransparent, mal wieder typisch Finanzbranche.

Hallo BazookaaBabe,

in Ihrem Fall kann ich dieses leider nicht über dieses Forum klären.
Jedoch kann ich Ihnen telefonisch oder per E-Mail diverse Tipp´s geben, um sich selber keine Steine in den Weg zu legen !

Falls dies für Sie interessant sein sollte, finden Sie meine Kontaktdaten in meinem Profil !

Hallo, erstmal der Link zu einer Seite die Befundschlüssel auflistet und Diagnosen entschlüsselt, denn die Schlüssel sind nicht nur für die Abrechnung relevant. Wenn sie mit der Diagnose nicht übereinstimmen ist das ein Fehler, der leider häufig vorkommt.

Wenn dein Hausarzt ein aussagekräftiges Attest schreiben kann ist das okay, keiner kann dir vorschreiben welchen Arzt du wählst. Nicht jede KLeinigkeit muß erwähnt werden, sondern nur die Erkrankungen die eine Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen könnten. Cholesterin / Herzinfarkt Risiko( wenn medikamentös behandelt werden muß ) gehört auf jeden Fall dann dazu. Dein Arzt kann entscheiden welche Diagnosen wichtig sind und erwähnt werden müssen. Ein Verschweigen kann den Versicherungsanspruch nichtig machen.

Die Versicherung läßt sich von dir eine Erklärung geben, die die Ärzte von der Schweigepflicht entbindet. Dazu mußt du die Namen angeben. Die Versicherung weiß nicht, bei wem du wann, in Behandlung warst.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen. Fall du noch Fragen hast, oder ich etwas vergessen habe, kurze Mail

LG MAC

Sorry , hatte den Link vergessen

http://www.dimdi.de/static/de/index.html

Hallo,

ich kann Ihnen helfen.
Um keine Romane zu schreiben sollten wir telefonieren.
Wie kann ich Sie erreichen?

Matthias Meyer

  • Registrierter Versicherungsfachmann (BWV) -
  • Eingetragener Versicherungsmakler (IHK Köln)
    +49 (0) 171/ 144 133 0

Hallo, danke für die Anfrage.

Atteste werden in der Regel nicht von Ihnen direkt benötigt. Bei Bedarf wendet sich die Versicherung von alleine an Ihre Ärzte.

Jedoch sollen die Gesundheitsfragen zutreffend und vollständig beantwortet werden. D.h. alles muß rein. Es reicht, wenn sie alles aus Ihrer Sicht als Laie darstellen.

In der Praxis mache ich dies mit meinen Kunden so: Jeden Arztbesuch chronologisch aufschlüsseln, mit behandelnder Arzt (Anschrift), Diagnose/Beschwerden, Behandlung (Art, Dauer, Ende), und Angaben ob Sie danach Beschwerdefrei sind.

Nur so haben Sie eine Chance, dass die Versicherung sich im Fall der Fälle nich auf falsch beantwortete Gesundheitsfragen beruft.

Am Besten, sie schließen die BU über einen Versicherungsmakler ab, der haftet persönlich dafür, dass alle Gesundheitsfragen richtig aufgenommen sind. Bei normalen Versicherungsvertretern ist das nicht so.

Wenn Sie aus dem Raum München kommen, stehe ich gerne zur Verfügung. PN: [email protected]

Disclaimer: Dieser Beitrag spiegelt die persönliche Meinung des Verfassers wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Weiterhin gibt es keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.

Hallo,

Ihre Ausgangssituation ist in der Tat ungünstig. Bitte verfolgen Sie meine Antworten im Text

Hallo,
meine Ausgangssituation:
Ich möchte eine selbständige BU abschließen und war in den
letzten 5 Jahren bei relativ vielen Ärzten. Von allen habe ich
die Befundschlüssel erhalten (die zur Abrechnung genutzt
werden). Diese sind wohl aber nicht mit der Diagnose gleich,
z.t. wurden abenteuerliche bzw. nichtssagende Befundschlüssel
abgerechnet. Teilweise sind diese auch ungünstig im Hinblick
auf die Gesundheitsfragen.

Wenn Ihnen die Gesundheitsfragen eines BU Versicherers vorliegen, dann wissen Sie ja, was konkret abgefragt wird, und darauf müssen Sie wahrheitsgemäß antworten.
Ein Arzt sagte mir jetzt: Ich

schreibe Ihnen dazu ein aussagekräftiges Attest, denn die
Befundschlüssel sagen gar nichts aus, sind nur zur Abrechnung.

Das macht keinen Sinn !!

Meine Fragen:

  1. Was sollte die Grundlage der Beantwortung der
    Gesundheitsfragen sein? Ein voll-umfassendes Attest von
    wirklich jedem Arzt bei dem ich in den letzten 5 Jahren war?

Nein, beantworten Sie die Fragen im Antrag nach besten Wissen und Gewissen. Wenn dann der Antrag eingereicht wird, bekommen Sie entweder einen Zusatzfragebogend er gesellschaft oder es ergeht direkt eine Arztanfrage.

  1. Muss darin jede Einzelheit, z.B. wirklich jeder zeitweise
    erhöhte Blutwert (Cholesterin etc.) dargelegt werden?

Ja, weil Sie sonst möglicherweise das Problemm der Obliegenheitsverpflichtverletzung bekommen. Wenn Ihnen Ihr Vertreter sagt, nicht so wichtig, schmeißen Sie ihn raus. Und Finger weg von den Direktversicherern in Ihrem Fall.

  1. Was passiert im Ernstfall, woher bekommt die Versicherung
    die Diagnosen, wen spricht sie an?

Im Vorfeld über die Arztanfrage, im möglichen Leistungsfall über die versteckten Klauseln (je nach versicherer)dann über die Krankenakte.

> Weiß Sie bei welchen Ärzten ich überall war oder kann ich
ggf. welche außer Acht lassen?

Nein, das dürfen Sie auf keine Fall, wegen der Obliegenheitspflichtverletzung.

> Was wenn ich z.B. bei mehreren Orthopäden war und diese
unterschiedliche Diagnosen (mal gut, mal weniger gut) gestellt
haben?

Kann ich Ihnen jetzt schon sagen, entweder Ausschlüsse je nach Fall mit großer oder kleiner Wirbelsäulenklausel, wenn es der Rücken ist.

  1. Wo bekomme ich Kriterien her, wie die Versicherungen einen
    aufgrund bestimmter Diagnosen einstufen?

Da müssen Sie mit einem BU-Profi, wie mir zum Beispiel, mal sprechen, das geht nicht per Mail

Das Ganze ist absolut intransparent, mal wieder typisch
Finanzbranche.

Nein ist es nicht, es ist sehr transparent, man muss nur wissen wie es funktioniert. Sie werden auch Fachmann für Ihren Bereich sein, den nicht jeder beherrscht. Sie können dieses komplexe Thema niemals alleine bearbeiten, dann sparen Sie sich lieber Zeit und Geld und legen sich etwas unter das Kopfkissen. Die Frage sei erlaubt, wieviel Rente möchten Sie denn überhaupt absichern und wie alt sind Sie ? Und wenn Sie Qualität haben möchten, sind es gerade mal 5 Gesellschaften, mit denen man sich einlassen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schipporeit

Guten Tag.

Es gibt hierzu eine juristisch eindeutige Auslegung: ALLES was der Versicherer im Antrag frägt MUSS im Antrag angegeben werden. Verharmlosungen stehen Ihnen (leider) nicht zu, denn das entscheidet der Versicherer indem er sich bspw. eben ein Attest anfordert.

Sie würden gut daran tun ehrlich zu antworten, andernfalls haben Sie in den kommenden 10 Jahren (Anfechtungsfrist) zwar eine Prämie zu zahlen, im Ernstfall aber höchtstwahrscheinlich keine Leistung zu erwarten.

Ihr Fachmann zum Thema Berufsunfähigkeit aus Saarbrücken
Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Hallo,

da die BU zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt gehört musst Du bei der Antragstellung besonderst vorsichtig vorgehen und am besten einen Makler bemühen. Grundsätzlich ist zu sagen: alle Fragen im Antrag sind korrekt zu beantworten. D.h. Was dort nicht gefragt wird braucht auch nicht beantwortet werden!!!

  1. Im Normalfall sollten nur die korrekten Antworten auf die gestellten Gesundheitsfragen Grundlage der Beantragung sein und nur diese!!! „Zu“ penibel beantwortete und aufgelistete Arztbesuche sind eher von Nachteil.
  2. Nein, sollten Einzelheiten wichtig sein gibt es Nachfragen
  3. Von den von der Schweigepflicht entbundenen und genannten Ärzte

Hallo Herr Schipporeit,

Danke für die ausführliche Antwort.
Gestatten Sie bitte noch drei Rückfragen dazu:

  1. Wie sieht es aus mit einer BU bei chronischer Nasennebenhöhlenentzündung? Ich habe keinerelei Beschwerden außer extremen Schleimfluss (0 Fehltage), war diesbzgl. aber schon bei 4-6 HNOs. Es liegen keine Allergien vor. Allerdings wurde im gleichen Kontext mittels einer Untersuchung (die von der Kasse nicht übernommen wird, da nicht anerkannt, IgA-Test) eine Nahrungsmittelunverträglichkeit festgestellt. Defakto gibt es aber keine Beschwerden in Bezug auf das Lebensmittel. Daher wurde ein „Reizdarm“ diagnostiziert, der aber ebenfalls nicht vorliegt.

  2. Ich kann mich beileibe nicht an alle Arztbesuche erinnern. Wäre es ein gängiges Prinzip von allen Ärzten ein entsprechendes Attest der letzten 5 Jahre einzuholen, mit Hinweis auf dessen Verwendung und mit Bitte um entsprechende Präzision?

  3. Worauf beziehen sich die 5 Jahre? Auf den Kalendertag oder das Jahr? Müsste ich also 24.03.2006 bis 24.03.2011 angeben oder 01.01.2006 bis heute?

Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Sofern Sie in Köln und Umgebung arbeiten, würde ich ggf. nochmal auf Sie zukommen.


Hallo
ich kann dir nicht all deine Fragen beantworten aber es ist großer Vorsicht geboten!!!
Gibt lieber mehr Informationen ab als zu wenig!!! Einen Tipp. Du kannst bei deiner Krankenkassen anrufen und dir die Diagnosenliste zuschicken lassen. Füge einfach diesen Zettel bei und mach die Versicherung darauf aufmerksam!
Die Krankenkasse hat auch nicht alles und es wäre für die Krankenkasse sehr umständlich jede Krankheit jedes Rezept etc. zu finden… Und das machen sie auch nicht.
Lediglich hat die Krankenkasse nur das was du ihnen zugeschickt hast. Das heißt warst du Krankgeschrieben zum Beispiel: zwei Wochen wegen einer Blasenentzündung?..erhälst du eine Krankmeldung vom Arzt. Du sendest einen Zettel deinen Arbeitgeber zu und das andere der Krankenkasse. Hast du das gemacht? Dann hat deine Krankenkasse die Historie deiner Krankheiten.

Im Fall einer Berufsunfähigkeit geht deine Versicherung wie folgt vor:
Sie wollen erst mal eine Schweigepflichtentbindung von dir gegenüber der Krankenkasse.
Die Versicherung schreibt die Krankenkasse an, legt die Schweigepflichtentbinung bei und bietet um deiner Diagnosenliste (Krankheitsverlauf)
Jetzt geht die große Suche in dem Heuhaufen los. Versicherungen wollen SELBSTVERSTÄNDLICH kassieren aber im Fall der Fälle nichts zahlen…
Fehlt ihnen die kleinste Diagnose auf (die du nicht angegeben hast … warum auch immer) hängen die sich dahinter. Also verlangen sie eine weitere Schweigepflichtentbindung für den Arzt der diese Diagnose festgestellt hat. Ich persönlich empfehle keine GENERELE Schweigepflichtenbindung deiner Versicherung zu erteilen sondern eine Fallabhängige.
Nun geht die Versicherung auf dem Arzt zu der diese Diagnose festgestellt hat. Bist du Schlau gehst du zu den Arzt und informiert ihn über den Fall und bietest ihn die Information so FLACH wie möglich zu halten
Machst du das nicht oder findet die Versicherung das kleinste Ding, kündigen sie dir mit der Begründung hätten wir gewusst das Sie im Jahr 1900 an Kopfschmerzen litten hätten wir Sie NIEMALS aufgenommen… und so stehst du da, hast kein Versicherungsschutz, kein Geld und bekommst auch selbstverständlich nichts zurück… Und die Versicherung lacht sich ins Fäustchen
Also lege diese Liste bei und gebe so viele Informationen wir nur möglich ab. So können sie im Fall der Fälle nichts machen … oder sagen davon haben wir nichts gewusst.

Hallo!
Zunächst: Ich bin Laie (allerdings selbst betroffen; musste BU in Anspruch nehmen), KEINE Versicherungsexpertin, also bitte dies nur als Tipps sehen, nicht als rechtssichere Auskunft:
Zu Frage 1: Das ist kniffelig. Einerseits würde ich mir nicht allzu viel Arbeit machen und ein Attest von wirklich jedem Arzt erscheint kaum machbar. Da würde ich mit dem Versicherungsvertreter mal darüber ehrlich sprechen.
Andererseits, im Fall des Falles, will man sich nicht sagen lassen, dass man etwas verheimlicht hat.
Fazit: Wie wäre es, wenn Sie für gleichlautende Arztdiagnosen nur jeweils ein Beispiel (ggf. mit dem Hinweis, dass andere Ärzte es ähnlich bewertet haben) einreichen?
Zu Frage 2: Es kommt m.E. auch darauf an, welche Erkrankung Sie haben. Falls die (Cholesterin- o.a.) Befunde für diese Krankheit von Belang sind, sollten Sie lieber nicht verschwiegen werden. Ebenso, wenn irgendwelche Werte doch ganz deutlich von sog. Durchschnittswerten abweichen.
Andererseits weiss man ja nicht, was für eine Erkankung man eventuell noch bekommt und was man dafür hätte angeben sollen. Schwierig. Vielleicht gibt’s ehrliche Versicherungsberater?
Zu Frage 3: Bei mir war’s damals so: Ich musste angeben, bei welchen Ärzten ich hauptsächlich in Erfahrung war (damals gab ich ca. 3 - 4 an) und musste diese Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Versicherung entbinden. Welche Ärzte (und ob es alle waren) von der Versicherung gefragt wurden, weiß ich nicht. Ich hatte damals auch keine Kraft, diesbezüglich zu recherchieren.
Zu Frage 4: Das weiß ich nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Versicherungen eine Pflicht zur ehrlichen Auskunft/Beratung haben.

Aus meiner Erfahrung heraus: Wenn man schon ahnt, dass eine bestimmt Erkrankung mal zu einer BU führen könnte, sollte man sozusagen schon „vorbeugend“ versuchen, mit den Ärzten ehrlich darüber zu reden (Ja, das geht!) und entsprechende Diagnosen zu erreichen.
Viel Glück!
Und trotzdem: Gute Gesundheit!

Guten Tag!
Sie sprechen hier eine wirklich wesentliche Problematik an, die beim Abschluß von existentiellem Versicherungsschutz, wie dem der Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder Schwierigkeiten verursacht.
Das ist das Problem, daß Diagnosen tatsächlich häufig nicht unter dem Gesichtspunkt der korrekten ärztlichen Bewertung, sondern vielmehr unter der kaufmännischen Verwertbarkeit gestellt werden.
Dies nachträglich aus der Welt zu schaffen gestaltet sich schwierig. Leider begünstigt unser wenig transparentes Gesundheitssystem solche Vorgehensweisen.

Nun liegt in Ihrem Fall das Kind aber bereits im Brunnen und man muß versuchen hier den Rückwärtsgang wieder hereinzubekommen.

Wenn Sie mit uns den passenden Versicherer gefunden hätten und einen Antrag stellen würden, würden wir Ihnen raten, die Gesundheitsprüfung mit einem aktuellen Gesundheitszeugnis zu unterlegen.

Vergleichen wir es mal mit der Vollkaskoversicherung, bei der sich der Versicherer das Fahrzeug vorführen läßt und es vor Vertragsschluß auf Vorschäden untersucht. Er wird sich insofern nicht auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung berufen können. Sie sollten bei dieser Untersuchung den Arzt in bestimmten Bereichen, in denen es aus Ihrer Sicht inkorrekte Diagnosen gibt, zu einer eigenen Diagnose bewegen, ohne darauf hinzuweisen, daß er sich damit in Widerspruch zum ein oder anderen Kollegen begibt.
Beachten Sie allerdings, daß die Kompetenzen eines praktischen Arztes begrenzt sind und dieser keine Diagnose von Spezialisten zu entkräften im Stande ist. Dafür bräuchten Sie dann widerum einen anderen Spezialisten.

Was die Einschätzung der Versicherer angeht, besteht die Möglichkeit einer Risikovoranfrage noch vor der eigentlichen Antragstellung!

Ich hoffe - ohne auf die Fragen im Einzelnen eingegangen zu sein - diese dennoch restlos beantwortet zu haben. Falls nicht, melden Sie sich gerne wieder.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mittler