Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung

Du mußt die Fragen nach „bestem Wissen“ beantworten. D.h.
nicht jeder Arztbesuch in einem 10-Jahres-Zeitraum muß
detailliert angegeben werden.

Das tut schin weh - das ist ja schon Anstiftung!

Wüßtest Du wann Du in den letzten 10 Jahren bei welchem Arzt warst ? Ich wüßte das nicht mehr (ohne allzuoft krank gewesen zu sein)? Kann ich jetzt keine LV-Anträge mehr stellen ?

Ich glaube, wir erleben hier wieder den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Hi,

Dieter lässt herzlich grüßen - lerne erst einmal was eine
Obliegenheit ist!

danke, meinte natürlich eine Verletzung der vorvertragliche Anzeigepflicht!