Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung

Hallo allerseits,

ich weiß, das Thema gab es bereits, aber ich konnte zu meiner speziellen Frage nichts finden.

Folgendes: Ich will eine Risikolebensversicherung abschließen und muss dafür im Antrag natürlich Gesundheitsfragen beantworten. Das will ich gerne so detailliert und wahrheitsgemäß wie möglich machen. Das Problem ist, dass ich natürlich nicht Buch über meine Arztbesuche der letzten 10 Jahre geführt habe. Wie also an die Informationen kommen?

Durch diverse Umzüge hatte ich in den letzten 10 Jahren keinen richtigen Hausarzt, sondern war in der Zeit bestimmt bei 3 verschiedenen Allgemeinärzten, plus bei Fachärzten (z.B. Orthopäde). Mir fallen aber nie im Leben alle Ärzte ein, bei denen ich war, so dass ich nicht einfach jeden Arzt anrufen und um eine Kopie meiner Krankenakte bitten kann.

Gibt es vielleicht irgendwo (Krankenkasse?) eine „zentrale Krankenakte“, in der alle Ärzte verzeichnet sind, die ich besucht habe? Erschwerend kommt hinzu, dass ich in den letzten 10 Jahren bei drei verschiedenen Krankenkassen versichert war (einmal über die Eltern, einmal als Waisenrentenempfänger pflichtversichert bei der AOK, jetzt als Angestellter bei einer anderen gesetzlichen).

Wer weiß Rat? Ich will nicht, dass meine Frau im Falle meines Todes nichts ausgezahlt bekommt, weil ich vergessen hatte anzugeben, dass ich 1998 beim Arzt war und Penicillin genommen habe.

Zumindestens kann ich dir sagen, dass eine Versicherung mit Gesundheitsfragen bezüglich der letzten 10 Jahren schonmal ganz verkehrt ist. Es gibt genügend Versicherungen, welchen 5-Jahreszeiträume genügen. 10 Jahre bez. Krankenhausaufenthalte ist gerade so okay. Also, ist ja ein freier Markt, nimm dir einen anderen Anbieter!

Nur so zur Info die Frage:, welche ist es den, eine Direktversicherung oder eine von den Riesenkonzernen.

Hallo,

Wer weiß Rat? Ich will nicht, dass meine Frau im Falle meines

Du mußt die Fragen nach „bestem Wissen“ beantworten. D.h. nicht jeder Arztbesuch in einem 10-Jahres-Zeitraum muß detailliert angegeben werden. Wichtig sind bestehende Krankheiten, dauernde Medikamenteneinnahmen und Krankenhausbehandlungen. Husten, Schupfen, Heiserkeit sind nicht erheblich.

Wenn Du dann noch einen Hausarzt angibst, hast Du alles getan, was einem Antragsteller zumutbar ist. Vorausgesetzt Du hast nichts arglistig (!) verschwiegen.

AUA!

Du mußt die Fragen nach „bestem Wissen“ beantworten. D.h.
nicht jeder Arztbesuch in einem 10-Jahres-Zeitraum muß
detailliert angegeben werden.

Das tut schin weh - das ist ja schon Anstiftung!

Wichtig sind bestehende
Krankheiten, dauernde Medikamenteneinnahmen und
Krankenhausbehandlungen. Husten, Schupfen, Heiserkeit sind
nicht erheblich.

Wenn der Versicherer so fragt, dann reicht es! Fragt er anders reicht es nicht. Dann ist das jetzt sogar noch Beihilfe!

Wenn Du dann noch einen Hausarzt angibst, hast Du alles getan,
was einem Antragsteller zumutbar ist. Vorausgesetzt Du hast
nichts arglistig (!) verschwiegen.

o.K., wenn nichts arglistig verschwiegen hat, bleibt die schuldhafte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Das reicht für einen Rücktritt!

Lernt ihr es nie??? Die VMR ist in Kraft, das VVG auf der Reise! So könnt ihr nicht mehr arbeiten - es war aber auch bisher bereits falsch - nur ohne Konsequenzen!

Thorulf Müller

Recht hast du - aber dem Fragenden hast du dennoch nicht weitergeholfen… Schade!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Recht hast du - aber dem Fragenden hast du dennoch nicht
weitergeholfen… Schade!

Er soll sich an einen Berater wenden. Die lösen das Problem!

Thorulf Müller

P.S.: Wurde ihm doch geholfen!

Wegen der Belehrung zum Thema Hilfe für den Fragesteller:

Folgendes: Ich will eine Risikolebensversicherung abschließen
und muss dafür im Antrag natürlich Gesundheitsfragen
beantworten. Das will ich gerne so detailliert und
wahrheitsgemäß wie möglich machen. Das Problem ist, dass ich
natürlich nicht Buch über meine Arztbesuche der letzten 10
Jahre geführt habe. Wie also an die Informationen kommen?

Es werden nicht 10 Jahre gefragt - und wenn ist es die falsche Gesellschaft!

Durch diverse Umzüge hatte ich in den letzten 10 Jahren keinen
richtigen Hausarzt, sondern war in der Zeit bestimmt bei 3
verschiedenen Allgemeinärzten, plus bei Fachärzten (z.B.
Orthopäde). Mir fallen aber nie im Leben alle Ärzte ein, bei
denen ich war, so dass ich nicht einfach jeden Arzt anrufen
und um eine Kopie meiner Krankenakte bitten kann.

Dann muss man schauen wie weit zurück man welche Frage beantworten kann und daraus ergibt sich die Gesellscaft!

Gibt es vielleicht irgendwo (Krankenkasse?) eine „zentrale
Krankenakte“, in der alle Ärzte verzeichnet sind, die ich
besucht habe?

Nein! Die KK hat nur das, was genehmigungspflichtig oder meldepflichtig ist, z.B. Zahnersatz, Kuren, Krankengeld (also AU), etc.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich in den letzten
10 Jahren bei drei verschiedenen Krankenkassen versichert war
(einmal über die Eltern, einmal als Waisenrentenempfänger
pflichtversichert bei der AOK, jetzt als Angestellter bei
einer anderen gesetzlichen).

Chronologie - welche von wann bis wann genau!

Wer weiß Rat? Ich will nicht, dass meine Frau im Falle meines
Todes nichts ausgezahlt bekommt, weil ich vergessen hatte
anzugeben, dass ich 1998 beim Arzt war und Penicillin genommen
habe.

Du brauchst einen Fachmann - der kann Dir helfen!

Thorulf Müller

Recht hast du - aber dem Fragenden hast du dennoch nicht
weitergeholfen… Schade!

Er soll sich an einen Berater wenden. Die lösen das Problem!

Tja, dann verstehst Du dieses Forum leider miß. Schon wieder schade.

Er soll sich an einen Berater wenden. Die lösen das Problem!

Tja, dann verstehst Du dieses Forum leider miß. Schon wieder
schade.

  1. Hast Du Unrecht, weil ich oben Stellung bezogen habe - also mach die Augen auf!

  2. verstehst Du anscheinend weder die VVV noch das neue VVG!

Versicherungsvermittlung und -beratung sind nun in Deutschland geregelt! Es dürfen nur noch bestimmte Personen in bestimmten Rahmenbedingungen machen!

Ansonsten verstehe ich das Forum nicht miß, solche Fragen lassen sich auf der Basis der hier dargebotenen Fakten gar nicht klären!

Thorulf Müller

Tut mir leid, dass ich mit meiner scheinbar harmlosen Anfrage hier für solche Diskussionen gesorgt habe.

Genau weil ich Aussagen wie „Husten, Schnupfen, Heiserkeit zählen nicht“ mißtraue, will ich *alles* angeben. Better safe than sorry. Hinterher heißt es sonst, die vier Erkältungen waren erste Anzeichen für eine tödliche Lungenkrankheit oder ähnliches.

Zur Info noch die genaue Formulierung der Gesundheitsfragen:

„Bestehen oder bestanden in den letzten 10 Jahren Krankheiten, Krankheits- oder Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden, Gesundheitsstörungen, Alkoholabhängigkeit oder sonstige Beschwerden, fanden Krankenhaus- oder Kuraufenthalte statt?“

„Sind Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich untersucht, beobachtet, beraten oder behandelt bzw. operiert worden?“

Gerade die zweite Frage ist aus meiner Sicht so formuliert, dass *jeder* kleine Arztbesuch, der „verschwiegen“ wurde, zu einer Leistungsverweigerung seitens der Versicherung führen kann.

Ich habe inzwischen meine Krankenkasse angeschrieben, ob diese mir eine Auflistung aller Ärzte liefern kann, die ich in den letzten 10 Jahren besucht habe. Sollte dies nicht gehen, muss ich wohl oder übel nachdenken, bei wem ich alles war …

Noch eine Frage, wo wir beim Thema sind:

„Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren Medikamente oder Drogen zu sich?“

Zählt Alkohol hier wohl als Droge? Sicherheitshalber sollte ich wohl angeben, dass ich gelegentlich Alkohol trinke …

Er soll sich an einen Berater wenden. Die lösen das Problem!

Tja, dann verstehst Du dieses Forum leider miß. Schon wieder
schade.

  1. Hast Du Unrecht, weil ich oben Stellung bezogen habe - also
    mach die Augen auf!

Stellung bezogen, ja. Aber nicht auf die Frage geantwortet und genau das habe ich angemerkt!

  1. verstehst Du anscheinend weder die VVV noch das neue VVG!

Versicherungsvermittlung und -beratung sind nun in Deutschland
geregelt! Es dürfen nur noch bestimmte Personen in bestimmten
Rahmenbedingungen machen!

Darauf hatte ich ja auch gar nichts bezogen sondern nur deine Antwort bemängelt die im Sinne dieses Forums niemandem weitergeholfen hat, also mach die Augen auf :smile:

Wenn ich die Formulierungen so lesen, stelle ich wieder fest, dass es auch klarer formulierte Fragen gibt. Ich kann Ihnen nur raten, wenn Sie mir der korrekten Beantwortung der Fragen Probleme haben, Schauen Sie sich mal nach anderen Gesellschaften um!

Better safe than cheap!

Schluss!
Genug ausgetobt Ihr beiden, zurück zum Thema!

Genau weil ich Aussagen wie „Husten, Schnupfen, Heiserkeit
zählen nicht“ mißtraue, will ich *alles* angeben. Better safe
than sorry. Hinterher heißt es sonst, die vier Erkältungen
waren erste Anzeichen für eine tödliche Lungenkrankheit oder
ähnliches.

Schwere Erkältungen ziehen durchaus mal eine Herzmuskelentzündung nach sich! Damit ist nicht zu spassen! Sie sind genau auf der richtigen Spur - alle Achtung!

„Sind Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich untersucht,
beobachtet, beraten oder behandelt bzw. operiert worden?“
Gerade die zweite Frage ist aus meiner Sicht so formuliert,
dass *jeder* kleine Arztbesuch, der „verschwiegen“ wurde, zu
einer Leistungsverweigerung seitens der Versicherung führen
kann.

Rischtisch!!!

Noch eine Frage, wo wir beim Thema sind:

„Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren Medikamente
oder Drogen zu sich?“
Zählt Alkohol hier wohl als Droge? Sicherheitshalber sollte
ich wohl angeben, dass ich gelegentlich Alkohol trinke …

Gute Wahl! Hier treten oftmals fehleínschätzungen auf. Hier habe ich sogar von einem Kollegen mal gehört „Das Feierabendbier zählt nicht“ - das ist regelmäßig Alkohol trinken.
Ergänzen Sie möglichst zeitlichen Abstand und Menge.

Frank Wilke

P.S.: Ihre Frau muss hoffentlich nie dankbar sein, dass Sie das Thema so ernst nehmen!

NEIN!
Selber nichts zu sagen, unser Jesch, aber den Hals aufreißen!

Kann nicht lesen und sieht nichts - aber Motzen!

Der Fragesteller ist, wie man im nächsten Beitrag erkennen kann, Beratungsresistent!

Wie oft noch!

Tut mir leid, dass ich mit meiner scheinbar harmlosen Anfrage
hier für solche Diskussionen gesorgt habe.

Beratungsrestenz sorgt für solche Reaktionen!

Genau weil ich Aussagen wie „Husten, Schnupfen, Heiserkeit
zählen nicht“ mißtraue, will ich *alles* angeben. Better safe
than sorry. Hinterher heißt es sonst, die vier Erkältungen
waren erste Anzeichen für eine tödliche Lungenkrankheit oder
ähnliches.

Das ist grundsätzlich ja richtig!

Zur Info noch die genaue Formulierung der Gesundheitsfragen:

„Bestehen oder bestanden in den letzten 10 Jahren Krankheiten,
Krankheits- oder Unfallfolgen, körperliche oder geistige
Schäden, Gesundheitsstörungen, Alkoholabhängigkeit oder
sonstige Beschwerden, fanden Krankenhaus- oder Kuraufenthalte
statt?“

„Sind Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich untersucht,
beobachtet, beraten oder behandelt bzw. operiert worden?“

Falsche Gesellschaft - falscher Antrag - Du brauchst Beratung und willst genau das umgehen - professionelle Hilfe. Mutmaßlich, weil es ein Direktversicherer ist und Du sparen willst - hier aber an beratung und Unterstützung!

Gerade die zweite Frage ist aus meiner Sicht so formuliert,
dass *jeder* kleine Arztbesuch, der „verschwiegen“ wurde, zu
einer Leistungsverweigerung seitens der Versicherung führen
kann.

Bei Arglist, bei schuldhaftem Handeln kann er nur im Kausalzusammenhang die Leistung verweigern. Ja, es ist richtig! Hier sind alle Behandlungen der letzten 5 Jahre anzugeben!

Ich habe inzwischen meine Krankenkasse angeschrieben, ob diese
mir eine Auflistung aller Ärzte liefern kann, die ich in den
letzten 10 Jahren besucht habe. Sollte dies nicht gehen, muss
ich wohl oder übel nachdenken, bei wem ich alles war …

Fang damit an, weil die KK das nicht kann, es sei es wäre eine PKV!

Noch eine Frage, wo wir beim Thema sind:

„Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren Medikamente
oder Drogen zu sich?“

Zählt Alkohol hier wohl als Droge? Sicherheitshalber sollte
ich wohl angeben, dass ich gelegentlich Alkohol trinke …

Alkohol ist keine Droge und hier nicht gefragt. Es wird nach Drogen gefragt und die sind juritisch definiert! Jede andere Aussage dazu ist hanebüchen. Es gibt ausreichend Rechtsprechung. Nach Alkoholkonsum muss ich als Versicherer gesondert und explizit fragen!

Thorulf Müller

P.S.: Du hast den falschen Antrag - und damit die falsche Gesellschaft und den falschen Tarif!

Schwere Erkältungen ziehen durchaus mal eine
Herzmuskelentzündung nach sich! Damit ist nicht zu spassen!
Sie sind genau auf der richtigen Spur - alle Achtung!

Geht mir jetzt nicht darum das man solche Erkrankungen nicht mit angibt aber liegt ne Obligenheitsverletzung nicht eigentlich nur dann vor wenn mich mein Arzt ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat das in diesem Fall eine Herzmuskelentzündung daraus resultieren könnte.

P.S.: Ihre Frau muss hoffentlich nie dankbar sein, dass Sie
das Thema so ernst nehmen!

Kann man nur zustimmen!

Hallo,

liegt ne Obligenheitsverletzung nicht
eigentlich nur dann vor wenn mich mein Arzt ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht hat das in diesem Fall eine
Herzmuskelentzündung daraus resultieren könnte.

Das ist nicht nur nicht nachweisbar sondern auch schon deshalb Unsinn, weil der Arzt nicht unfehlbar ist, auf die Möglichkeit einer späteren Lebensversicherungsprüfung hin wohl kaum irgendwas unternehmen wird und seinen Patienten auch niemals alle Möglichkeiten aufzählen wird, die unter Berücksichtigung auch noch der kleinsten Wahrscheinlichkeit eventuell auftreten könnten - weder hat er die Zeit dazu noch ist das sinnvoll noch würde ein Patient das verstehen.

Gruß
loderunner (ianal)

Obliegenheit???

Geht mir jetzt nicht darum das man solche Erkrankungen nicht
mit angibt aber liegt ne Obligenheitsverletzung nicht
eigentlich nur dann vor wenn mich mein Arzt ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht hat das in diesem Fall eine
Herzmuskelentzündung daraus resultieren könnte.

Dieter lässt herzlich grüßen - lerne erst einmal was eine Obliegenheit ist!

Thorulf Müller

Das ist nicht nur nicht nachweisbar sondern auch schon deshalb
Unsinn, weil der Arzt nicht unfehlbar ist, auf die Möglichkeit
einer späteren Lebensversicherungsprüfung hin wohl kaum
irgendwas unternehmen wird und seinen Patienten auch niemals
alle Möglichkeiten aufzählen wird, die unter Berücksichtigung
auch noch der kleinsten Wahrscheinlichkeit eventuell auftreten
könnten - weder hat er die Zeit dazu noch ist das sinnvoll
noch würde ein Patient das verstehen.

Was willst Du uns sagen - ich stehe gerade auf einer Leitung!