Hallo Oliver,
die Frage ist, wie „keine Beschwerden“ auszulegen ist. Denkbar wäre, dass die Versicherung im Schadensfall behauptet, GdB 50 kann gar nicht bedeuten, „Keine Beschwerden“. Hattest Du einen Arzt-Besuch in den 5 Jahren deswegen? Das könnte schon ausreichen.
Ich würde mir ein Angebot holen, wie hoch die Prämie ist für jemanden, der keine Beschwerden hat. Dann stellst Du den Antrag und gibst darin Deine Schwerbehinderung an, mit dem Hinweis, dass Du in den vergangenen 5 Jahren keine Beschwerden hattest. Wenn die Versicherung dann eine höhere Prämie verlangt, erkundigst Du Dich nach dem Grund.
Grundsätzlich wäre ich sehr sehr vorsichtig damit, irgendetwas unerwähnt zu lassen.
Schönen Gruß,
R.