Gesundheitsfragen von Versicherung

Hallo, ich bin bislang im Forum auf diese Frage noch nicht ganz fündig geworden.

Kann der Arbeitgeber bei der privaten Krankenversicherung( in meinem Fall DeBeKa)nachfragen, was bei den Gesundheitsfragen als Ergebnis herausgekommen ist, oder gibt es da auch eine Art Schweigepflicht, wie beim Hausarzt oder Facharzt etc. ?

Hallo
soviel ich weiß unterliegen Gesundheitsfragen speziellen Auflagen. Nachfragen kann der Arbeitgeber, aber Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn eine Entbindung der Schweigepflicht besteht.

Gruß

hallo sunsetdaddy,

es gibt zum glück den datenschutz. du musstest ja bei antragstellung die sog. schweigepflichtsentbindung unterschreiben. somit konnte die debeka fragen an deine ärzte stellen, die sie auch beanwortet bekommen haben. dies entbindung von der ärztlichen schweigepflicht gilt aber nur für diesen vorgang. die pkv darf die daten und ergebnisse unter keinen umständen an deinen arbeitgeber weitergeben. auch die versicherung unterliegt der schweigepflicht.

soweit mein wissensstand. gruss, maxxler71

Der Arbeitgeber kann eigentlich alles. Nur ob er das auch darf? Natürlich sind die Angeben die mit dem Vertrag mit der KK abgeschlossen werden Vertraulich. Er sollte eigentlich keine Auskunft bekommen. Eigentlich !?

LG Lossi

Das kann der Arbeitgeber definitiv NICHT! Eine gegenüber der Krankenversicherung abgegebene Schweigepflichtentbindung gilt für Informationen, die diese VON Ihren Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Heilbehandlern einholt.
Eine Auskunft durch die Krankenversicherung an den Arbeitgeber, Verischerungsvermittler oder sonstige (betriebsfremde) Personen verstößt eindeutig gegen das Datenschutzgesetz und mit Sicherheit auch gegen die Datenschutzbestimmungen der Krankenversicherung. Das Ganze würde ein nicht unerhebliches Bußgeld nach sich ziehen.

Moin!

Keine Sorge, ist Datenschutz.

Selbst wir Vermittler bekommen keine Auskunft von der Hauptzentrale. Die einzige Möglichkeit für uns Vermittler ist die Antragsaufnahme beim Kunden. Ansonsten herrscht voller Datenschutz!

Nachfragen kann der Arbeitgeber natürlich - nur Auskunft wird er keine bekommen, da Ihre persönlichen Daten und insbesondere ärztliche Untersuchungsergebnisse dem Datenschutz unterliegen. Es würde ja auch keinen Sinn machen, wenn der Arzt hinsichtlich der Untersuchungsergebnisse an die Schweigepflicht gebunden ist, der Versicherungsträger (DeBeKa) aber nicht.

Selbstverständlich kann er das nicht.
BG

Hallo,

ich kenne mich nur Fondspolicen aus. Bitte diese Fragen einem Juristen stellen.

Gruß
Josch

Nach meinem Kenntnisstand hat der Arbeitgeber hierauf keinen Zugriff und sollte auch nicht daran interessiert sein. Gegenüber der Versicherung haben Sie wahrscheinlich die „generelle Schweigepflichtsentbindung“ abgeben. Das bedeutet die Versicherung kann jederzeit bei ihrem Arzt nach ihren Diagnosen nachfragen (auf eigene Kosten der Versicherung). Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Daten an Dritte, wie z.B. den Arbeitgeber, weitergegeben werden dürfen.