Gesundheitsgerährdung in der Wohnung

Hallo!

Wir haben in unserer Mietwohnung seit Anfang an Probleme mit den äußerst unseriösen Vermietern.

Nun ist es besonders krass geworden, denn in der Wohnung macht sich seit einiger Zeit ein schwarzer
„Schmierfilm“ breit - allerdings nur auf Plastikgegenständen…

Unsere Vermieter haben bisher nicht reagiert, obwohl auch die neuen Fenster betroffen sind. Wir haben
beschlossen nun unverzüglich auszuziehen!

Meine Fragen:

  • kann ich eine einstweilige Verfügungn erwirken, daß die Vermieter etwas unternehmen müssen??
  • in welchem Maße kann ich die Miete mindern, zumal hier auch unsere Gesundheit gefährdet ist??
  • gelten in solchem Falle noch die Kündigungsfristen (bei uns 3 Monate)??
  • Was kann ich sonst noch gegen solche Vermieter unternehmen??

Bitte um vieeeele hilfreiche Antworten ;o))

Gruß
Bernd

Du müsstest halt zunächst einmal nachweisen, dass dieser Schmierfilm aufgrund einer Einwirkung oder Unterlassung seitens deines Vermieters entsteht, bzw. das ein von deinem Vermieter zu vertretender Mangel der Wohnung dazu führt, dass sich der Schmierfilm bildet. Dann müsstest du von dem Vermieter z.B. im Falle eines Wohnungsmangels die Beseitigung des Mangels verlangen und könntest dem Verlangen durch Androhung bzw. Vornahme einer Mietminderung nachhelfen…

Aber nicht alles, was in einer Wohnung stört, ist vom Vermieter zu vertreten (z.B. nicht die schreckliche Blümchentapete ;=). In deinem Fall würde ich mal vermuten, dass der Schmierfilm eine Folge der Luftverschmutzung ausserhalb der Wohnung ist. Was soll denn der Vermieter deiner Meinung nach dagegen unternehmen? Sauerstoffflaschen aufstellen?

Reinhard

Hallo!

Wir haben in unserer Mietwohnung seit
Anfang an Probleme mit den äußerst
unseriösen Vermietern.

Nun ist es besonders krass geworden,
denn in der Wohnung macht sich seit
einiger Zeit ein schwarzer
„Schmierfilm“ breit - allerdings nur auf
Plastikgegenständen…

Kann man aus der Ferne schwer beurteilen, das klingt aber sehr nach Schimmelpilzbildung aufgrund ungenügenden Heizen und Lüften. Dazu passt auch die Bemerkung mit den neuen Fenstern.

Unsere Vermieter haben bisher nicht
reagiert, obwohl auch die neuen Fenster
betroffen sind. Wir haben
beschlossen nun unverzüglich
auszuziehen!

Meine Fragen:

  • kann ich eine einstweilige Verfügungn
    erwirken, daß die Vermieter etwas
    unternehmen müssen??
  • in welchem Maße kann ich die Miete
    mindern, zumal hier auch unsere
    Gesundheit gefährdet ist??
  • gelten in solchem Falle noch die
    Kündigungsfristen (bei uns 3 Monate)??
  • Was kann ich sonst noch gegen solche
    Vermieter unternehmen??

Bitte um vieeeele hilfreiche Antworten
;o))

Gruß
Bernd

Bei Gesundheitsgefährdung (wenn sie den tatsächlich besteht) hast du ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen.

Zuerst sollte jedoch die Frage geklärt werden:

  1. Worum handelt es sich bei dem schwarzen Zeug
  2. Wer hat das Auftreten zu vertreten?
  3. Welche Maßnahmen können abhilfe schaffen.

Wenn der Mangel von Dir zu vertreten ist, entsteht daraus auch eine Schadensersatzpflicht.

PS.: Wenn es sich tatsächlich um SchiPi handelt, trifft den Vermieter ein Mitverwschulden, sofern er nicht im Zusammenhang mit dem Einbau neuer Fenster auf das Erforderniss eines geänderten Heiz- und Lüftungsverhalten hingewiesen hat.

-( bent