Guten Abend! Demnächst wird ja die neue Gesundheitskarte eingeführt, für die man jetzt auch ein Foto machen muss. Sind dann eigentlich alle Behandlungsdaten von allen Medizinern für alle Ärzte einsehbar? Sieht also auch der Zahnarzt, wann ich beim Urologen war oder wie geht das dann? Möchte ich das denn? Wenn zum Beispiel einer zum Hautarzt geht, muss der doch nicht unbedingt wissen, dass der Patient auch beim Psychodoc war oder seine Fruchtbarkeit ankurbelt, oder? Wird da Transparenz über Datenschutz gesetzt?
Guten Abend,
nun, zu beginn der Ausgabe der neuen Gesundheitskarte bleibt erst einmal alles beim alten. Das Photo gibt es bereits jetzt bei einigen Krankenkarten und dient der Vermeidung von Missbrauch!
In wieweit später einmal Daten auf der Karte gespeichert werden sollen wird noch diskutiert. Prinzipiell wird so ziemlich alles möglich sein. Es ist auch nicht verkehrt, wenn auf dieser Karte einige medizinisch relevante Informationen vorhanden sind. Denn in erster Linie liegt das interesse nicht bei „wer war bei wem“, sondern liegen irgendwelche Vorerkrankungen vor? Werden spezielle Medikamente genommen? Wurden diverse Untersuchungen bereits durchgeführt,…
Der positive Faktor wird durch viel zu viel Datenschutzdiskussionen bereits im Vorfeld eliminiert. Warten wir es mal ab und sehen der Karte erst mal positiv entgegen.
Der Datenschutzbeauftragte
Hallo, im Detail weiss ich das auch nicht. Aber ich vermute, es ist so. Um Doppeluntersuchungen und Medikamentenmix zu vermeiden.
Sorry
Barmer
Hallo!
Demnächst wird ja die neue Gesundheitskarte eingeführt, für die man jetzt auch ein Foto machen muss.
Abwarten. Ursprünglich war das Ding mal für 1995 geplant. Unsere „Top-IT-Unternehmen“ haben bisher noch jedes Projekt in den Sand gesetzt
Sind dann eigentlich alle Behandlungsdaten von allen Medizinern für alle Ärzte einsehbar?
Das wäre die sogenannte „elektronische Patientenakte“ und die ist nach aktuellem Stand freiwillig, wird also nur mit Zustimmung des Patienten gespeichert.
Wenn zum Beispiel einer zum Hautarzt geht, muss der doch nicht unbedingt wissen, dass der Patient auch beim Psychodoc war oder seine Fruchtbarkeit ankurbelt, oder?
Die Argumentation stützt sich meines Wissens dabei auf die Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen (z.B. Röntgenbilder) und das Erkennen unerwünschte Wechselwirkungen von Behandlungen. Mir persönlich wäre dabei im Übrigen auch nicht wohl.
Wird da Transparenz über Datenschutz gesetzt?
Mit Transparenz hat das IMHO wenig zu tun und aus Datenschutzsicht ist die Technik definitiv kritisch zu sehen. Ausführliche Informationen bietet z.B. der FIfF -> http://www.fiff.de/publikationen/broschueren/eGK-Bro…
Gruß, Jan
Hallo,
auf der Karte sind außer dem Foto und dem Geschlecht des Inhabers keine weiteren Funktionen freigeschaltet.
Notfalldaten, Arztberichte, Arzneimittelverordnungen sind mögliche Funktionen in der Zukunft. Über diese Schritte wird aber im Moment noch diskutiert. Der Datenschutzbeauftragte ist daran beteiligt.
http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektroni…
Die „Freischaltung“ von Arztberichten für andere Ärzte soll nur mit Zustuimmung der Versicherten erfolgen (Einzelheiten sind aber noch nicht endgültig entschieden).
http://www.bfdi.bund.de/DE/Schwerpunkte/Elektronisch…
Gruß
RHW
über den umfang ist noch nicht entschieden…es wurde bereits freiwilligkeit angedeutet,was den speicherungsumfang angeht
Auf der Karte werden keine Diagnosen oder andere behandelnden Ärzte eingetragen.
Eine umfassende und aktuelle Darstellung, die auch Ihre Fragen beantwortet, finden Sie unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundhei…
Herzlichen Gruß mvr-datenschutz.de
meines Wissens kann jeder Arzt mit der passenden Software und Technik das einsehen. Aber da bin ich überfragt.
Nur eines: es wird zwar von den Kassen abgestritten… doch kann das alles jeder Personalchef auch einsehen.
Denn wenn jeder Arzt daran kommt, dann kommt auch jeder Hacker da dran. Und schafft es ein Hacker … usw.
Stell Dir vor, Du bewirbst Dich bei einer Firma und der Personalchef sagt zu Dir: „Geben Sie mir mal Ihre Versichertenkarte!“ Willst Du dann sagen: „Das geht Sie nichts an?“ Dann kannst Du gleich aufstehen und gehen.
Ich lehne diese Karte vollkommen ab. Wäre ich in der GKV würde ich diesen Magnetstreifen einem sehr starken Magneten aussetzen.
Zurzeit sind aber nur folgende Daten auf der Gesundheitskarte gespeichert:
[https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versich…](https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Leistungen-Services/Leistungen-Beitraege/Multilexikon_20Leistungen/Alle_20Eintr_C3_A4ge/Daten elektronische Gesundheitskarte.html?w-cm=CenterColumn_t305172&w-prv=search)
Für die Zukunft sind weitere Möglichkeiten angedacht, die dann die von Dir angesprochenen Daten berühren. Dafür wird aber gelten: Du entscheidest, welche Infos auf die Karte kommen und wer was einsehen darf.
Datenschutz und Datensicherheit:
Den Umfang der Einträge und wer diese einsehen darf, bestimmen die Versicherten selbst.
Die Versicherten haben das uneingeschränkte Recht, ihre Daten jederzeit wieder löschen zu lassen.
Jede elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügt über die Möglichkeit einer persönlichen Geheimzahl (Pin) zur Nutzung der zukünftigen freiwilligen Anwendungen.
Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben nur Personen mit einem speziellen Berechtigungsausweis (Heilberufsausweis), der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet ist, wie zum Beispiel Ärztinnen oder Ärzte, Apothekerinnen oder Apotheker, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Krankenhäuser.
Nur wenn die Versicherte oder der Versicherte die Gesundheitskarte und die Ärztin oder der Arzt, die Apothekerin oder der Apotheker oder die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut einen Heilberufsausweis zeitgleich im System nutzen, ist der Datenzugriff möglich.
Der schleswig-holsteinsche Datenschutzbeauftragte hat eine recht gute Stellungnahme zur Gesamtproblematik abgegeben.
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/gesundheit…
kann ich leider nicht beantworten!
Guten Morgen,
sorry, da kann ich leider nicht weiter helfen. Auf der Karte selber können die aber aus technischen Gründen wohl kaum alle gespeichert sein. Da ich nicht weiß, welche Daten Krankenkassen weiter geben bzw. verfügbar machen und welche nicht, würde ich empfehlen, mal direkt bei deiner Krankenkasse anzufragen, was die denn wwelchem Arzt verfügbar machen. (Wenn ich mir überlege, dass mich meine Krankenkasse zur Rückenschule einlädt, obwohl ich einen Tennisellenbogen hatte, glaube ich eher gar nicht, dass die KAssen die Daten alle haben).
Grundsätzlich gilt da gem. dem neuen BDSG das GEbot der Datenvermeidung.
Die Beantwortung der Fragen würde den Rahmen dieses Forums sprengen. Ich kann hier nur auf entsprechende Informationen im Intnernet verweisen, z.B. .
Viele Grüße,
W.H.