Gesundheitskarte - Passbild gefordert

Die Krankenkassen haben begonnen Passfotos für die elektronische Gesundheitskarte anzufordern, ansonsten können Leistungssanktionen erfolgen.

Auf welcher Gesetzesgrundlage basieren die Anforderung des Passbildes bzw. die besonderen Anforderungen an das Passbild?

Mit welchen Leistungssanktionen muss man bei Verweigerung rechnen?

Guten Abend

Auf welcher Gesetzesgrundlage basieren die Anforderung des
Passbildes bzw. die besonderen Anforderungen an das Passbild?

§ 291a SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html

Mit Anrede und Gruß
MG

Hallo MG,

Auf welcher Gesetzesgrundlage basieren die Anforderung des
Passbildes bzw. die besonderen Anforderungen an das Passbild?

§ 291a SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291a.html

Ich kann in dem von dir zitierten Paragraph nichts von einem Passbild lesen… ???

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

Informationen über die neue Gesundheitskarte mit Passbild findest Du hier:
http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektroni…

Viele Grüße!
Merger

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Hallo Merger,

Informationen über die neue Gesundheitskarte mit Passbild
findest Du hier:
http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektroni…
gesundheitskarte/

Damit ist aber noch immer nicht die Frage des UP beantwortet:

Auf welcher Gesetzesgrundlage basieren die Anforderung des
Passbildes bzw. die besonderen Anforderungen an das Passbild?

Oder hab ich in deinem Link was überlesen?

Grüße,
Tinchen

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Hallo,

§291 Abs, 2 SGB V :

"…2) 1 Die Krankenversichertenkarte enthält neben der Unterschrift und einem Lichtbild des Versicherten in einer für eine maschinelle Übertragung auf die für die vertragsärztliche Versorgung vorgesehenen Abrechnungsunterlagen und Vordrucke (§ 295 Abs. 3 [Satz 1] Nr. 1 und 2) geeigneten Form vorbehaltlich § 291 a ausschließlich folgende Angaben:

  1. Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk das Mitglied seinen Wohnsitz hat,
  2. Familienname und Vorname des Versicherten,
  3. Geburtsdatum,
  4. Geschlecht,
  5. Anschrift,
  6. Krankenversichertennummer,
  7. Versichertenstatus, für Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 in einer verschlüsselten Form,
  8. Zuzahlungsstatus,
  9. Tag des Beginns des Versicherungsschutzes,
  10. bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufs;
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Hallo Tichen,

bei einigen weiteren Klicks auf die möglichen Buttons hätten Sie auch folgende Internet-Seite gefunden.

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikation…

Da steht unter anderem:
Sie haben die Wahl!
Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob und in welchem
Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen
Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte.
Er bestimmt auch, ob und in welchem Umfang er eine
Anwendung wie die Notfalldaten nutzen möchte und ob
er einen Hinweis auf das Vorhandensein einer persönlichen
Erklärung, wie z.B. einer Organspendeerklärung
oder einer Patientenverfügung, aufnehmen möchte.
Darüber hinaus kann er seine Daten einsehen bzw. sich
ausdrucken oder auch wieder löschen lassen.

Ich ging leider davon aus, dass man diese Buttons auch selbst finden könnte.

Viele Grüße!
Merger

Erst mal nachfragen, wann die Karte zugestellt werden soll. Es gibt Leute, die haben schon vor 2 Jahren die Bilder weggeschickt und bis heuten keine neue Karte erhalten, weil sich die EINFÜHRUNG WEGEN TECHNISCHER SCHWIERIGKEITEN VERZÖGERT.

wo steht in dem Link was von Verplichtung zum Passbildschicken an die KK?

in deinem Link steht aber auch nichts Fragerelevantes!!!

Das beantworte die UP-Frage nicht, was passiert, wenn man sich weigert, das Passbild zur Verfügung zu stellen.

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Hallo Grußloser,

auch in einem Forum sollte man Höflichkeitsfloskeln die man auch im normalen Leben benutzt nicht vergessen!

Das beantworte die UP-Frage nicht, was passiert, wenn man sich
weigert, das Passbild zur Verfügung zu stellen.

Doch - wenn man richtig liest findet man in meiner letzten Info,
folgenden Text:

Da steht unter anderem:
Sie haben die Wahl!
Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob und in welchem
Umfang
er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen
Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte.

Zur weiteren Beachtung: dieser Text stammt nicht von mir,
sondern vom Bundesministerium für Gesundheit.

Viele Grüße!
Merger

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Was bitte hat der selbst bestimmbare Umfang …
… der EGK mit deren gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen - **wie bereits korrekt von Czauderna /t/gesundheitskarte-passbild-gefordert/6580361/6

Hallo,

auch in einem Forum sollte man Höflichkeitsfloskeln die man auch im normalen Leben benutzt nicht vergessen!

Ach, und es ist höflicher, den armen Leuten hier im Forum ständig (nicht nur hier in diesem Thread!) einen was vom Pferd zu erzählen??
(Diese Frage ist übrigens genauso rhetorisch gemeint wie die Eingangsfrage.)

Da steht unter anderem:
Sie haben die Wahl!
Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte.

Ja und??? Selbst mir als relativer Laie auf dem Gebiet ist klar, dass du hier Äpfel mit Birnen vergleichst, sprich: der Nutzungsumfang was ganz anderes ist als die bereits o.g. gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen! Und das sogar noch, nachdem der hier im Forum als Krankenkassenexperte Günther Czauderna anerkannte Krankenkassenexperte den passenden Gesetzestext verlinkt hat!
Das nenne ich mal ignorant. Respekt.

Zur weiteren Beachtung: dieser Text stammt nicht von mir, sondern vom Bundesministerium für Gesundheit.

Der wird inhaltlich auch richtig sein, hat aber mit der Thematik rein gar nichts zu tun!

Grüße, Cornetto**

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Fräge?
Hallo Günter,

dass ein Passbild drauf sein müsste ist nach Deinem Post somit unumstritten.
Was passiert aber, wenn man garnicht auf das Schreiben reagiert und kein Passbild abgibt?

VG René

hallo…

ich maße mir nicht an die Informationen vom Ministerium der Gesundheit als falsch oder richtig darzustellen.

Es mag sein, dass diese Informationen auf die ich hingewiesen habe zwischenzeitlich überholt sind.

Auf den weiteren Text in Ihrer beleidigenden Info gehe ich nicht ein.

Gruß Merger

Hallo,
gute Frage - da wir erst ganz am Beginn stehen (wir müssen 10% bis zu einem bestimmten Termin mit der neuen karte versorgt haben), weiss
ich es wirklich noch nicht. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es
spätestens nach Ablauf der Gültigkeit der jetzigen Karte ohne Bild keine neue gibt (liefe dann so wie beim Personalausweis).
Gruss
Czauderna

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Hallo L.B.

in deinem Link steht aber auch nichts Fragerelevantes!!!

???
Ich hab nix verlinkt…

Grüße,
Tinchen