Was bitte hat der selbst bestimmbare Umfang …
… der EGK mit deren gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen - **wie bereits korrekt von Czauderna /t/gesundheitskarte-passbild-gefordert/6580361/6
Hallo,
auch in einem Forum sollte man Höflichkeitsfloskeln die man auch im normalen Leben benutzt nicht vergessen!
Ach, und es ist höflicher, den armen Leuten hier im Forum ständig (nicht nur hier in diesem Thread!) einen was vom Pferd zu erzählen??
(Diese Frage ist übrigens genauso rhetorisch gemeint wie die Eingangsfrage.)
Da steht unter anderem:
Sie haben die Wahl!
Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte.
Ja und??? Selbst mir als relativer Laie auf dem Gebiet ist klar, dass du hier Äpfel mit Birnen vergleichst, sprich: der Nutzungsumfang was ganz anderes ist als die bereits o.g. gesetzlichen (Mindest-)Anforderungen! Und das sogar noch, nachdem der hier im Forum als Krankenkassenexperte Günther Czauderna anerkannte Krankenkassenexperte den passenden Gesetzestext verlinkt hat!
Das nenne ich mal ignorant. Respekt.
Zur weiteren Beachtung: dieser Text stammt nicht von mir, sondern vom Bundesministerium für Gesundheit.
Der wird inhaltlich auch richtig sein, hat aber mit der Thematik rein gar nichts zu tun!
Grüße, Cornetto**