Gesundheitskosten nach Überfall

Hallo allerseits,

bekannter U-Bahn-Schläger aus Berlin ist ja nun verurteilt. Seinem Opfer entstanden sicherlich erhebliche Kosten durch diverse Krankenhausbesuche, die die KK bezahlt hat. Kann die Kasse des Opfers jetzt die Unkosten vom Täter zurückverlangen?

Ralph

sie kann nicht nur, sie wird… und das kann einen jungen menschen der so nen mist gemacht hat gaz schön ruinieren.

Hallo hohes Kuh,

sie kann nicht nur, sie wird

Danke für die Auskunft.

… und das kann einen jungen
menschen der so nen mist gemacht hat gaz schön ruinieren.

Ich kann nicht sagen, dass mir das leid tut. Wer Mist macht, muss auch dafür geradestehen.

Ralph

Ergänzung
Hallo,

sie kann nicht nur, sie wird… und das kann einen jungen
menschen der so nen mist gemacht hat gaz schön ruinieren.

und das schöne ist, dass selbst eine Privatinsolvenz daran nichts ändert, denn Forderungen, die aus Bußgeldern, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten resultieren, fallen nicht in die Restschuldbefreiung.

Ich hatte kürzlich gerade einen Fall, wo ein Jugendlicher eine Brandstiftung begangen hat. Neben den strafrechtlichen Sanktionen hatte er Schadenersatz in Höhe von über 70.000 Euro zu leisten. Das hat ihn sehr viel härter getroffen als die Sanktion durch das Jugendericht, denn mit einem solchen Schuldenberg als Heranwachsender ins Leben zu starten, ist alles andere als angenehm.

Andererseits ist dann eine lebenslange Karriere als ALG-II Empfänger vorgezeichnet. Kurzum: Leben versaut!

Gruß

S.J.