Gesundheitspfleger und Vorstrafe

Angenommen jemand beabsichtigt eine Ausbildung in der Krankenpflege , hat aber eine schon 6 Jahre zurückliegende Vorstrafe wegen eines Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Kann das seiner beruflichen Laufbahn schaden. Steht das noch im Führungszeugniss? Wer weiß Rat?

Hallo Yogi,

das hängt in erster Linie von der Strafe ab, die seinerzeit verhängt wurde.

Geldstrafen von bis zu 90 Tagessätzen werden ohnehin nicht in das Führungszeugnis eingetragen; derjenige gilt als nicht vorbestraft. Für Freiheitsstrafen ist die Regelung etwas komplizierter, deshalb empfehle ich Dir die Lektüre des BZRG - http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bzrg/ -, dort findest Du (§§ 30-40) alle wichtigen Infos zum Thema.

Gruß

Renee

PS. Schlimmer wäre es gewesen, wenn jemand, der schon die Ausbildung abgeschlossen hat, verknackt worden wäre; da hätte auch - je nach Vergehen - Berufsverbot verhängt werden können.

Hallo Yogi! Hallo Renee!
Wenn ich mich richtig erinnere, muß für die Aufnahme in die Krankenpflegeschule ein leeres Führungszeugnis vorliegen. Das Führungszeugnis ist unbedingt ein Bestandteil des Bewerbungsschreibens für die Krankenpflegeschule.
Ansonten:

PS. Schlimmer wäre es gewesen, wenn jemand, der schon die
Ausbildung abgeschlossen hat, verknackt worden wäre; da hätte
auch - je nach Vergehen - Berufsverbot verhängt werden können.

Ganz bestimmt sehr blöd und schlimm. Aber derjenige kann trotzdem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Jedenfalls kenne ich den (wahren, echten) Fall von XY: Während der 3-jährigen Ausbildung zur Krankenschwester mußte sie 3 mal zu einer Entziehungskur. Sie wurde zum Examen zugelassen, was sie auch bestand. Und das mit einem 1! Doch es wurde ihr mitgeteilt, daß sie die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ nicht führen durfte. Und obwohl sie das schon Monate vor dem Examen in Kenntnis gesetzt wurde, entschied sie sich, die Ausbildung zu beenden. Ich würde es vermutlich auch so tun.

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena