Ich beabsichtige eine Ausbildung in der Krankenpflege zu machen, habe aber eine schon 6 Jahre zurückliegende Vorstrafe wegen eines Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Kann das meiner beruflichen Laufbahn schaden. Steht das noch im Führungszeugniss? Wer weiß Rat?
Hallo,
ein polizeiliches Führungszeugnis kostet nicht gerade viel und kann ja jederzeit beantragt werden.
Darüber hinaus stellt sich allerdings gerade in dem vorliegenden Fall für mich die Frage, ob ich da nur einen gesundheitlichen Hintergrund hineininterpretiere oder tatsächlich einer vorhanden ist. Dieser sollte dann bitte im eigenen Interesse zunächst mal angegangen werden. Unter www.NAKOS.de sind dazu Tips zu finden.
Ansonsten ist - falls sich in diesem Jahr nichts verändert hat - in einer Bewerbung das akute bzw. aktuelle anzugeben.
Gruß
R