Gesundheitsprüfung bei der BU

Hallo,

ich habe da mal eine Frage (bzw. zwei) zum Fragebogen (es geht hier um die BU beim Volkswohlbund):

Wurden Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt wegen Erkrankungen und Beschwerden hinsichtlich:

(und da ist jetzt GANZ VIEL aufgeführt).

Nun meine Frage: Von den oben aufgeführten Erkrankungen habe ich einige. Jedoch wurde ich in den letzten 5 Jahren dazu ärztlich nicht untersucht/behandelt. Nun müßte ich diese bei der Gesundheitsprüfung in diesem Fall nicht angeben, so lese ich das heraus.

Muß ich das aber trotzdem angeben, weil dies hinterher im Versicherungsfalle dann gegen mich ausgelegt werden kann, wenn
a) herauskommt das ich wegen einer Krankheit die ich zu Vertragsabschluß hatte und diese Krankheit die BU auslöst bzw.
b) herauskommt das ich eine Krankheit bei Vertragsabschluß nicht angegeben habe und später eine ganz andere Krankheit bzw. ein Unfall die BU auslöst?

Mir ist folgendes Beispiel aus dem Fernsehen bekannt: Ein Mann verstirbt an Magenkrebs. Die hinterbliebene Ehefrau hatte damals versucht die 30.000 DM Versicherungssumme zu erhalten. Der Antrag wurde von der Versicherung deswegen abgelehnt, weil der Mann nicht angegeben hat, schonmal Magenschmerzen gehabt zu haben! (wer hat denn noch nicht Magenschmerzen gehabt, denn das ist ja so selten wie weinende Kinder :wink:?

Gruß, Torsten

Guten Tag Torsten,
richtig ist, dass die Fragen des Versicherers vom Antragsteller
wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, da dieser ansonsten
Gefahr läuft, im Schadenfall leer auszugehen.
Den BU-Bogen der genannten Gesellschaft kenne ich nicht. Ich weiß aber
von anderen Gesellschaften, dass dort die Gesundheitsfragen so gestaltet sein können, dass keine Berichtslücke vorhanden ist, obwohl in der einen oder anderen Frage nur ein 5-Jahres-Zeitraum auftaucht.
Das bedeutet, das derjenige schon im Ansatz gekniffen sein kann, der den Fehler begeht, vereinzelt genannte Berichtszeiträume etwa auf alle
Gesundheitsfragen zu übertragen. Ohne dass er weiß, wo die Glocken hängen, hat er damit bereits seine vorvertragliche Anzeigepflicht
verletzt und bezahlt seine Beiträge im Zweifel für dumme Nüsse.
Mein Rat an Sie lautet: Prüfen Sie genauestens auch die anderen
Gesundheitsfragen Ihres Anbieters. Wenn dort etwa kein definierter Berichtszeitraum auftaucht, sind Sie gehalten, Ihre Krankengeschichte

  • bezogen auf diese Frage - (z.B. „Wurden Sie ärztlich behandelt?“)
    umfassend darzulegen.
    Wenn Sie mit den Gesundheitsfragen nicht klarkommen, dann verlassen
    Sie sich auch nicht auf beschwichtigende Äußerungen des Vermittlers
    („Das ist nicht so wichtig. So ist das nicht gemeint.“).
    Der Vermittler hat ein vorrangiges Interesse daran, dass ein Vertrag zustandekommt und weniger daran, dass dieser in vielleicht 8 Jahren
    rechtssicher greift.
    Gehen Sie damit zur Verbraucherzentrale und lassen Sie sich beraten
    oder suchen Sie einen anderen Anbieter, dessen Gesundheitsfragen
    eindeutig formuliert sind.

Gruß
Günther

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Hallo,

ich habe da mal eine Frage (bzw. zwei) zum Fragebogen (es geht
hier um die BU beim Volkswohlbund):

Wurden Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich oder
therapeutisch beraten, untersucht oder behandelt wegen
Erkrankungen und Beschwerden hinsichtlich:

(und da ist jetzt GANZ VIEL aufgeführt).

Nun meine Frage: Von den oben aufgeführten Erkrankungen habe
ich einige. Jedoch wurde ich in den letzten 5 Jahren dazu
ärztlich nicht untersucht/behandelt. Nun müßte ich diese bei
der Gesundheitsprüfung in diesem Fall nicht angeben, so lese
ich das heraus.

Grundsätzlich würde ich Ihnen da zustimmen, aber :
Können Sie sich ganz sicher sein, daß der Arzt bei Ihrem letzten Arztbesuch nicht nebenbei auch eine Untersuchung/Nachuntersuchung zu einer Ihrer Vorerkrankungen gemacht hat - ohne Sie ausdrücklich darüber zu informieren? Da würde ich dann doch lieber erst mal den Arzt konsultieren.

Desweiteren sollten Sie prüfen, ob Sie durch die oder eine dieser Vorerkrankungen, die in den letzten 5 Jahren weder untersucht noch behandelt wurden, nicht vielleicht doch Medikamente nehmen bzw. nehmen sollen oder ein ganz klein wenig „dauerhaft körperlich beeinträchtigt“ sind. Diese Fragen kommen dann ja auch noch unter Punkt 4 bzw. 12.

Freundliche Grüße
Gerd