Gesundheitsprüfung bei privater KV

Hallo !
Ich habe eine Frage zum Thema „Private Krankenversicherung“.
Es geht darum, daß ich mich gern privat versichern würde.
Dazu habe ich nun auch Kontakt mit einem Versicherungsbüro
aufgenommen, welches mir auch gleich Antragsformulare zugesandt
hat.

Nun muß ich mich ja der obligatorischen Gesundheitsprüfung unter-
ziehen und habe dabei ein kleines Problem. Ich habe mich nämlich
im vergangenen Jahr kurzzeitig einer Psychotherapie unterzogen,
da ich unter psychosomatischen Beschwerden litt, die mein Leben
stark beeinträchtigt haben. Zum Ausschluß einer organischen
Erkrankung ist außerdem auch eine umfangreiche Diagnostik mit
Magenspiegelung, Ultraschall etc. gelaufen. Dabei wurde jedoch
nichts gefunden. Ich bin also organisch nachweisbar gesund.

Allerdings habe ich nun gehört, daß Antragsteller von den
Versicherungen oftmals abgelehnt werden, wenn sie sich einmal
einer psychotherapeutischen Behandlung unterzogen haben.
Stimmt das ? Wenn ja, was kann ich da noch machen ? Ich habe
an sich nämlich nicht vor, irgendetwas der Versicherung gegen-
über zu verschweigen. Was soll ich nur machen ? Wäre schön, wenn
hier jemand einen Tip für mich hätte.

Kai

Hallo Kai,
einen generellen Ausschluß gibt es nicht. Es wird bei jedem Antrag nachgeschaut, welche Krankheit vorlag und inwieweit diese sich auf den zukünftigen Versicherungsverlauf auswirken könnte.

Verschweigen würde ich auch nichts, denn das würde bedeuten, wenn es der Versicherer herausbekommt, wäre er Leistungsfrei.

Empfehlung von mir: Die bestehende Krankenversicherung nicht kündigen und erstmal die Antwort der PKV abwarten. Alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten und die behandelnden Ärzte angeben. Die PKV soll sich da erkundigen.

Andere Möglichkeit?? Wir haben schon mal bei einem Kunden das so gemacht, das der Kunde den Arztbericht selber von seinem Arzt geholt hat. Dann haben wir den Bericht dem entsprechenden Sachbearbeiter vorgelegt und der hat sich den (ohne Antrag) mal duchgeschaut. Festgestellt wurde dabei, das der Kunde bei uns sehr wahrscheinlich gar nicht angenommen würde oder nur mit sehr hohen Zuschlägen und daher haben wir auf einen Antrag verzichtet (Meldung in das Zentrale Antragsregister entfiel somit). Die Kosten des Berichtes trug der Kunde da selber, aber es war MM nach die beste Lösung. Lieber einmal 40 € auf den Tisch als im Melderegister stehen. Denn dann werden zukünftige Anträge richtig schwer!!

Gruß
Martin

Hallo Kai,

für deine Situation gibt es verschiedenste Lösung:

  1. In welchem Beruf arbeitest du ? Hier ist ein Gruppentarif interessant

  2. Du stellst einen Antrag bei einem Versicherer der dich
    zu einer Untersuchung einlädt und dann die Versicherbarkeit
    feststellt.

Grüße

Björn

Hallo,

  1. Du stellst einen Antrag bei einem Versicherer der dich
    zu einer Untersuchung einlädt und dann die Versicherbarkeit
    feststellt.

Bei einer Ablehnung ist er dann im Zentralregister gemeldet und muß bei anderen Anträgen die Frage nach „abgelehnten Anträgen“ mit JA beantworten. Dann kommt die rote Signallampe bei allen VR. Frag mal Raimund, der kann dir davon ein Lied singen (Sprichwort!!!*g*).

Gruß

Martin

Hallo Martin,

in welchen KV-Anträgen, hast du schonmal eine Frage gefunden,
ob du schon woanders abgelehnt worden bist ?

Die einzige Möglichkeit ist ein Anruf beim Risikoprüfer,
auch sogenannte „Probeanträge“ sind rechtlich richtige
Anträge und ihrgendwann muß ein scharfer Antrag gestellt werden.

Grüße

Björn

Hallo erstaml,

in welchen KV-Anträgen, hast du schonmal eine Frage gefunden,
ob du schon woanders abgelehnt worden bist ?

Also es steht folgende Frage drin:„Vorversicherung: Besteht, bestand oder wurde eine der folgenden Versicherungen beantragt bzw. Heilfürsorge gewährt: A-Gesetzliche Krankenversicherung/Pflege (Ja/Nein), Private Kranken/Pflegeversicherung (Ja/Nein), Pflegezusatz (Ja/Nein), Heilfürsorge (Ja/Nein)“
Darunter findest du meistens die Frage: „Wurde eine dieser versicherungen nicht oder nicht zu normalen Bedingungen angenommen?“
Diese Fragen gehören zur normalen Risikoanalyse und dem Risikomanagment der VR.

Die einzige Möglichkeit ist ein Anruf beim Risikoprüfer,
auch sogenannte „Probeanträge“ sind rechtlich richtige
Anträge und irgendwann muß ein scharfer Antrag gestellt
werden.

Genau das ist der Punkt, warum man mit der Beantragung sehr vorsichtig sein sollte. Wenn ein VR den Antrag aufgrund von gesundheitlichen Gründen abgelehnt hat, speichert er die Daten ab. An das Zentralregister wird mitgeteilt, das der VN den Vertrag nicht bekommen hat und fertig (ohne Mitteilung der Gründe). Jetzt stellt der VN einen Antrag bei einem anderen VR und gibt an, das er einen Antrag gestellt hat, der abgelehnt wurde. Wie glaubst du, reagiert der VR?? Rote Signallampe an und haargenau prüfen. Jede Kleinigkeit kommt auf die Waagschale. Bei vielen VR werden diese teilweise OHNE Prüfung stumpf abgelehnt. Hierzu die Aussage eines Prüfers:„Wenn der VN bei der XY abgelehnt worden ist, brauchen wir uns damit garnicht zu beschäftigen. Wir würden sogar noch härter prüfen!“

Gibt der VN nicht an, das ein Antrag abgelehnt worden ist und es kommt im nachhinein heraus, tja dann war es das mit Leistung…

Daher meine Empfehlung bei vorhandenen Behandlungen die einen Ausschluß nach sich ziehen würde:" Selbst den Arztbericht hohlen. Der Versicherungsonkel soll diesen OHNE Antrag zum Risikoprüfer weitergeben!!!"

Gruß

Martin

Hallo !

Danke erstmal für die Antworten ! Aber was sind eigentlich
„Behandlungen, die einen Ausschluß nach sich ziehen könnten“ ?
Und überhaupt: Darf so eine Versicherung überhaupt ohne meine
Zustimmung meine Daten in einem Melderegister speichern, wenn
ich gar nicht bei ihr Mitglied bin ? Das ist doch an sich ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz oder nicht ? Finde das alles sehr merkwürdig.

Kai

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