Gesundheitsprüfung/Fragen Krankenkassenwechsel

Hallo,
folgende Problematik beschäftig uns sehr. Es geht um meine Frau (53J), die an PPMS erkrankt ist. Sie ist noch arbeitsfähig und zur Zeit bei einer PKV versichert. Nun möchte meine Frau mit Zustimmung ihres Arbeitsgebers ein paar Stunden weniger arbeiten und kommt dadurch mit ihrem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, in eine gesetzl. Krankenkasse zurück zu wechseln, was im Fall einer evtl. späteren Erwerbsunfähigkeit (Rente) von großem finanziellen Vorteil wäre.
Gibt es beim Wechsel eine Gesundheitsprüfung oder Fragen zu Vorerkrankungen oder ist das nur ein formaler Anmeldevorgang durch die Personalabteilung? Kann eine gesetzliche KK ( oder Ersatzkasse wie z.B. die BEK ) einen ablehnen und steht man dann ohne Versicherung da? Kündigt man selbst bei der PKV oder wird das dann von der z.B. BEK vorgenommen? Ist mit irgendwelchen Schwierigkeiten zu rechnen?
Viele Fragen, ich hoffe auf Antworten.
Danke und Gruß, Biker

Hallo,

durch die Verringerung der Arbeitszeit und des Lohnes tritt Versicherungspflicht ein. Hiervon kann man sich befreien lassen, was aber hier nicht gewünscht wird. Hat man sich früher schon einmal bei Erhöhung der Entgeltgrenze und eintretender Versicherungspflicht befreien lassen, wirkt diese Befreiung weiter. Eine Rückkehr ist dann nicht möglich.

Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber bei der von dem Arbeitnehmer gewünschten Krankenkasse.
Zu den Fragen:
1.Eine Gesundheitsprüfung erfolgt durch die gesetzliche Krankenkasse nicht und eine Ablehnung ist ebenfalls nicht möglich
2. Die Kündigung muss von dem Privatversicherten selbst vorgenommen werden.Dies geschieht durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse über die Versicherungspflicht.

Es ist aber hier keine Kündigung, sondern eine Umwandlung der PKV in einen Zusatztarif zu empfehlen. Damit erhält man neben den Leistungen der GKV zusätzliche PKV-
Leistungen wie stationäre Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, 2-Bett-Zimmer) Zahnersatzzuschüsse usw.

Mit dieser Umwandlung gehen auch nicht die in vielen Jahren angesammelten Altersrückstellungen der PKV verloren, sondern werden in den Zusatztarif eingerechnet. Im günstigsten Falle kann dadurch der Zusatztarif sogar beitragsfrei werden oder besonders beitragsgünstig.

Gruß Woko