Gesundheitsprüfung in der PKV bei ALG 2 ?

Liebe/-r Experte/-in,
durch einen doppelseitigen Schlaganfall bin ich ALG2- Empfänger geworden. Ich war vorher privat krankenversichert.
Soweit ich weiß muß mich meine letzte Krankenversicherung zum Basistarif wieder nehmen und zwar ohne Gesundheitsprüfung.
Nun sagt die AXA aber, eine Gesundheitsprüfung wäre zwingend erforderlich falls ich mal irgendwann den Tarif wechseln würde. Sie weigern sich den Vorgang weiter zu bearbeiten wenn ich den Untersuchungsbericht nicht vorlege.
Dürfen die das?

Danke für Eure Hilfe!

Guten Tag,
aus welchem Grunde sind Sie denn nicht krankenversicherungspflichtig geworden?

Danke.

Gruß

Harald Wesely

Ja. Eine Gesundheitsprüfung wird aus den von AXA genannten Gründen durchgefüht.

Unabhängig davon wird Ihr Antrag auf den Basistarif angenommen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Hallo,
ich war hauptberuflich selbstständig.

Hallo,

leider müssen Sie diese Gesundjeitserklärung machen, und bekommen dann wahrscheinlich
auch einen hohen Zuschlag, werden dann aber versichert.Es gibt keine andere Möglichkeit.
Wenn siue Fragen haben, einfach melden!

www.yildiz-Allianz.de

Hallo

Dazu kann ich Ihnen leider nicht helfen.

Gruß Anja

Hallo Herr Cremer,

es ist immer wieder verwunderlich, was sich die Firmen einfallen lassen. Hier hilft eine kurze Schilderung an den Ombudsmann der PKV, das wirkt meist wunder und geht relativ schnell.

Mfg
Ossi199

Hallo,

der Basistarif ist ohne Gesundheitsprüfung anzubieten.
Ich habe noch nie gehört, dass ein Versicherer f. d. Basistarif eine Untersuchung fordert.
Richtig ist auch, dass man sich dort zu versichern hat, wo man zuletzt versichert war.

Sollte eventuell später ein Tarifwechsel in höherwertige Tarife gewünscht werden, dann ist die Forderung nach Risikoprüfung (Gesundheitsfragen oder ärztl. Untersuchung) ohne Weiteres gerechtfertigt.
Aber nicht für den reinen Basistarif.
Wenn´s weiterhin Probleme gibt, empf. ich, den KV-Ombudsmann zu kontaktieren. Das hat schon oft weitergeholfen.

Ombudsmann für private Kranken und Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Auch für den Basistarif gibt es eine Gesundheitsprüfung. Der Versicherer muss Ihren Versicherungsschutz jedoch annhmen, da es einen Kontrahierungszwang für den Basistarif gibt.

Viele Grüße
Sven

Dürfen die das?

Ja
ohne Ihre Mitwirkung bei den Untersuchungen erhalten Sie den Versicherungsschutz nicht.
Gruß

Hallo das mit der Gesundheitsprüfung ist so üblich
ändert aber nichts an der Tatsache das Du genommen werden mußt.

Hallo,

gute Frage. Keine Ahnung. Da solltest du mit zum Anwalt gehen. Ist eine Gesundheitsprüfung mit Nachteilen für dich verbunden?

Hallo Elmar,
ja, die dürfen das. Wenn Du nicht kooperierst, so dass der Versicherer keine Einschätzungsmöglichkeit hat, kann er einfach sagen, eine Absicherung ist nur möglich, wenn die erforderlichen Gesundheitsangaben erbracht werden. Also so ist zumindest meine Einschätzung.

Speziell in Deinem Fall würde ich eine Anfrage mit „möglichst konkreter Info“ an den Ombudsmann der PKV richten. Der Ombudsmann ist Vermittler zwischen den Versicherten und der PKV (und unparteiisch, eher mit der Neigung, den Versicherten zu helfen, damit die mit der PKV besser klar kommen. Er hat die Möglichkeit, auch mit den Versicherern im Kundeninteresse zu verhandeln oder zu schlichten, Dinge voran zu bringen.
Seine Dienste sind grundsätzlich kostenlos. Mache das bitte.

Hier der Kontakt zu ihm (mit allen Info`s):
http://www.pkv-ombudsmann.de/

Hoffe, etwas geholfen zu haben :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter

Korrekt. Eine Risikoprüfung ist auch für den Basistarif notwendig. Allerdings kann die Versicheurngsgeselschaft keinen Risikozuschlag fordern. Die Risikoprüfung ost nur für die AXA notwendig, hat für Sie als Kunde allerdings keine Auswirkungen.

Grüße
J. T.

Guten Tag,

bitte entschuldigen Sie die -urlaubsbedingt- verspätete Antwort.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld II? Dann löst dieses unter Umständen auch eine Versicheurng in der GKV aus.

Sind Sie dem GKV System nicht zuzuordnen und nicht versicherungspflichtig gem. §5 SGB V, so ist eine Aufnahme im Basistarif möglich. Dieses muss jeder private Krankenversicherer tun (mit zwei Ausnahmen. Hat der Versicherer wegen Nichtzahlung der Beiträge gekündigt oder wegen Anzeigepflcihtverletzung, dann muss DIESER Sie nicht aufnehmen.)

Der Versicherer führt bei Aufnahme in den Basistarif eine Gesundheitsprüfung durch. In Sofern hat die AXA recht, das diese Angaben / Untersuchungen nötig sind. Diese dienen der Kalkulation und dem Ausgleich aus dem „großen Topf Basistarif“.

Ein Zuschlag wird zwar kalkuliert, aber nicht erhoben.

Gruß
Sven Hennig