Hallo,
die Verfassung bzw. das BVerfG sind bei Steuern eher großzügig, allerdings ergibt sich durch das PKV-GKV-System in der Tat ein Spezialproblem der Doppelbelastung, wenn die PKVler an den Beitragsermäßigungen nicht teilnehmen (wenn sie denn kommen, denn bisher scheint im GKV-System mehr Einnahme einfach „veratmet“ worden zu sein), aber mehr Steuern zahlen und weniger Arbeitgeberzuschuss bekommen, auch auf der Grundlage vom Standardtarif. Die Frage gehört aber wahrscheinlich besser ins Steuerbrett.
Durch die Gesundheitsreform ist nicht nur der Gleichbehandlungsgrundsatz betroffen, sondern auch das Rückwirkungsverbot, die Berufsfreiheit der Krankenversicherer und andere steuerrechtliche Belastungsgrenzen.
Die Union will in jedem Fall die Zweckbindung der Gesundheitssteuer auf die Kinderversicherung / Ehegattenversicherung herstellen und dies bedeutet, dass auch PKVler dann Anspruch auf Leistungen für die Kinder haben. Daher will Prof. Lauterbach unbedingt auch die Beitragsbemessungsgrenze erhöht haben, um eine Abwanderung in die PKV zu vermeiden, wenn dort jetzt auch Leistungen für Kinder / Ehegatten vom Staat finanziert werden. Das stellt aber einen tiefgreifenden Eingriff in die Berufsfreiheit der PKV dar, weil das Neukundengeschäft zum Erliegen käme, langfristig würde dies dann zu Steigerungen der PKV-Beiträge um schätzungsweise allein deshalb um 20 % bedeuten.
http://www.handelsblatt.com/Politik/Deutschland/pshb…
Ich rechne schon entweder mit Leistungen auch für PKVler oder einen Notausgang für PKVler in die GKV. Es kann jedenfalls nicht schaden, seinen Abgeordneten aus dem Verhandlungsgremium dazu persönlich anzuschreiben und nicht abzuwarten, was „die da oben“ so vereinbaren. Politik ist auch aktives Gestalten. Ich finde, dass die Melkkühe der Nation schon aktiver werden sollten.
Die Verhandlungsführer könnten von sich auf andere schließen und damit die Situation der PKVler in der Realität übersehen.
Frau Schmidt ist als Lehrerin und Beamtin schon seit Ewigkeiten mit Beihilfeanspruch in der PKV, daher zahlt sie selbst einen geringen Beitrag in der Privaten. Sie ist für freie Wahlmöglichkeiten zwischen GKV und PKV und innerhalb der PKV.
Neulich war ja auch der neue steuerliebende SPD-Chef mit seinen Einkünften in der Presse. Der hat eine Eigentumswohnung mit wesentlich mehr Zinsen als Mieteinkünften, aber bei sonst 200.000 Euro Einnahmen als MP, Diäten, Aufwandsentschädigung für Aufsichtsratsmandate etc. tut es dem natürlich weniger weh als Ihnen, wenn mal eben 300 bis 450 Euro Steuererhöhung monatlich im Gespräch sind.
Grüße
EK