Gesundheitsreform

Hallo,
heute muss ich mal was fragen: die Gesundheitsreform liegt im Moment wohl mal wieder auf Eis. Dennoch zeichnet es sich ab, dass alle (GKV-versicherte wie Privat-versicherte) mehr Steuern zahlen sollen, um die Beiträge in der GKV senken zu können. Und auch, um die Familienversicherung (Kinder und Hausfrauen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert) finanzieren zu können. Letzteres kennt die PKV nicht, hier hat jede Hausfrau und jedes Kind einen eigenen Vertrag, wenn der Mann als einziger in der Familie einer Beschäftigung nachgeht.

Frage: Verstösst diese Absicht nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in unseren Grundgesetz? Wie bringt man eine Klage auf den Weg?

Viele Grüsse
T.

Hallo,
um die Frage ausreichend bantworten zu können, muessten Sie uns
mitteilen, ob Sie die PKV verklagen wollen, weil die Geld für
die Versicherung nehmen oder ob Sie die GKV verklagen wollen, weil
die kein Geld für die Versicherung nehmen.
Gruss
Czauderna

Guten Tag,

ist die Antwort witzig gemeint oder hab ich mich so umständlich ausgedrückt? Ich finde, eine Steuer für alle um eine Entlastung der Beiträge zu GKV finanzieren zu können, verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Gesetze bringt der Staat auf den Weg, also Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland.

VG
T.

Augenwischerei
Hallo,

ist die Antwort witzig gemeint oder hab ich mich so
umständlich ausgedrückt? Ich finde, eine Steuer für alle um
eine Entlastung der Beiträge zu GKV finanzieren zu können,
verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Gesetze bringt
der Staat auf den Weg, also Klage gegen die Bundesrepublik
Deutschland.

auch wenn ich Deinen Ansatz recht gut verstehen kann, ist das Kind schon längst in den Brunnen gefallen. Die Steuerfinanzierung von Sozialversicherungen ist seit langem gelebte Realität, die das immer praxisorientierte BVerfG nicht einfach kippen wird.

Im übrigen wird sich die Tendenz, Kosten zwecks Vertuschung des Ausmaßes der Finanzierungslücken zu sozialisieren, weiter verstärken. Schon jetzt zahlt der Bund rd. 80 Mrd. Euro an die Rentenkasse und rd. 4 Mrd. an die Krankenkassen.

Auf diese Weise dreht man an der Einnahmenseite herum ohne die Ausgabenseite in den Griff zu bekommen. Die Beitragssätze schießen also nicht durch die Decke, sondern die Mehrausgaben werden fein säuberlich im Bundeshaushalt versteckt.

Im Prinzip muß man positiv festhalten, daß die Politik aus der Diskussion aus der Praxisgebühr gelernt hat: Je offensichtlicher Kosten und Leistung für den Beitragszahler und Patienten sind, desto ungehaltener wird er. Was liegt also näher, die Kosten nicht nur pauschal den GKV-Mitgliedern aufzuladen sondern gleich allen Steuerzahlern aufzuladen, unabhängig davon, ob sie Kunde der GKV oder Patient sind.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

danke für Deine ausführliche Antwort. Ungesetzlich bleibt dieses System aus meiner Sicht dennoch. Und auch wenn man es mit Solidarität begründet, wie weit muss, besser darf, die gehen. Ab wann wird auch das BVG da die Augen nicht mehr zumachen können und hier eine andere Regelung fordern. Wie klagt man nun dagegen?

Fall aus der Praxis: eine Familie mit 2 Kindern zahlt für die PKV mehr als 1000 Euro im Monat. Jedes Kind hat einen eigenen Vertrag, nix Familienversicherung. So weit so gut, hat er ja vorher gewusst - und schliesslich sind die Leistungen ja auch besser. Trotzdem: jetzt soll er noch mehr Steuern zahlen damit GKV-versicherte weniger Beiträge zahlen und die Kinder derer kostenlos bleiben können. Auf welcher Rechtsgrundlage passiert so was? Auch wenn sie es seit Jahren aus dem Steuertopf nehmen, das ist doch nicht in Ordnung! Ich will klagen!

VG
T.

Hallöchen,

danke für Deine ausführliche Antwort. Ungesetzlich bleibt
dieses System aus meiner Sicht dennoch. Und auch wenn man es
mit Solidarität begründet, wie weit muss, besser darf, die
gehen. Ab wann wird auch das BVG da die Augen nicht mehr
zumachen können und hier eine andere Regelung fordern. Wie
klagt man nun dagegen?

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/…

Gruß,
Christian

Du kannst überhaupt gar keine Klage erheben, sondern allenfalls eine Verfassungsbeschwerde, dmie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wird.

Voraussetzung dafür, dass die VB begründet wäre:

  1. Du musst mit deiner Auffassung Recht haben. Wenn du dich auf den Gleichheitssat beziehst, dann muss dafür Gleiches mit Ungleichem gleich oder Gleiches mit Gleichem ungleich behandelt werden - und zwar ohne sachlichen Grund.

  2. Du musst selbst betroffen sein.

Levay

Danke an Euch beide, die Tipps helfen.

Wenn die Steuern bei allen erhöht werden um ein „solidarisches“ GKV-System zu finanzieren, dann mag das in Ordnung sein. Wenn aber diese alle betreffende Steuererhöhung genutzt wird die Beiträge einzelner (wenn auch einer großen Zahl) zu senken, dann wirds aus meiner Sicht bedenklich. 1. (Levay) ist damit gegeben, 2. sowieso. Also schauen mer mal.

Einen schönen Tag,
Gruss
T.

Hallo,
tut mir leid, ich habe einfach falsch gelesen - ich wollte Sie nicht
veralbern -war mein Fehler.
Antworten haben Sie ja schon erhalten.
Da ich als Krankenkassenmitarbeiter zwar schon eine eigene Meinung
zu diesem Thema habe, aber es sich hier doch mehr um eine grundsätzlich politische Frage handelt, denke ich, dass hier schon
kompetent geantwortet wurde.
Gruss
Czauderna

Fall aus der Praxis: eine Familie mit 2 Kindern zahlt für die
PKV mehr als 1000 Euro im Monat. Jedes Kind hat einen eigenen
Vertrag, nix Familienversicherung. So weit so gut, hat er ja
vorher gewusst - und schliesslich sind die Leistungen ja auch
besser. Trotzdem: jetzt soll er noch mehr Steuern zahlen damit
GKV-versicherte weniger Beiträge zahlen und die Kinder derer
kostenlos bleiben können. Auf welcher Rechtsgrundlage passiert
so was? Auch wenn sie es seit Jahren aus dem Steuertopf
nehmen, das ist doch nicht in Ordnung! Ich will klagen!

Hallo,
ich würde ja erstmal abwarten. Vielleicht ist ja auch gemeint, das alle Kinder dann steuerfinanziert krankenversichert sind. Dann würden also auch deine Privatbeiträge dafür wegfallen.

Beatrix

Nix gegen eine eigene Meinung

Da ich als Krankenkassenmitarbeiter zwar schon eine eigene
Meinung zu diesem Thema habe

Gebe dabei nur zu bedenken, dass im genannten Beispiel der Familienvater die Versicherungsbeiträge aus eigener Kraft schultert, der Staat nix über Steuern mitfinanziert und er Beiträge zahlt, die deutlich über denen liegen, die ein freiwilliges GKV-Mitglied und jeder andere GKV-Versicherte zahlt. Und trotzdem wird er weiter geschröpft und steht zudem am Pranger… Ständig das Gesülz über die böse PKV.

Und nur am Rande: mangels Angebot fand auch die Ehefrau nach dem Erziehungsurlaub für beide Kinder keine neue Stelle und ist praktisch arbeitslos. Durch das Einkommen des Ehemannes aber entfällt Hartz IV und damit auch eine Krankenversicherung. Sie ist nun privat-versicherte Arbeitslose, die in keiner Statistik auftaucht.

Nur mal nebenbei. Damit Sie auch die andere Seite mal hören.

Nicht jeder PKV-versicherte ist Vorstandschef der Deutschen Bank und irgendwann reichts auch mal!

Musste mal gesagt werden.

VG
T.

Dein Beispiel zeigt nur, dass es Zeit wird, jedem einen Anspruch auf Mitgliedschaft in der GKV zu gewähren. Im Gespräch ist immer wieder, dass alle das Recht auf Mitgliedschaft in jeder Versicherung haben, egal ob gesetzlich oder privat. Auch derzeit wird wieder darüber diskutiert, ob sich Private allen öffnen müssen. Ich bin nicht sicher, ob du die geplanten Reformen im Gesamtkonzept bewertest; dir ist wohl auch nicht klar, dass es das Gesamtkonzept noch gar nicht gibt, sondern daran noch gearbeitet wird. Erst am Ende kannst du sehen, ob du nun wirklich benachteiligt wirst oder ob du nicht sogar irgendwelche Vorteile hast.

Levay

oder ob du nicht sogar irgendwelche Vorteile hast.

stimmt, so bringt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze mehr Leute in die GKV, aber den PKV-Versicherten auch mehr Arbeitgeber-Zuschuss, wenn angestellt. Wo man doch Lohnnebenkosten eigentlich senken will… Also alles ziemlich konzeptlos.

Hallo,

Gebe dabei nur zu bedenken, dass im genannten Beispiel der
Familienvater die Versicherungsbeiträge aus eigener Kraft
schultert, der Staat nix über Steuern mitfinanziert und er
Beiträge zahlt, die deutlich über denen liegen, die ein
freiwilliges GKV-Mitglied und jeder andere GKV-Versicherte
zahlt.

ist bei mir laut KV-Seite 516,56. Das sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Anteil zusammen, aber bei den Kosten, die mein Arbeitsplatz verursacht, wird das ja auch so gerechnet.

Und da liegst Du echt drüber, wenn Du nur die Leistungen der GKV in Anspruch nimmst? Hast Du so eine große Familie, oder bist Du mit soviel Vorerkrankungen in die Krankenkasse eingetreten?

Und nur am Rande: mangels Angebot fand auch die Ehefrau nach
dem Erziehungsurlaub für beide Kinder keine neue Stelle und
ist praktisch arbeitslos. Durch das Einkommen des Ehemannes
aber entfällt Hartz IV und damit auch eine
Krankenversicherung. Sie ist nun privat-versicherte
Arbeitslose, die in keiner Statistik auftaucht.

Das trifft auch auf andere zu.

Nicht jeder PKV-versicherte ist Vorstandschef der Deutschen
Bank und irgendwann reichts auch mal!

Und nicht jeder freiwillig in der GKV Versicherte ist ein Schmarotzer.

Gruß, Karin

ist bei mir laut KV-Seite 516,56. Das sind Arbeitnehmer und
Arbeitgeber-Anteil zusammen,

Das stimmt sicher, für die ganze Familie

Und da liegst Du echt drüber, wenn Du nur die Leistungen
der GKV
in Anspruch nimmst?

Liege darüber, weil jeder in der Familie einen eigenen Vertrag hat. Und wir würden auch darüber liegen, wenn wir alle einen Basis-Tarif mit GKV-Leistungen hätten

Das trifft auch auf andere zu.

Ach ja? Wer alles muss sich denn neben den bisher bekannten Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze, Beamten und Selbständigen noch privat um seine KV kümmern? Wer ohne eigenes Einkommen?

Und nicht jeder freiwillig in der GKV Versicherte ist ein
Schmarotzer.

Unsachlich, da das niemand behauptet hat.

Wenn ich heute die Titelseite der RP lese („220 Kassen vor dem Aus?“) dann könnte der Zug ja vielleicht auch in die richtige Richtung gehen. Abwarten.

VG
T.

Hallo Sabralott,

ist bei mir laut KV-Seite 516,56. Das sind Arbeitnehmer und
Arbeitgeber-Anteil zusammen,

Das stimmt sicher, für die ganze Familie

genau, und die besteht aus mir und sonst keinem.

Und da liegst Du echt drüber, wenn Du nur die Leistungen
der GKV
in Anspruch nimmst?

Liege darüber, weil jeder in der Familie einen eigenen Vertrag
hat. Und wir würden auch darüber liegen, wenn wir alle einen
Basis-Tarif mit GKV-Leistungen hätten

Das trifft auch auf andere zu.

Ach ja? Wer alles muss sich denn neben den bisher bekannten
Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze, Beamten und
Selbständigen noch privat um seine KV kümmern? Wer ohne
eigenes Einkommen?

Alle verhinderten Hartz IV-Empfänger. Z.B. aus eheähnlichen Gemeinschaften.

Und nicht jeder freiwillig in der GKV Versicherte ist ein
Schmarotzer.

Unsachlich, da das niemand behauptet hat.

Dein Posting klang durchaus, als ob Du Dich von den Nutzniessern der GKV ausgenutzt fühlst. Da ist der Vorwurf des Schmarotzertums zumindestens nicht mehr weit.

Gruß, Karin

Hallo!

ist die Antwort witzig gemeint oder hab ich mich so
umständlich ausgedrückt? Ich finde, eine Steuer für alle um
eine Entlastung der Beiträge zu GKV finanzieren zu können,
verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Gesetze bringt
der Staat auf den Weg, also Klage gegen die Bundesrepublik
Deutschland.

Also ich wüsste nicht, weshalb so eine Idee grundsätzlich gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde - im Endeffekt kommt es natürlich auf die genaue tatsächliche Ausgestaltung an, eine Verfassungswidrigkeit ist nicht generell auszuschließen. Es ist aber nicht jede Regelung, die einem politisch nicht passt, gleich irgendeine Grundrechtsverletzung.

Es ist auch immer wieder sinnvoll internationale Vergleiche anzustellen, da gibt es in Europa die unterschiedlichsten Modelle, die man sich ansehen sollte. Ob man ein anderes System übernimmt oder nicht kann man dann ja immer noch für sich entscheiden, ich finde aber diesen Reflex mancher, dass immer gleich das ganze Land untergeht, nur weil mal etwas geändert wird, nicht richtig.

(Nur mal zum Vergleich: in Österreich z.B. geht der Trend seit 1955 durchgehend dahingehend, alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Pflichtversicherung zu nehmen - das ist common sense bei rot schwarz orange grün und blau, also allen Parlamentsparteien und Wirtschaft und Arbeitnehmern. Daher sind heute nahezu alle selbstständig und unselbstständig Erwerbstätigen gesetzlich krankenversichert. Oder die Schweiz hat z.B. ein interessantes Modell, das überhaupt nur an den Wohnsitz anknüpft.)

Ich würde eher sagen, das ist hauptsächlich ein rechtspolitisches Problem und damit eine Sache des Gesetzgebers, der auch das Recht hat eine Regelung zu treffen.

Ich persönlich bin ja politisch der Meinung, dass man im Prinzip zwischen zwei Systemen wählen kann, entweder ein solidarisches System (also die Gesunden finanzieren die Kranken und die Gutverdienenden die Schlechtverdienenden) oder ein System in dem jeder für sich selbst verantwortlich ist. Ich persönlich bevorzuge ein solidarisches System.

Was aber nicht funktionieren kann, ist ein Mischsystem. Also einerseits ein solidarisches System, in dem es z.B. einkommensabhängige Beiträge gibt, in dem also die Besserverdienenden die Schlechterverdienenden finanzieren, aber andererseits die Möglichkeit eines Opting out ab einem gewissen Einkommen aus diesem Solidarsystem besteht - und das ist das Problem an der Sache - man versucht da zwei Systeme irgendwie gleichzeitig zu machen.

Da man sich in Deutschland in der Koalition nicht einigen kann, was man daran substanziell ändern soll - bleiben nur „hatscherte“ Lösungen. Das geht halt oft in einer Koalition nicht anders.

Gruß
Tom

Hallo!

Über die Beitragshöhe alleine lässt sich aber noch kein Argument gewinnen. Erst im Zusammenhang mit der Einkommenshöhe wird die Sache argumentierbar - die solltest du vielleicht angeben.

Gruß
Tom

Falsch!

Wird Ihre Haftpflichtversicherung, Ihre Hausrat, Ihre Kfz-Versicherung nach Ihrem Einkommen bemessen? Wie sind Sie denn drauf?

Schwache muss man stützen, keine Frage. Da muss der Staat her. Aber ich VERDIENE meine Geld nicht mit weniger Arbeit. Dann will ich am Ende auch mehr haben. Und mehr zahlen tut der „Besserverdiener“ schon über die Steuerprogression. Jetzt soll er noch was zusätzlich fürs KV-System tun, weil Politiker nicht in der Lage sind, Ausgaben zu kürzen.
Und weil die anderen, die auch mehr Steuern zahlen sollen, jetzt aber bei der gesetzl. KV gerade dafür entlastet werden sollen und die anderen nicht, wirds ungerecht. Denke tatsächlich, dass das verfassungsrechtlich bedenklich ist.

Da könnt ich stundenlang diskutieren.

VG
T.

Es ist aber nicht jede Regelung, die einem
politisch nicht passt, gleich irgendeine
Grundrechtsverletzung.

wer sagt denn so was?

(Nur mal zum Vergleich: in Österreich z.B. geht der Trend seit
1955 durchgehend dahingehend, alle Erwerbstätigen in die
gesetzliche Pflichtversicherung zu nehmen

Na gerne doch. Und diese neue GKV regelt dann nur das „Überleben“, für alles andere ist jeder selbst zuständig. Könnte von mir sein.

Was aber nicht funktionieren kann, ist ein Mischsystem.

So ist es.

VG
T.