Guten Morgen,
ich befasse mich aus aktuellem Anlass mit dem Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrente (Direktversicherung).
> Vertrag wurde in 1980 abgeschlossen - Auszahlung Mitte 2012.
> Beiträge: AG = 3/4 und AN = 1/4
> GMG 2004 wurde in 2004 beschlossen und trat rückwirkend zum 01.01.2004 in Kraft
> Bestätigung BFB in 2008
> § 40 EStG regelt Pauschalversteuerung der abgeschlossenen Verträge auch die Altverträge
> § 3 (63) EStG dto.
> bis 01.04.2007 bestand die Möglichkeit in eine priv.Versicherung zu wechseln
>> Von der Vertragsgestaltung her besteht eine Informationspflicht über ALLE Änderungen seitens der Versicherungsbranche
>> Der AG unterliegt einer Fürsorgepflicht, indem er alle AN explicit ausführlich und umfassend über negative Auswirkungen informieren MUSS.
>>> Es erfolgte KEINE Information seitens VersicherungsGS und AG.
„Dies ist ein eklatanter Regelverstoß“
„In 2003 hätte eine ausserordentliche Kündigung erfolgen können“
„Evtl. eine Aufsplittung des Vertrages.“
„Ein oder zwei neue Verträge ab 01.01.2004“
(für die Vers.G. kein Verlust; denn sie hätte erneut eine Abschlussgebühr erhalten.
Abschließend: Der Vertrag wurde ab 01.01.2012 auf mich als VN (Rentner) umgeschrieben.
Auf die Rückmeldung bin ich äußerst gespannt!
DANKE!!