Gesundheitsreform

Hallo zusammen.
Die neue Gesundheitsreform mit mehr Zuzahlung (Prixisgebühr, Medikament etc.) und weniger Leistung gilt doch nur für die gesetzlichen Krankenkasse oder ? Privat wird alles gezahlt ?

Hallo

Du hast es richtig verstanden. Bei einer privaten Versicherung schliesst Du ein Leistungspacket ab welches genau definiert wurde. Dies kann nur mit Deiner Zustimmung geändert werden.

Bei der gesetzlichen Versicherung, wir sehen es ja gerade, kann der Leistungsumfang geändert werden und Du musst nicht gefragt werden.

Es bleibt also bei privaten Versicherungen alles beim Alten

Gruß Thomas

Hallo zusammen.
Die neue Gesundheitsreform mit mehr Zuzahlung (Prixisgebühr,
Medikament etc.) und weniger Leistung gilt doch nur für die
gesetzlichen Krankenkasse oder ? Privat wird alles gezahlt ?

Hallo Gerd,

Thomas hat natürlich vollkommen recht.

Bei der PKV kann die Kostensteigerung nur über eine Erhöhung des Beitrages oder eine Erhöhung der Selbstbeteiligung erfolgen.

Gruß
Ralf

Hallo!

Die Gebühr gilt nur für gesetzlich Versicherte, denn die meisten privaten Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Beitragssätze ordentlich erhöht.
Gruß
Rosa
Hallo zusammen.

Die neue Gesundheitsreform mit mehr Zuzahlung (Prixisgebühr,
Medikament etc.) und weniger Leistung gilt doch nur für die
gesetzlichen Krankenkasse oder ? Privat wird alles gezahlt ?

Für privat Vollversicherte (also Selbständige und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze) ändert sich am 01.01.2004 nichts.
Die Verträge laufen daher genauso weiter wie bisher. Also keine Praxisgebühren u.ä…

Bei Beihilfeversicherten (Beamte) gilt dies auch für die Beihilfeergänzungsversicherung. Allerdings öffnen sich hier durch die Übernahme des GKV-Modernisierungsgesetz, kurz GMG (so heißt das Ding nämlich genau) für die Beihilfe entsprechende Lücken. Diese sollten durch entsprechende Änderungen bei den privaten Tarifen wieder aufgefangen werden (ich weiß aber nicht, ob es solche angepassten Tarife jetzt schon gibt)

Die nächsten Runden kommen dann 2005/6, wenn der Zahnersatz und das Krankentagegeld aus der GKV ausgegliedert wird. Auch hier ändert sich aber für Vollversicherte an der Leistung nichts.

Allerdings sinkt der Höchstsatz, den der Arbeitgeber zu bezahlen hat, dadurch, dass er aus dem Beitragsbemessungssatz der allgemeinen GKV-Leistungen berechnet wird.

Das heißt also (als Beispiel), wenn der durchschnittliche GKV-Satz heute 14,0% beträgt, zahlt der AG 7% bis zum Beitragsbemessungssatz (also 7% aus 3450,- € = 241,32 € monatlich).

Durch die Herausnahme von Zahnersatz und Krankentagegeld, wird (oder zumindest soll) der allgemeine Beitragssatz dann auf 12,5% sinken, der Arbeitgeber zahlt also nur noch 6,25%. Das wäre dann (bei gleichem Beitragsbemessungssatz) 6,25% aus 3450.- € = 215,62 €.

(Das sind aber fiktive Berechnungen, da 1.) unklar ist ob die 12,5% erreicht werden und 2.) der Beitragsbemessungssatz nicht gleich bleibt, sondern weiter steigt. Es wird also wahrscheinlich etwas mehr werden.)

Hast du eine recht teure Versicherung, kommen also Mehrkosten auf Dich zu. Hast Du eine Versicherung (incl. Zahnersatz und KT), die weniger als 431,34 € (= 215,62 € * 2) kostet, bleibt die Leistung des AG gleich und es ändert sich nichts.

Das Ganze ist aber auch noch jeweils um 1 Jahr nach hinten verschoben, da sich der AG-Zuschuß immer aus dem GKV-Satz des letzen Jahres berechnet, also 2004 aus dem Satz von 2003.

Ciao, Bernhard

P.S. den Zusammenhang im Posting von „Rosarot“ ist einfach falsch. Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.