Hallo,
vielleicht erscheint meine Frage im ersten Moment ziemlich blöd, aber ich habe mich (bis jetzt) wenig mit diesem Thema auseinander gesetzt.
Und zwar wurden ja in der Gesundheitsreform u.a. die einheitlichen Beitragssätze für die Krankenversicherung festgelegt.
Gelten diese einheitlichen Beiträge nur für die gesetzliche oder auch für die private Krankenversicherung?
Und kann mir jemand sagen, was in dieser Reform noch so alles geändert wurde?
Ich hab schon einiges recherchiert, aber irgendwie verwirrt mich das alles ein wenig.
Danke schonmal