Gesundheitsreform 2009

Hallo,

vielleicht erscheint meine Frage im ersten Moment ziemlich blöd, aber ich habe mich (bis jetzt) wenig mit diesem Thema auseinander gesetzt.

Und zwar wurden ja in der Gesundheitsreform u.a. die einheitlichen Beitragssätze für die Krankenversicherung festgelegt.
Gelten diese einheitlichen Beiträge nur für die gesetzliche oder auch für die private Krankenversicherung?
Und kann mir jemand sagen, was in dieser Reform noch so alles geändert wurde?
Ich hab schon einiges recherchiert, aber irgendwie verwirrt mich das alles ein wenig.

Danke schonmal :smile:

Hallo,

die Vereinheitlichung der Krankenversicherungsbeiträge gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen, nicht für die PKV.
Den zweiten Teil der Frage zu beantworten fällt schwer, weil man da mehrere Seiten schreiben muesste oder könnte.Hier hilft googeln auf jeden Fall .- Stichwort „Gesundheitsreform 2011“ oder "Krankenkassen, was ändert sich zum 01.01.2011.
Gruss
Czauderna

okay, vielen dank aber erstmal dafür.
da werd ich wohl noch bisschen weiter „googlen“

ach - eine frage noch:

in der privaten krankenversicherung gilt da noch diese individuelle risikoprämie? - theoretisch ja, oder?

in der privaten krankenversicherung gilt da noch diese
individuelle risikoprämie? - theoretisch ja, oder?

Hi,
die privaten Krankenversicherer kalkulieren die Prämien individuell. Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch.

Gruß Keki

Hallo,

die Gesundheitsreform zum 01.01.2009 umfasste folgende Punkte:

  • Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes von 15,5% für alle gesetzlichen Krankenkassen (die Krankenkassen dürfen seitdem nicht mehr selber über den Beitragssatz entscheiden)

  • wenn die Einnahmen einer Krankenkasse nicht reichen, kann die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführen; dieser ist vom Mitglied alleine zu tragen (ohne Arbeitgeberbeteiligung)

  • die Krankenkassen führen alle Beitragseinnahmen an den Gesundheitsfonds bei dem Bundesversicherungsamt bzw. der Deutschen Rentenversicherung Bund; von dort werden die Einnahmen nach einem sehr komplizierten Verfahren an die Krankenkassen verteilt: Alter, Geschlecht der Versicherten und Zahl der Versicherten mit 80 genau definierten teuren chronischen Krankheiten

  • seit dem 01.01.2009 besteht für ehemals Versicherte in der PKV Krankenversicherungspflicht.

Gruß

RHW