ich habe ein paar Fragen zu der neuen Krankenversicherungspflicht. Wie ist es mit Personen, die sich gar nicht in Deutschland aufhalten? Ich bin seit November in Suedamerika und komme erst Anfang Mai wieder nach Deutschland. Zuletzt war ich bei der AOK Hessen ueber meinen Ehemann familienversichert, bin aber seit letztem Jahr geschieden. Bin mit Wohnsitz bei meinen Eltern gemeldet. Darf ich nun annehmen, dass die AOK mir am 31.3.2007 einen Brief schreibt und Geld von mir will? Kann ich das verhindern, indem ich (bzw. meine Eltern als „Vermieter“) meinen Wohnsitz abmelde? Kann ich evtl. rueckwirkend oder per e-mail einen Antrag auf Anwartschaftsversicherung stellen? Wenn ich dann im November 2007 wieder nach Suedamerika aufbreche, kann ich dann die Zwangsversicherung kuendigen, wenn ich meinen Wohnsitz in Deutschland abmelde? Ich habe vor, irgendwann ganz auszuwandern, im Moment pendele ich halbjaehrig, wenn ich dann meinen Wohnsitz im Ausland habe und nur zu Besuch nach Deutschland komme (3, 4, 5 Monate) bin ich dann versicherungspflichtig, nur fuer die Zeit des Besuchs oder gar ganzjaehrig?
Hallo,
z.Zt. arbeiten die Spitzenverbände der Krankenkassen noch an den
Durchführungsbestimmungen - deshlab kann dazu bis heute noch nichts eindeutiges gesagt werden. So rein aus dem Bauch heraus könnte ich mir aber vorstellen dass ein Anschreiben an die deutsche Adresse erfolgt und im Falle eines längeren Auslandsaufenthaltes eine
Anwartschaftversicherung ab dem 01.04.3007 möglich sein wird.
Sollte es keine deutsche Adresse mehr geben wird wahrscheinlich nix passieren und die Versicherungspflicht erst wieder bei Einreise nach Deutschland eintreten - wie gesagt, das ist eine Annahme !!
Gruss
Czauderna
Hallo Guenther,
danke fuer deine Antwort, auch wenn Du keine handfesten Infos hast.
Mittlerweile glaube ich, dass nicht gross was passieren wird, schliesslich leben wir doch noch nicht in einem lueckenlosen Ueberwachungsstaat…