Hallo,
Die Arbeitnehmer zahlen ihre Beiträge komplett selbst.
Du meinst also, wenn die in Berlin jetzt auf einmal sagen
würden, daß der Arbeitnehmeranteil auf 100% gesetzt würde, die
Arbeitnehmer den Teil mehr brutto hätten, den jetzt der
Arbeitgeber bezahlt?
Ich meine das so, dass es einem Arbeitnehmer ziemlich egal sein sollte, ob er von 3.000€ 600€ SV-Abgaben oder 1.200€ von 3.600€ bezahlt.
Wäre eine interessante Variante, wenn man das so ins Gesetz schreiben würde und dann über die Steuerprogression zuschlägt.
Also das ist zunächst mal ein anderes Paar Schuhe und wäre auch kein Problem, dass entsprechend zu regeln. Unsere Steuergesetze werden ja monatlich geändert. Sollte also wirklich keine Hürde sein.
Kann man außerdem mal anhand der aktuellen Rechtslage die Auswirkungen darstellen?
Sind nicht seit diesem jahr die SV-Beiträge zu KV und PV abzugsfähig? Ist der „Arbeitgeberbeitrag“ zur RV nicht schon länger eine steuerfreie Einnahme? Außerdem sind dieses Jahr schon 70% abzugsfähig, was besser als die früherer Situation ist.
Also stellt sich dieses Problem meiner Meinung nach nicht.
Daß sie das auch erwirtschaften müssen, ist mir völlig klar, falls du das sagen wolltest.
Na das sowieso. Leider befinden wir uns wohl mit dieser Erkenntnis in der Minderheit.
Die Mehrheit findet es sicher angenehmer von einem (bereits reduzierten) Brutto „nur“ 20% SV-Abzüge hinzunehmen, als ein Drittel vom richtigen Brutto.
Grüße