Gesundheitsregister und Datenschutz

Hallo Wissende!

Da ich heute las, dass sogar schon Vermieter Probleme bekommen können, wenn sie die Namen ihrer Mieter auf den Klingeln nicht durch „Top“ 1…n ersetzen, frage ich mich soeben wie das Gesundheitsregister mit dem Datenschutz in Einklang zu bringen ist.
Während es teilweise schon absurde Auslegungen des Datenschutzes gibt, werde ich andererseits vom Gesetzgeber verpflichtet, meine Daten preiszugeben und die AK darf sie im Internet veröffentlichen? Wenn ich nicht mitspiele, wird mir die Berufsberechtigung entzogen.
Wohin kann man sich wenden, wenn man feststellt, dass sich zwei Gesetze widersprechen? (so dies der Fall ist).

Danke für die Antworten

Gollum

Hallo,

ich musste erst mal gucken, was AK und das Gesundheitsregister ist (es würde helfen, wenn du in der Frage erwähnst, dass etwas in Österreich exisitiert).

Wahrscheinlich muss die Arbeitskammer die Erlaubnis bei den Namen der Leute einholen (DSVGO konform). Wer nicht zustimmt, wird nicht gelistet (und hat dann auch eventuelle Vorteile dieser Veröffentlichung nicht, d.h. er/sie wird auch nicht gefunden von Leuten, die seine/ihre Dienste in Anspruch nehmen wollen).

Es ist ja nicht verboten, seinen Namen auf die Klingel zu schreiben. Er darf nur nicht ungefragt draufgeschrieben werden. Und wer keinen Namen an der Klingel hat, kriegt dann halt auch keine Post.

Grüße
Siboniwe

Hallo Sibonwie!

Informationen zum Gesundheitsregister: Start | Gesundheit Österreich GmbH
Soweit ich das verstanden habe, kann ich der Veröffentlichung meiner Daten nicht widersprechen, genau deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses Gesetz Datenschutzkonform ist.

Entschuldige, dass ich nicht erwähnte, dass es sich um Österreich handelt.

liebe Grüße

Gollum

Da die Veröffentlichung aufgrund eines Gesetzes erfolgt, ist eine Zustimmung des Einzelnen nicht notwendig. Die Einschränkung deiner Persönlichkeitsrechte wird gerechtfertigt, weil ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht, nachprüfen zu können, wer einen Gesundheitsberuf ausüben darf.

Hallo!

Die Einschränkung deiner Persönlichkeitsrechte wird gerechtfertigt, weil ein übergeordnetes öffentliches Interesse besteht, nachprüfen zu können, wer einen Gesundheitsberuf ausüben darf.

Das ist mir klar, ich wüsste aber auch gerne, ob der Elektriker, der meine Waschmaschine reparierte, wirklich ausgebildeter Elektriker ist.

Ich trage ein Namensschild, auf dem nachzulesen ist, dass ich ein Diplom habe, somit können sich meine Patienten jederzeit davon überzeugen. Warum dies aber den Australier interessieren könnte, beziehungsweise warum ich weit mehr Daten als veröffentlicht werden, angeben muss, hat mir noch niemand erklären können.

Was soll’s, dann werde ich wohl wieder als Programmierer arbeiten.

Grüße

Gollum