Gesundheitssch�den durch Armut. Wer wei�

Hallo,

ich wurde um Hilfe gebeten und weiß nicht wohin ich die Hilfesuchenden schicken soll.

Der Nachbar der Hilfesuchenden hat ganz dicht am Zaum eine kleine Rinne gegraben, in die er die Exkremente seiner Tiere
(teils je 20 Hühner, Gänse, Enten) spült. Das hat zur Folge, daß der Gestank in das nur teilunterkellterte Haus zieht.

Verschlimmert würde dies dadurch werden, daß das Haus der Hilfesuchenden ziemlich runtergekommen sei, teils würde in den Zimmern der Boden beginnen durchzubrechen.

Ich erfahre immer ein wenig mehr, z.B. daß es im ganzen Haus feucht sei und daß sie sogar im Schlafzimmer Mäuse hätten.

Ich rief hier im Gesundheitsamt an und schilderte den Teil mit den Tieren, da mir der andere noch nicht bekannt war. Die Frau war entsprechend auch etwas entsetzt, meinte, ich müsse mich jedoch an das dortige Gesundheitsamt wenden.

Dies tat ich, doch mir wurde mitgeteilt, Geruchsbelästigung sei nicht strafbar. Es könnte zu Erkrankungen durch Tiere kommen, doch das sei nur schwer nachzuweisen. Als ich nachfragte, welche Möglichkeiten es gäbe, dies nachzuweisen, verneinte er, es gäbe gar keine Möglichkeiten.

Er empfahl mir mich ans Veterenäramt bzw. an den Tierschutzverband zu wenden. Da dieser Nachbar mit den Tieren auch schon bei Sodomie beobachtet worden ist, ist von einer nicht tiergerechten Haltung wohl sehr auszugehen, wenn das auch der Hilfesuchende nicht angesprochen worden ist.

Zum Hintergrund der Hilfesuchenden: der Mann ist Frührentner und erhält wohl somit nur eine kleine Rente. Sie hat sich ihre Einzahlungen auszahlen lassen und wird erst mit 65 eine kleine Rente bekommen.

Die monatliche Rente reicht nicht um das Haus in Stand zu halten bzw. wieder in Stand zu setzen. Sonstige Verwandtschaft die unterstützen könnte, gibt es nicht.

Das Haus zu verkaufen und in eine Mietswohnung zu ziehen ist auch keine Lösung, da die Grundstückspreise dort so niedrig sind. Das Geld wäre binnen eines oder maximal in zwei Jahren aufgebraucht.

An wen kann ich mich wenden bzw. zu wem kann ich die beiden schicken?

Teils wird auch unterschiedlich von Behörde zu Behörde umgegangen, was nicht nur an den einzelnen dort arbeitenden Personen liegt, sondern auch an unterschiedlichen Wertungen bzw. Ansprüchenen zwischen Land- und Stadtmenschen.

Ich erfahre von Gespräch zu Gespräch mehr und der Mann führt diverse Erkrankungen der beiden auf die Wohnverhältnisse zurück. Ich mutmaße, er hat sich irgendwann mal ans Sozialamt gewannt und eine Absage erhalten.

Das heißt wohl, letztendlich müßte immer vorort eine Behörde sich den Zustand ansehen und Hilfe leisten. Wer? Sozialamt? Und?

Danke für Eure Tipps.

Ciao,
Romana

Hallo Romana,

es handelt sich um mehrere getrennte Problemkreise. Für die Rinne auf dem Nachbargrundstück für die Exkremente des Federviehs wird sich ohne weiteres keine Behörde interessieren. Die paar Hühner & Co. sind wahrhaftig keine Massentierhaltung und deren Exkremente keine gewaltigen Haufen. Ansonsten gehört in dieser Hinsicht in ländlichen Gebieten manche Belästigung zum ortsüblichen Geschehen. Das Problem scheint mir auch aufgrund der Sodomie-Anmerkung eher eine Frage des nachbarschaftlichen Verhältnisses zu sein. „Maschendrahtzaun“ läßt grüßen.

Ohne Kenntnis der Einkommensverhältnisse ist nicht klärbar, ob die alten Leute einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Nehmen wir an, es besteht kein Anspruch, aber das Einkommen reicht nicht, um Sanierung und Unterhalt des Hauses zu leisten. Vergammelte Fußböden und durchfeuchtetes Gemäuer stellen eine erhebliche Gesundheitsgefahr dar. So bitter es klingt, aber Eigentümer, die die Instandhaltung nicht leisten können, müssen ihr Haus verkaufen oder den Zustand ertragen. Es ist nicht Aufgabe öffentlicher Kassen, hier einzuspringen.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

ist es günstiger, wenn die beiden „alten“ Leute, nicht mal 60, ihr Haus verkaufen müssen um in eine Mietswohnung zu ziehen, die sie dann in ein paar Jahren unter Rentenzuschuß auch nicht mehr zahlen können um dann bis ans Lebensende von Sozialhilfe zu leben?

Gesetze sind sicherlich ein wichtiger Bestandteil einer Bürokratie, doch hier muß doch auch eine Flexibilität möglich sein, um Menschen daran nicht zugrunde gehen zu lassen? Das kann nicht im Sinne des Grundgesetzes sein.

Wenn in der Welt Not am Mann ist, Spenden Menschen auch, Spenden an Menschen die sie nicht kennen und die, die neben ihnen wohnen bzw. im eigenen Kreis oder Land? Gibt es von Gemeinden oder Städten nicht einen Art Fond für Bedürftige?

Ciao,
Romana

Zuschüsse
Hallo Romana,

es gibt eine Reihe Zuschüsse zum verbesserung des Wohnraumes, z.B. wenn man neue Heizung anbaut, wenn man das Haus oder das Dach neu isoliert, bessere Fenster einbaut usw., also alles was Energie spart im Rahmen de Emmissionsschutzes. Manche Städte und Gemeinden helfen auch mit einem Zuschuss zum Fassade renovieren z.B.
Die Zuschüsse sind von Land zu Land verschieden und können (soweit ich das weiss) bis zu 60% betragen.
Allerdings kenne ich nicht eine Stelle, die komplette Kosten übernimmt.
Nachfragen kannst du bei zuständigen Bauamt und am besten ist es gleich am Anfang des Jahres Antrag zu stellen, da das Geld am Anfang des Jahres den Gemeinden zu Verfügung gestellt wird und solange verteilt wird, bis es alle ist.
Ansonsten am besten beim Pfarrer melden, vielleicht kann die Kirchengemeinde was zusammensammeln…?
Damit das Haus trockener werden kann ist es gut stärker zu heizen und stoßweise zu lüften.

Gruß und viel Erfolg,
Maja

Hallo Romana,

vielen Eigentümern fehlt das zum Erhalt ihres Hauses erforderliche Geld. Vielen Betriebsinhabern fehlt das Geld für dringende Modernisierungen. Mancher ist auf sein Auto angewiesen und kann die Reparatur nicht bezahlen. Soll das alles auf Kosten der Allgemeinheit passieren? Das kann es nicht sein, auch dann nicht, wenn man im Einzelfall meint, daß es sich langfristig für die öffentliche Kasse rechnen wird.

Eine Alternative zum Verkauf und zur Räumung des Hauses wäre die Leibrente, sofern sich ein Interessent finden läßt. Angesichts des noch verhältnismäßig jugendlichen Alters des Paares können sie keine Reichtümer erwarten, aber möglicherweise genug, um dringende Reparaturen ausführen lassen zu können und eine immerhin lebenslange Ergänzung zur Rente zu erhalten.

Gruß
Wolfgang

Hi Maja,

auch wenn ich Wolfgang’s Argumente kenne, so meine ich doch, es muß auch anders gehen. So gefällt mir Deine Antwort schon besser. Welche sich letztendlich durchsetzen wird… Meine Idee hierzu wäre, das Haus zu verkaufen und ins Ausland zu gehen. In manchen ländern läßt es ich für ein paar Hunderter im Monat leben. Auf diese Weise hätten sie noch eventuell einen schönen Lebensabend.

Doch ich werde erstmal beim Bauamt für sie dort vorsprechen.

Danke,
Romana

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hallo wolfgang, hallo romana,

Ohne Kenntnis der Einkommensverhältnisse ist nicht klärbar, ob
die alten Leute einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Nehmen
wir an, es besteht kein Anspruch, aber das Einkommen reicht
nicht, um Sanierung und Unterhalt des Hauses zu leisten.
Vergammelte Fußböden und durchfeuchtetes Gemäuer stellen eine
erhebliche Gesundheitsgefahr dar. So bitter es klingt, aber
Eigentümer, die die Instandhaltung nicht leisten können,
müssen ihr Haus verkaufen oder den Zustand ertragen. Es ist
nicht Aufgabe öffentlicher Kassen, hier einzuspringen.

das ist zu pauschal. nehmen wir an, die alten leutchen leben knapp unter der sozialhilfegrenze und haben keinen anspruch auf laufende leistungen. möglicherweise haben sie aber - unter einsatz ihres einkommensüberhanges - anspruch auf einmalige leistungen. dann wäre es sehr wohl die aufgabe des trägers der sozialhilfe, hier einzuspringen, und sei es als darlehen (mit dem fast sicheren wissen, daß es ohnehin nicht mehr zurückgezahlt werden kann, da zu wenig einkommen…). einen gesundheitsgefährdenden zustand muß keiner ertragen. instandsetzungskosten wären im rahmen der sozialhilfe evtl. möglich, modernisierung nicht. auf den punkt gebracht: der wert des hauses (und damit das vermögen der besitzer) darf nicht erhöht werden. aber gesundheitsgefährdende zustände zu beseitigen, ist instandhaltung und nicht modernisierung.

gruß,
fabienne

Wenn ich einige Antworten hier lese, stellen sich mir 2 Fragen.

  1. In was für einer Welt leben wir, daß wir das offensichtliche Leid anderer unbeeindruckt damit abtut, indem man z.B. sagt: „Dafür ist die öffentliche Kasse nicht zuständig“.

  2. Wozu antwortet man auf Fragen in diesem Forum, wenn man doch keine Antwort hat.

Aber zurück zur Ausgangsschilderung:

Die Störung durch die Federviehhaltung des Nachbarn wäre natürlich am besten dadurch zu regeln (wie immer), indem man sich mit Ihm zu einigen versucht. In solchen Fällen hängt ja auch viel von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab. Vielleicht kann er die Exkrementen-Entsorgung so legen, daß keine Nachbarn beeinträchtigt werden. Für eine Konfrontation mit dem Nachbarn sollte man übrigens die entsprechenden Argumente bereit halten, denn ist er nicht willig, so braucht es „Gewalt“, und zwar die Staatsgewalt.

Eine Beeinträchtigung durch Geräusch (Gackern etc.) oder Geruch (Tierexkrement) muß niemand auf sich sitzen lassen. Bei einer so hohen Stückzahl an Federvieh kann man von einer Beeinträchtigung ausgehen. Eine entsprechende Klage beim Amtsgericht kann gegebenenfalls eine Unterlassung als Ergebnis haben. Wer sich die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt Prozesskostenbeihilfe - die Beantragt man in der zuständigen Stelle beim Amtsgericht.

Geruchsbelästigung muss man nämlich nicht hinnehmen. Schon bei der Belästigung durch Zigarettenrauch der Nachbarn kann ein Mieter Mietminderung geltend machen.

Hühnerställe unterliegen übrigens Bauvorschriften und sind genehmigungsbedürftig - sie müssen zudem die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfüllen. Tun Sie es nicht, dann müssen Sie entsprechend verändert werden.

Sodomie erfüllt übrigens den Tatbestand der Tierquälerei und die wird durch das Gericht ggf geahndet.

Zusammenfassend:

-Das Amtsgericht kann ggf die Unterlassung der Geruchsbelästigung verfügen. Hierbei kann evtl. der Tatbestand der Tierquälerei mit ins Feld geführt werden, was u.U. ein Verbot der Tierhaltung zur Folge haben könnte.

-Das Bauamt kann prüfen, ob die notwendigen Stallanlagen gegen das Bundesemmisionsschutzgesetzt verstoßen.

-Das Gesundheitsamt/Ordnungsamt ist dazu verpflichtet, einer Anzeige wegen Gesundheitsschädigung durch die unsachgemäße Tierhaltung nachzugehen.

Die andere Frage wiegt natürlich schwerer, die der Existenzgrundlage.

Grundsätzlich ist jeder Fall individuell und nach gesundem Menschenverstand zu beurteilen. Dazu sind aber die meisten Ämter und Behörden nicht in der Lage. Außerdem ist ja sowieso niemand zuständig.

Will man heute eine gerechte Entscheidung erreichen, muß man selber aggressiv vorgehen - gegen die Behörde.

Kann man dies nicht, wendet man sich am besten an eine zuständige Organisation - ich denke da an die Carritas oder die Diakonie.

Grundsätzlich hat jeder Mensch anspruch auf ein Mindesteinkommen. Gerade ältere Menschen, deren Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, sollten diese Hilfe erhalten.

Auch das Wohnen im Eigentum ist natürlich nicht kostenfrei, siehe hierzu:

"§ 88 BSHG (Bundessozialhilfegesetz)

Kosten der Unterkunft bei Eigenheim und Eigentumswohnung

Auch wenn Sie in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung wohnen, müssen die tatsächlichen Aufwendungen als Unterkunftskosten anerkannt werden. Die als notwendig anerkannten Kosten setzen sich nach § 7 der Verordnung zu § 76 BSHG zusammen aus:

Schuldzinsen und dauernde Lasten (z.B. Erbpacht)
Grundbesitzsteuern (Vermögenssteuer, Grundsteuer), sonstige öffentliche Abgaben (Kanalisationsabgaben, Anliegerbeiträge)
Versicherungsbeiträge (Gebäudebrandversicherung, Diebstahl -, Haftpflichtversicherung gegen Sturm und Wasserschäden usw.)
Zinsen auf die Hypotheken - und Kreditgewinnabgabe nach § 211 Abs. 1 Nr. 2 LAG (Lastenausgleichsgesetz)
Erhaltungsaufwand „Zum Erhaltungsaufwand… gehören die Ausgaben für Instandsetzung und Instandhaltung, nicht jedoch die Ausgaben für Verbesserungen; ohne Nachweis können bei Wohngrundstücken, die vor dem 01. Januar 1925 bezugsfähig geworden sind, 15%, beim Wohngrundstücken, die nach dem 31. 12. 1924 bezugsfähig geworden sind, 10% der Jahresroheinnahmen als Erhaltungsaufwand berücksichtigt werden“ (§ 7 der VO zu § 76 BSHG).
Haben Sie höhere Kosten für den Erhaltungsaufwand, so müssen Sie diese nachweisen. Ausgaben für „Wohnwertverbesserungen“ werden nicht anerkannt, nur für Instandsetzung. Instandhaltungsausgaben, die über den „normalen“ Renovierungsaufwand hinausgehen und "zu einer gesetzlich nicht intendierten (beabsichtigten) Vermögensbildung aus Sozialhilfemitteln führen würden (OVG Münster, Az.: 8 A 2125/85, FEVS 1989, S. 415 ff), werden ebenfalls abgelehnt. Eine Dachrenovierung eines Hauses mit Eigentumswohnungen, die anteilig auch auf einen Sozialhilfeempfänger umgelegt und spätestens unmittelbar nach Beschlußfassung der Eigentümerversammlung beantragt wird, gehört zu den notwendigen Kosten der Unterkunft.

Sonstige Aufwendungen für Bewirtschaftung wie Kanalgebühren, Müllabfuhr, Wassergeld, Schornsteinreinigung, Flurbeleuchtung, Entgelte für Hausverwalter oder Straßenreinigung usw., werden ohne Nachweis in Höhe von 1% des ortsüblichen Mietwerts als notwendig anerkannt (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 der VO zu § 76 BSHG). Mit Nachweis auch mehr. "

Eigentlich sollte der SHT auch die Kosten für Instandsetzung tragen, wenn diese Nötig ist, um ein gesundheitsschädigendes Übel von den Bewohnern abzuwenden - ansonsten wäre Ihnen eine andere Unterkunft zur Miete nebst Umzugkosten etc. zu bewilligen.

Mäuse sind ein Risiko, ein Kammerjägereinsatz wäre zu empfehlen, um Krankheit abzuwenden.

Poröser Boden stellt übrigens auch ein Risiko gegen die Gesundheit da, vor allem bei älteren Menschen.

Ich empfehle:

-Die Diakonie oder Carritas hilft in solchen Fällen gerne und geht den ganzen Weg bis zur Beseitigung von solches Mißständen mit - oder sie kennen eine gemeinnützige Organisation, die sich kümmert.

-Den genauen Anspruch auf SH kann man nur bei Kenntnis der Rentenhöhe und der regionalen Zugehörigkeit bemessen.

Gefahren wie der Boden und das Ungeziefer müssen beseitigt werden oder der Umzug in eine entsprechend nicht gefährliche Unterkunft gewährt und finanziert werden.

Zur bemessung der Sozialhilfe ziehe ich folgende Faustrechnung zu Rate:

Nach Abzug sämtlicher Notwendigen Kosten wie Versicherung etc. müssen zur bestreitung des reinen Lebensunterhaltes, der sich aus Nahrungsmitteln, kulturellem Leben, Bekleidung und Haushaltskosten zusammensetzt, mindestens DM 1000,00 für den Haushaltsvorstand und einen Haushaltsangehörigen übrig sein. Ist weniger da, muß der SHT die Differenz tragen.

Ich wünsche viel Erfolg! und hoffe, diese Geschichte findet ein gütliches und gerechtes Ende.

Noch eine persönliche Anmerkung:

Wenn ich einen solchen Fall höre, meine ich sehr wohl, daß öffentliche Kassen zuständig sind.

Wir haben es hier anscheinend mit 2 älteren Menschen zu tun, die zwar Ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben (sonst gäbe es ja auch keinen Rentenanspruch), und nun zu Ihrem Lebensabend in Not geraten sind. Auch solchen Menschen muß ein Leben in Würde gestattet werden. Den Anspruch hierauf haben sie sich nicht nur durch Ihr Arbeitsleben verdient, sondern einfach dadurch, daß Sie Menschen sind.

Leider sind sehr viele Menschen in Deutschland der Meinung, daß die Öffentlichkeit dazu zuständig ist, daß einige wenige Menschen immer reicher werden und Gelder weit über Ihre Arbeitsleistung hinaus beziehen können (hier regt sich niemand auf), daß aber die Menschen, die in Not geraten und in Menschenunwürdigen Zuständen dahinfristen, keine Hilfe bekommen sollten.

Ist das ein neues Gersechtigkeitsempfinden? Ich bewundere Ihr soziales Angagement und verbleibe mit freundlichem Gruß.

Hallo,

nach meinen Kenntnissen ist es baurechtlich nicht erlaubt einfach eine Rinne zu graben und dort hinein Einleitungen egal welcher Art vorzunehmen, jedenfalls nicht hier in Bremen. Also wäre das Bauamt Abtlg. Wasserwirtschaft oder Wasserrecht hierfür zuständig. Durch diese Einleitungen wird das Grundwasser belastet und somit ist es nicht nur ein Problem einer einzelnen Person, sondern der gesamten Gemeinschaft.
Inge

Hi Patrick,

Wenn ich einige Antworten hier lese, stellen sich mir 2
Fragen.

  1. In was für einer Welt leben wir, daß wir das
    offensichtliche Leid anderer unbeeindruckt damit abtut, indem
    man z.B. sagt: „Dafür ist die öffentliche Kasse nicht
    zuständig“.

Häufiges Argument: dann könnte ja jeder der sein Haus runterkommen läßt, öffentliche Gelder zur Wiederherstellung haben wollen.

  1. Wozu antwortet man auf Fragen in diesem Forum, wenn man
    doch keine Antwort hat.

Aber zurück zur Ausgangsschilderung:

Die Störung durch die Federviehhaltung des Nachbarn wäre
natürlich am besten dadurch zu regeln (wie immer), indem man
sich mit Ihm zu einigen versucht.

Unmöglich. Auch wenn der Begriff „dumm“ oftmals auch zu unrecht gebraucht wird oder sich nur auf Momentsituationen oder Teile einer Persönlichkeit beziehen, ist dieser Mensch meines Wissens nach im schlimmsten Sinne als dumm zu bezeichnen. Er kam über die Grundschule angeblich nie hinaus, nur 1. Klasse, kann nur Rad oder Mofa fahren, und ist ansonsten einfach nur gemein.

In solchen Fällen hängt ja

auch viel von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ab.
Vielleicht kann er die Exkrementen-Entsorgung so legen, daß
keine Nachbarn beeinträchtigt werden. Für eine Konfrontation
mit dem Nachbarn sollte man übrigens die entsprechenden
Argumente bereit halten, denn ist er nicht willig, so braucht
es „Gewalt“, und zwar die Staatsgewalt.

Ich habe ein paar Stellen antelefoniert. Das ist auf’m Land und wo hier in der Großstadt Entsetzen ich mit den Zuständen auslöse, gehört es auf dem Land zum Gesamtbild dazu. Geruchsbelästigung kann man nicht zur Anzeige bringen, heißt es. Hier scheint es auch eine Art Vetternwirtschaft zu geben. Der Bürgermeister hat da angeblich einiges unter Kontrolle.

Eine Beeinträchtigung durch Geräusch (Gackern etc.) oder
Geruch (Tierexkrement) muß niemand auf sich sitzen lassen. Bei
einer so hohen Stückzahl an Federvieh kann man von einer
Beeinträchtigung ausgehen. Eine entsprechende Klage beim
Amtsgericht kann gegebenenfalls eine Unterlassung als Ergebnis
haben. Wer sich die rechtliche Vertretung durch einen Anwalt
nicht leisten kann, bekommt Prozesskostenbeihilfe - die
Beantragt man in der zuständigen Stelle beim Amtsgericht.

Geruchsbelästigung muss man nämlich nicht hinnehmen. Schon bei
der Belästigung durch Zigarettenrauch der Nachbarn kann ein
Mieter Mietminderung geltend machen.

Beim Gesundheitsamt, weiß nicht wo ich sonst noch überall angerufen habe, hieß es, Geruchsbelästigung, sei kein Grund für eine Unterlassungsklage, wenigstens diese Gerüche gehören zum Landschaftsbild.

Hühnerställe unterliegen übrigens Bauvorschriften und sind
genehmigungsbedürftig - sie müssen zudem die Vorgaben des
Bundesimmissionsschutzgesetzes erfüllen. Tun Sie es nicht,
dann müssen Sie entsprechend verändert werden.

Sodomie erfüllt übrigens den Tatbestand der Tierquälerei und
die wird durch das Gericht ggf geahndet.

Zusammenfassend:

-Das Amtsgericht kann ggf die Unterlassung der
Geruchsbelästigung verfügen. Hierbei kann evtl. der Tatbestand
der Tierquälerei mit ins Feld geführt werden, was u.U. ein
Verbot der Tierhaltung zur Folge haben könnte.

Ich werde mich mal an das dortige Amtsgericht wenden, da es teils scheinbar regionale Unterschiede gibt.

-Das Bauamt kann prüfen, ob die notwendigen Stallanlagen gegen
das Bundesemmisionsschutzgesetzt verstoßen.

-Das Gesundheitsamt/Ordnungsamt ist dazu verpflichtet, einer
Anzeige wegen Gesundheitsschädigung durch die unsachgemäße
Tierhaltung nachzugehen.

Die andere Frage wiegt natürlich schwerer, die der
Existenzgrundlage.

Grundsätzlich ist jeder Fall individuell und nach gesundem
Menschenverstand zu beurteilen.

Gesunder Menschenverstand? Du bist sehr optimistisch. :smile: Entschuldige, auch wenn ich immer noch vielen zu unrealistisch idealistisch bin, Du erwartest zuviel.

Dazu sind aber die meisten

Ämter und Behörden nicht in der Lage. Außerdem ist ja sowieso
niemand zuständig.

Will man heute eine gerechte Entscheidung erreichen, muß man
selber aggressiv vorgehen - gegen die Behörde.

Kann man dies nicht, wendet man sich am besten an eine
zuständige Organisation - ich denke da an die Carritas oder
die Diakonie.

Ich werde mir das mal rausschreiben und mich morgen dran machen.

Grundsätzlich hat jeder Mensch anspruch auf ein
Mindesteinkommen. Gerade ältere Menschen, deren Rente nicht
ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, sollten diese
Hilfe erhalten.

Auch das Wohnen im Eigentum ist natürlich nicht kostenfrei,
siehe hierzu:

"§ 88 BSHG (Bundessozialhilfegesetz)

Kosten der Unterkunft bei Eigenheim und Eigentumswohnung

Auch wenn Sie in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung
wohnen, müssen die tatsächlichen Aufwendungen als
Unterkunftskosten anerkannt werden. Die als notwendig
anerkannten Kosten setzen sich nach § 7 der Verordnung zu § 76
BSHG zusammen aus:

Schuldzinsen und dauernde Lasten (z.B. Erbpacht)
Grundbesitzsteuern (Vermögenssteuer, Grundsteuer), sonstige
öffentliche Abgaben (Kanalisationsabgaben, Anliegerbeiträge)
Versicherungsbeiträge (Gebäudebrandversicherung, Diebstahl -,
Haftpflichtversicherung gegen Sturm und Wasserschäden usw.)
Zinsen auf die Hypotheken - und Kreditgewinnabgabe nach § 211
Abs. 1 Nr. 2 LAG (Lastenausgleichsgesetz)
Erhaltungsaufwand „Zum Erhaltungsaufwand… gehören die
Ausgaben für Instandsetzung und Instandhaltung, nicht jedoch
die Ausgaben für Verbesserungen; ohne Nachweis können bei
Wohngrundstücken, die vor dem 01. Januar 1925 bezugsfähig
geworden sind, 15%, beim Wohngrundstücken, die nach dem 31.
12. 1924 bezugsfähig geworden sind, 10% der Jahresroheinnahmen
als Erhaltungsaufwand berücksichtigt werden“ (§ 7 der VO zu §
76 BSHG).
Haben Sie höhere Kosten für den Erhaltungsaufwand, so müssen
Sie diese nachweisen. Ausgaben für „Wohnwertverbesserungen“
werden nicht anerkannt, nur für Instandsetzung.
Instandhaltungsausgaben, die über den „normalen“
Renovierungsaufwand hinausgehen und "zu einer gesetzlich nicht
intendierten (beabsichtigten) Vermögensbildung aus
Sozialhilfemitteln führen würden (OVG Münster, Az.: 8 A
2125/85, FEVS 1989, S. 415 ff), werden ebenfalls abgelehnt.
Eine Dachrenovierung eines Hauses mit Eigentumswohnungen, die
anteilig auch auf einen Sozialhilfeempfänger umgelegt und
spätestens unmittelbar nach Beschlußfassung der
Eigentümerversammlung beantragt wird, gehört zu den
notwendigen Kosten der Unterkunft.

Sonstige Aufwendungen für Bewirtschaftung wie Kanalgebühren,
Müllabfuhr, Wassergeld, Schornsteinreinigung, Flurbeleuchtung,
Entgelte für Hausverwalter oder Straßenreinigung usw., werden
ohne Nachweis in Höhe von 1% des ortsüblichen Mietwerts als
notwendig anerkannt (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 der VO zu § 76 BSHG).
Mit Nachweis auch mehr. "

Eigentlich sollte der SHT auch die Kosten für Instandsetzung
tragen, wenn diese Nötig ist, um ein gesundheitsschädigendes
Übel von den Bewohnern abzuwenden - ansonsten wäre Ihnen eine
andere Unterkunft zur Miete nebst Umzugkosten etc. zu
bewilligen.

Mäuse sind ein Risiko, ein Kammerjägereinsatz wäre zu
empfehlen, um Krankheit abzuwenden.

Poröser Boden stellt übrigens auch ein Risiko gegen die
Gesundheit da, vor allem bei älteren Menschen.

Ich empfehle:

-Die Diakonie oder Carritas hilft in solchen Fällen gerne und
geht den ganzen Weg bis zur Beseitigung von solches Mißständen
mit - oder sie kennen eine gemeinnützige Organisation, die
sich kümmert.

-Den genauen Anspruch auf SH kann man nur bei Kenntnis der
Rentenhöhe und der regionalen Zugehörigkeit bemessen.

Gefahren wie der Boden und das Ungeziefer müssen beseitigt
werden oder der Umzug in eine entsprechend nicht gefährliche
Unterkunft gewährt und finanziert werden.

Zur bemessung der Sozialhilfe ziehe ich folgende Faustrechnung
zu Rate:

Nach Abzug sämtlicher Notwendigen Kosten wie Versicherung etc.
müssen zur bestreitung des reinen Lebensunterhaltes, der sich
aus Nahrungsmitteln, kulturellem Leben, Bekleidung und
Haushaltskosten zusammensetzt, mindestens DM 1000,00 für den
Haushaltsvorstand und einen Haushaltsangehörigen übrig sein.
Ist weniger da, muß der SHT die Differenz tragen.

Ich wünsche viel Erfolg! und hoffe, diese Geschichte findet
ein gütliches und gerechtes Ende.

Noch eine persönliche Anmerkung:

Wenn ich einen solchen Fall höre, meine ich sehr wohl, daß
öffentliche Kassen zuständig sind.

Wir haben es hier anscheinend mit 2 älteren Menschen zu tun,
die zwar Ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben (sonst gäbe es
ja auch keinen Rentenanspruch), und nun zu Ihrem Lebensabend
in Not geraten sind. Auch solchen Menschen muß ein Leben in
Würde gestattet werden. Den Anspruch hierauf haben sie sich
nicht nur durch Ihr Arbeitsleben verdient, sondern einfach
dadurch, daß Sie Menschen sind.

Leider sind sehr viele Menschen in Deutschland der Meinung,
daß die Öffentlichkeit dazu zuständig ist, daß einige wenige
Menschen immer reicher werden und Gelder weit über Ihre
Arbeitsleistung hinaus beziehen können (hier regt sich niemand
auf), daß aber die Menschen, die in Not geraten und in
Menschenunwürdigen Zuständen dahinfristen, keine Hilfe
bekommen sollten.

Ist das ein neues Gersechtigkeitsempfinden? Ich bewundere Ihr
soziales Angagement und verbleibe mit freundlichem Gruß.

Ich bedanke mich für die lange Antwort und hoffe damit was Gutes in die Wege leiten zu können. Leider konnte ich eine Weile nun nicht bei werweisswas schreiben und habe nun auch eine neue E-Mailadresse hier, sonst würde ich ein Sternchen geben.

Ich habe einfach geduzt, weil es hier so üblich ist und weil es mir persönlich auch am Liebsten ist. Ist das okay?

Herzlichen Dank,
Romana

Hi Fabienne,

danke für dieses Argument oder diesen Fakt. Ich habe voon der Materie so gar keine Ahnung und bin nun selbst auf (Eure) Hilfe angewiesen um helfen zu können.

Danke,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Patrick,

was die Situation noch verschlimmert, der Frau wurde nun der rechte Vorderfuß abgenommen, was nun soweit okay sein soll. Links wurde wohl bis zum Knie amputiert und da sich keine rechte Wundheilung einstellen will, soll wohl der ganze linke Fuß abgenommen werden. Desweiteren ist die Frau sehr schwach und kann nicht selbständig atmen oder nur sehr wenig, sodaß sie nun einen - glaube - Luftröhrenschnitt bekommen hat. Die ganze Situation wird sehr emotional gesehen und das was nun die Konsequenzen sein können bzw. werden, kann nicht realistisch eingeschätzt werden. Die Frage nach dem Lebenswillen stellt sich hier auch?

Die Frau hat sicherlich jahrelang, wohl ihr Leben lang Raubbau mit ihrer Gesundheit betrieben. Ihr Mann sagte, sie würde immer gesagt haben, sie sei ja nicht so empfindlich. Nun sind einfach irreparable Schäden da. Und die Aussage ihres Mannes hat mich nahezu geschockt als er meinte, es wäre besser sie sterben zu lassen.

Er wolle nicht, daß jemand an ihr rumschnippsle. Auch war da eine für mich selbstsüchtige Überlegung, sicherlich auch eine Überlegung aus Hilflosigkeit dahingehend, sie besser sterben zu lassen, da er selbst Zucker hat und seine übergewichtige Frau nicht mehr so gut heben könne. Wie soll jemand einen Lebenswillen haben, der auch was mit Kampfgeist zu tun hat, wenn man scheinbar nie so rechte Lebenslust empfunden hat?

Ciao,
Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Patrick,

nun habe ich das Sie endlich bewußt gelesen und respektiere es.

Soeben leitete ich hoffentlich auch ihre Umsetzung findenden Antworten weiter an die Dame im Krankenhaus, die den sozialen Dienst vertritt. Sie meinte zu mir am Telefon, sie habe sich auch schlau gemacht, und es gäbe keinerlei Hilfe. Sie argumentierte eben auch damit, da könne jeder sein Haus runterkommen lassen und sich das auf Staatskosten herrichten lassen wollen.

Ich kann sonst nichts über die Kompetenzen dieser Frau sagen. Nur, lese ich was hier geantwortet wurde, gerade von Ihnen, frage ich mich, ob dieser Dame nicht noch mal eine Nachschulung guttäte.

Das Leben kann ein ganz schöner Kampf sein. :smile: Hauptsache ist, man kann sich an jemanden wenden und schön, daß die werweisswasler hier dieses Forum dafür geschaffen haben.

Danke nochmal,

Romana

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]