folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer darf Aufgrund einer Erkrankung plötzlich keine schweren Gegenstände über 5 kg heben und tragen.
1 Macht der Arbeitgeber sich strafbar wenn er trotz vorliegenden Attests dem Arbeitnehmer Arbeit anschafft?
2. Wenn der Arbeitnehmer verweigert, wäre das Arbeitsverweigerung oder ist es sein gutes Recht?
3. Kann durch solche Maßnahmen des Arbeitgebers getestet werden, ob der Arbeitnehmer diese Lasten bewältigt?
4. Wie vorsichtig muss ein Arbeitnehmer in dem Fall sein, um eine Kündigung zu entgehen?
folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer darf Aufgrund einer Erkrankung plötzlich
keine schweren Gegenstände über 5 kg heben und tragen.
1 Macht der Arbeitgeber sich strafbar wenn er trotz
vorliegenden Attests dem Arbeitnehmer Arbeit anschafft?
Wenn das kein „Gefälligkeitsattest“ ist und der Arbeitgeber den AN anders nicht einsetzen kann, kann er kündigen.
Wenn der Arbeitnehmer verweigert, wäre das
Arbeitsverweigerung oder ist es sein gutes Recht?
Das wäre von Fall zu Fall zu unterscheiden, bei einer Schwangeren könnte die sich weigern, ein 192 cm/110kg-Mann wäre zu prüfen, was an der „Sache“ dran ist.
Kann durch solche Maßnahmen des Arbeitgebers getestet
werden, ob der Arbeitnehmer diese Lasten bewältigt?
Ich erkennen hie keinen Sinn in dieser Frage.
Wie vorsichtig muss ein Arbeitnehmer in dem Fall sein, um
eine Kündigung zu entgehen?
Sehr,…denn wenn der AG ihn innerbetrieblich nicht versetzen kann, wird der Betrieb, um finanzielle Probleme zu entgehen, kündigen,…
Natürlich kommen jetzt noch die Gesetzl… Hinweise ,. was der AN alles tun könnte, und seine Rechte, aber ehrlich, 4 Mio. Arbeitslose und keine 5 KG heben? Also auch keine Bierkiste mehr, keinen „üblichen“ Lebensmitteleinkauf,…man sollte da vorsichtig sein,
Was aber wenn der Arbeitnehmer Möglichkeiten im Betrieb hätte Arbeiten zu verrichten die kein heben und tragen erfordern?
Was wenn der Betriebsarzt das Attest ausgestellt hat?
3 Wie sieht es aus, wenn das Attest eine vorläufige Gesundheitseinschränkung darstellt? Und sich ggf. in 1 Jahr eine Besserung einstellen kann.
Hat der Arbeitgeber wenn der Angestellte einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat Möglichkeiten diesen in der Zeit zu kündigen?
Wenn das kein „Gefälligkeitsattest“ ist und der Arbeitgeber
den AN anders nicht einsetzen kann, kann er kündigen.
Das ist pauschaler Unfug
Das wäre von Fall zu Fall zu unterscheiden, bei einer
Schwangeren könnte die sich weigern, ein 192 cm/110kg-Mann
wäre zu prüfen, was an der „Sache“ dran ist.
Das ist kompletter Unfug
Ich erkennen hie keinen Sinn in dieser Frage.
Du erkennst so einiges nicht
Sehr,…denn wenn der AG ihn innerbetrieblich nicht versetzen
kann, wird der Betrieb, um finanzielle Probleme zu entgehen,
kündigen,…
Wow, kennst Du den AG persönlich?
Natürlich kommen jetzt noch die Gesetzl… Hinweise ,. was der
AN alles tun könnte, und seine Rechte, aber ehrlich, 4 Mio.
Arbeitslose und keine 5 KG heben? Also auch keine Bierkiste
mehr, keinen „üblichen“ Lebensmitteleinkauf,…man sollte da
vorsichtig sein,
Meine Güte, schreibst Du einen Müll zusammen - aber zumindest weiß ich jetzt, welche Reinkarnation Du bist…
1 Macht der Arbeitgeber sich strafbar wenn er trotz
vorliegenden Attests dem Arbeitnehmer Arbeit anschafft?
Strafbar nicht unbedingt aber unter Umständen haftbar für Schäden.
Wenn der Arbeitnehmer verweigert, wäre das
Arbeitsverweigerung oder ist es sein gutes Recht?
Sein gutes Recht
Kann durch solche Maßnahmen des Arbeitgebers getestet
werden, ob der Arbeitnehmer diese Lasten bewältigt?
Könnte ein AG das, wären Ärzte und im besonderen der MDK überflüssig.
Wie vorsichtig muss ein Arbeitnehmer in dem Fall sein, um
eine Kündigung zu entgehen?
Das kommt auf den AG an.
Richtig ist, dass tatsächlich gekündigt werden kann, aber da sind echte Hürden vorhanden.
Den Rest von Dem Typen weiter unten ignoriere bitte komplett, denn jemandem, der es nicht begreift, dass auch 5kg ein echtes Gesundheitsrisiko darstellen können, fehlt mit Sicherheit die notwendige intellektuelle Umsicht, um sich arbeitsrechtlich korrekt zu äußern.
Hat der Arbeitgeber wenn der Angestellte einen Antrag auf
Schwerbehinderung gestellt hat Möglichkeiten diesen in der
Zeit zu kündigen?
Ich glaube ja, aber da soll sich bitte der Hardcore-Experte zu
äußern
Bin zwar nicht Wolfgang, aber meiner Kenntnis nach, gibt es da gewisse Faktoren, die eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes möglich machen…maßgebend ist hier unter anderem, wie lange vor Zugang der Kündigung der Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt wurde und ob ggf Mitwirkungspflichten nicht beachtet wurden…
(Hab aber auch irgendwie im Sinn, dass es da in einem Punkt ein neueres Urteil zu gibt, könnte aber auch nur die Gleichstellung betreffen…also auch mal nach Wolfgang rufe *lach)
halte Dich an die Antworten von Guido (inkl. des Links zu den „Hürden“) sowie den Link von Em-Geh wegen Rechtsschutz (die Seite ist idR aktuell, interessant ist hier vor allem der vorläufige Rechtsschutz nach § 69 SGB IX, der drei Wochen nach Zugang des Antrages beim VA einsetzt). Wichtig ist allerdings schon, ob die Feststellung der Leistungseinschränkung durch den behandelnden Arzt oder einen Arbeitsmediziner/Betriebsarzt getroffen wurde.
Entgegen den wilden Spekulationen dieses selbsternannten Vermuters (mehr als Vermutungen hat er wirklich nicht drauf) sind das harte, belastbare Fakten.
Ergänzend wäre noch zu erwähnen, daß auch die Erfüllung der Verpflichtungen des AG aus § 84 Abs. 2 SGB IX http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html
Kündigungsrelevant sind.
Der AN kann (und sollte) sich übrigens schon vor Ablauf der 3-Wochen-Frist an den örtlich zuständigen Integrationsfachdienst http://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Integra…
wenden.
erstmal Danke für Eure Antworten.
Dem Arbeitnehmer seine Aufgaben sind nur zeitweises heben und tragen,
er macht es nicht am ganzen Tag. Die Hauptaufgaben sind eher im technischen und organisatorischen Bereich anzusiedeln.
Der AG will für diese Zeit, eine Vertretung finden.
Wenn andere Arbeitnehmer die Arbeiten was heben und tragen angeht übernehmen können, kann dann der AG überhaupt noch wegen dem kündigen?